Wo sind die Organe der Europäischen Union (EU) gesetzlich geregelt?

Die Organe der Europäischen Union sind abschließend in Art. 13 Abs. 1 S. 2 EUV aufgelistet. Die Liste lautet wie folgt: 

- das Europäische Parlament,
- der Europäische Rat,
- der Rat,
- die Europäische Kommission (im Folgenden "Kommission"),
- der Gerichtshof der Europäischen Union,
- die Europäische Zentralbank,
- der Rechnungshof

Die EU besteht also aus sieben Organen. Diese sind, mit Ausnahme von der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Rechnungshof (vgl. Art. 13 Abs. 3 EUV) in den Art. 13 ff. EUV geregelt.

 

1) Das Europäische Parlament 

  • in Art. 14 EUV geregelt, genauer in den Art. 223 ff. AEUV

  • Sitz: Straßburg

  • Legislativorgan der EU (zusammen mit dem Rat der EU)

  • Zusammensetzung: gewählte Vertreter der Mitgliedstaaten

  • Aufgabe: Kontrolle der Kommission



2) Der Europäische Rat

  • in Art. 15 EUV geregelt, genauer in den Art. 235 ff. AEUV
     
  • nicht mit dem Europarat und dem Rat (dazu siehe gleich) zu verwechseln!
     
  • Sitz: Brüssel
     
  • Zusammensetzung: Staats- und Regierungschefs der EU Mitgliedstaaten
     
  • Aufgabe: formuliert allgemeine Ziele für die EU, gibt diesbezüglich Impulse 

     

3) Der Rat

  • in Art. 16 EUV geregelt, genauer in den Art. 237 ff. AEUV geregelt 
     
  • Sitz: Brüssel
     
  • Legislativorgan der EU (zusammen mit dem Europäischen Parlament)
     
  • Zusammensetzung: jeweils ein Vertreter (Minister) der Mitgliedstaaten, wird daher auch Ministerrat genannt

 

4) Die Europäische Kommission

  • in Art. 17 AEUV geregelt, genauer in den 244 ff. AEUV
     
  • Sitz: Brüssel
     
  • Exekutivorgan der EU
     
  • Aufgabe: „Hüterin der Verträge“, Kontrolle der Einhaltung von EU-Recht innerhalb der Mitgliedstaaten, Einbringen von Gesetzesinitiativen
     
  • Zusammensetzung: Staatsangehörige der Mitgliedstaaten (Kommissare, je ein Kommissar pro Mitgliedstaat, Amtseinsetzung durch Ernennung), System der „gleichberechtigten Rotation“

 

5) Der Gerichtshof der Europäischen Union

  • in Art. 19 EUV geregelt, genauer in den Art. 251 ff. AEUV
     
  • Sitz: Luxemburg
     
  • Judikativorgan der EU (besteht aus: EuGH, das Gericht, verschiedene Fachgerichte)
     
  • Aufgabe: Gewährleistung der einheitlichen Auslegung des Europarechts in den Mitgliedstaaten
     
  • Zusammensetzung: ein Richter je Mitgliedstaat
 

6) Die Europäische Zentralbank

  • in Art. 282 AEUV geregelt
     
  • Sitz: Frankfurt am Main 
     
  • Aufgaben: Geldpolitik für den Euroraum, Durchführung von Devisengeschäften, Halten und Verwalten der offiziellen Währungsreserven der Euro-Mitgliedstaaten
     
  • Zusammensetzung: Direktorium (Präsident, Vizepräsident und vier weitere Mitglieder, Amtseinsetzung im Wege der Ernennung durch Europäischen Rat) und EZB-Rat (= Direktorium + Präsidenten der nationalen Banken der Euro-Mitgliedstaaten)
 

7) Der Rechnungshof

  • in Art. 287 AEUV geregelt
     
  • Sitz: Luxemburg
     
  • Aufgaben: Überprüfung der Rechtmäßigkeit aller Einnahmen und Ausgaben der EU-Institutionen, Überwachung der zwekgebundenen und wirtschaftlichen Verwendung der Gelder der Europöischen Union
     
  • Zusammensetzung: 27 Mitglieder (je ein Mitglied pro Mitgliedstaat, Ernennung durch Rat der Europäischen Union)

Ihr Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie 

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