Der letzte Tag vor dem Staatsexamen: Vorbereitung & Tipps
02.12.2024 | von Dr. Robert KönigAlles Wichtige zur last minute Vorbereitung auf die Examensklausur
Nach der universitären Ausbildung im Rahmen des Studiums bzw. im Falle des Zweiten Juristischen Staatsexamens nach der Anwaltsstation ist es so weit: Die erste oder zweite juristische Staatsprüfung steht vor der Tür. Und mit ihr die nervenaufreibenden Examensklausuren.Als Examenskandidat wird man nun mit jedem Tag immer aufgeregter und fragt sich, wie denn das Ganze eigentlich abläuft: Was bringe ich alles mit, wo muss ich hin und wann muss ich überhaupt vor Ort sein?
Um Euch etwas die Angst zu nehmen und Euch auf den Ablauf der Examensklausuren vorzubereiten, möchte ich Euch ein paar nützliche Tipps und Ratschläge mit auf den Weg geben:
Im heutigen ersten von zwei Teilen geht es zunächst um die richtige Vorbereitung im Vorfeld auf die schriftliche juristische Staatsprüfung sowie den ersten Prüfungstag.
Im zweiten Teil gebe ich Euch dann hilfreiche Tipps für die Zeit während und nach der Examensklausur, damit Ihr die ca. zweiwöchige Examensphase gut übersteht.
1. Vorbereitung für den Tag der juristischen Staatsprüfung
Zunächst einmal ist es wichtig, dass man am Tag der Prüfung nichts Wichtiges zu Hause liegen lässt. Das wäre nicht nur ärgerlich, sondern könnte neben viel Stress auch gleich zum Nichtbestehen der betreffenden Prüfung führen.Daher ist es ratsam, schon einige Wochen vor dem Examen den Examenstag zu planen und sich Gedanken zu machen, was man in seine Examenstasche (oder Rollkoffer) einpackt.
a) Nur zugelassene Gesetze und Kommentare nutzen
In Berlin und Brandenburg sind z.B. im 1. und 2. Examen die folgenden Gesetzestexte zugelassen:- Habersack, Deutsche Gesetze (Loseblattsammlung)
- Sartorius, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland (Loseblattsammlung)
- Kirchner, Die Gesetze über die Berliner Verwaltung oder
- von Brünneck/Härtel/Dombert, Landesrecht Brandenburg
Bei den Klausuren des Zweiten Staatsexamens sind zusätzlich ausgewählte Kommentare zugelassen, die Du auf der Webseite Deines Prüfungsamts findest. In Berlin/Brandenburg sind das z.B. die folgenden:
- Thomas/Putzo, Zivilprozessordnung
- Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch
- Fischer, Strafgesetzbuch
- Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung
- Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung
- Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz
Gerade bei den so eminent wichtigen Examensklausuren sollte man wirklich auf jede Eventualität vorbereitet sein. Es gilt also der Grundsatz: lieber Vorsicht als Nachsicht.
b) Markierungen und Anmerkungen?
Ob in den Gesetzestexten Markierungen und Paragrafen handschriftlich eingefügt sein dürfen, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Deshalb sollten Examenskandidaten dies vorher bei den jeweiligen Prüfungsämtern erfragen. In Berlin und Brandenburg sind vorgenannte Einfügungen verboten.Gesetzestexte, und im Zweiten Staatsexamen auch die Kommentare, werden durch die Aufsichtspersonen regelmäßig kontrolliert, während man selbst an der Klausurbearbeitung sitzt. Hierbei kann es bereits als Betrugsversuch gelten, wenn auch nur ein Wort im Gesetz unterstrichen ist. Ein Täuschungsversuch führt dann regelmäßig zu einer Bewertung mit 0 Punkten.
Fast überall ist es jedoch zumindest zulässig, die einzelnen Gesetze mittels Post-its zu markieren. Dies ist elementar, damit Du keine wertvolle Klausurzeit darauf verschwendest, z. B. im öffentlichen Recht nach eher abgelegenen Gesetzen wie dem Waffen- oder Jagdgesetz zu suchen.
c) Schreibutensilien & Personalausweis
Neben den vorgenannten Textsammlungen sind natürlich ausreichend Schreibutensilien mitzubringen (sofern in Deinem Bundesland bisher nicht das E-Examen eingeführt wurde) Man sollte hierbei vorsichtshalber mehr als nur einen Kugelschreiber bzw. Füller und dazu natürlich entsprechende Tintenpatronen in der eigenen Federtasche haben. Auch diverse Marker sind überaus nützlich.Ein eigener Klausurblock muss hingegen nicht mitgebracht werden. Das Schreibpapier wird von den Prüfungsämtern gestellt.
Unabdingbar ist es, dass man zu jedem Prüfungstermin die Ladung und den eigenen gültigen Personalausweis bei sich hat. Ohne diese Dokumente kommt man oftmals schon gar nicht in das Prüfungsgebäude. Die Kontrollen finden vor jeder Klausur statt und nicht nur am ersten Tag.
d) Essen, Trinken & sonstige Gegenstände
Neben den notwendigen Prüfungsgegenständen gibt es noch viele Dinge, die man zu den Klausuren mitnehmen sollte bzw. mitnehmen darf. Dazu zählen z. B. ausreichend Essen und Trinken, aber auch Ohropax, eine Uhr (keine Smart-Watch) und Taschentücher.Ein Handy darf man prinzipiell auch mitnehmen. Dieses muss aber ausgeschaltet werden und darf während der Schreibzeit nicht am Platz liegen. Ein Glücksbringer ist hingegen selbstverständlich erlaubt.
2. Der erste Prüfungstag im Jura Examen
Die wesentlichen Informationen hinsichtlich der Prüfung werden auf der Ladung stehen.In Berlin und Brandenburg wird grds. im Gebäude des GJPA (Salzburger Str. 21 – 25, 10825 Berlin) geschrieben. Es sind jedoch auch andere Örtlichkeiten möglich.
Das E-Examen (zunächst ist dies nur für die Referendare interessant) wird z. B. in der FU-Berlin geschrieben. Ähnlich verhält sich dies in anderen Bundesländern.
Die Klausuren fangen in der Regel um 09:00 Uhr an. „Um 09:00 Uhr“ bedeutet, dass die Schreibzeit zu dieser Zeit beginnt, dass man also zu dieser Zeit vorbereitet auf seinem Platz sitzen sollte. Eine Dreiviertelstunde vorher zu erscheinen, erweist sich hierbei als überaus empfehlenswert, um unnötigen Stress zu vermeiden.
Bei Ankunft am Prüfungsgebäude wird bereits oftmals im Eingangsbereich die Identität der Prüfungskandidaten kontrolliert, weshalb schon hier Ladung und Ausweis bereitzuhalten sind, um zeitraubende Verzögerungen zu vermeiden. Danach gilt es, den richtigen Prüfungsraum zu finden. Am besten ist es, man sieht sich diesen schon ein paar Wochen vorher an, damit man nicht am Tag des Examens durch verwinkelte Gänge irrt.
Im Prüfungsraum selbst sind verschiedene Aspekte zu beachten. Zunächst wird man von der Aufsichtsperson aufgefordert, nur das für die Klausur Nötigste auf dem eigenen Schreibtisch liegenzulassen.
Anschließend wird das Klausurpapier entweder ausgeteilt oder es erfolgt die Mitteilung, dass sich selbst welches genommen werden kann. Daneben erhält man noch ein Deckblatt, das vor dem Beginn der Klausurzeit auszufüllen ist. Dabei sind Datum, Kampagne, das Kürzel der Klausur und die eigene Kandidatennummer anzugeben. Diese Informationen werden einem jeden Tag vor Klausurbeginn mündlich mitgeteilt bzw. stehen schriftlich auf der Tafel des Prüfungsraums. Das Deckblatt lässt man dann auf dem Schreibtisch neben der Ladung und dem eigenen Personalausweis liegen.
Vor Schreibbeginn erhalten alle Examenskandidaten von der Aufsichtsperson noch einige Informationen zum Ablauf der Klausurenphase. Auch erfolgt am ersten Tag insbesondere eine Belehrung zu der Schreibzeitdauer, den Toilettengängen, der Klausurabgabe und Betrugsversuchen.
Fazit: Gut vorbereitet wird die erste oder zweite Staatsprüfung leichter
Gut vorbereitet ist halb gewonnen! Wenn Du Dich rechtzeitig im Vorfeld mental auf Dein Examen einstellst, den Tag der ersten Klausur durchplanst und Dich mit dem Ablauf vertraut machst, hilft dies, den Stress etwas zu reduzieren.Damit Du auch mit dem notwendigen juristischen Wissen in Deine juristische Prüfung startest, stehen Dir die gesamte Kraatz Group, die Akademie Kraatz (Grundstudium bis 1. Examen) und die Assessor Akademie (2. Examen) zur Seite. Seit über 20 Jahren haben unsere erfahrenen Dozenten, die teilweise sogar über Prüfererfahrung verfügen, tausende von Jurastudierenden zu einem erfolgreichen Staatsexamen verholfen.
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Dr. Robert König
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