1. Möglichkeit des „Gnadenversuchs“ beantragen und nutzen

Vielen Examenskandidaten ist nicht bewusst, dass es auch die Möglichkeit eines sogenannten Gnadenversuchs gibt. Hierbei kann, idealerweise durch einen Rechtsanwalt, ein so genannter Gnadenversuch beantragt werden. Die besonderen Erfordernisse und Voraussetzungen sind unter Absprache und Rücksprache mit einem versierten Rechtsanwalt zu klären, zu prüfen und entsprechend umzusetzen. Es empfiehlt sich auf jeden Fall diese Chance zu nutzen.

 

2. Widerspruch beim JPA/Klageverfahren mit Einsichtnahme

Man sollte auf jeden Fall nicht aufgeben. Das bedeutet auch, sich gegen entsprechende Benotungen beziehungsweise Bewertungen in den eigenen Examensklausuren zu wehren. Hierbei sollte eben ein versierter Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden, was hier die beste Vorgehensweise sein könnte. Auf jeden Fall sollte man nicht auf einen „Generalisten“ als Rechtsanwalt setzen, sondern einen Berufskollegen, der spezialisiert ist auf Prüfungsanfechtungsrecht.

 

3. Was sind die Alternativen, wenn man kein Verfahren mehr führen möchte oder führen kann?

Einige Universitäten bieten den Abschluss eines LLB. an. Man kann sich hier gegebenenfalls Prüfungsleistungen anerkennen lassen. Schauen sollte man ebenso, ob man über diverse Fernstudiengänge (Wirtschaftsrecht) auch noch einen separaten Abschluss erlangen kann. Im Zweifel sollte man einfach einen neuen Studiengang in Angriff nehmen.

 

4.. Wenn eine Tür zu geht, gehen „zwei neue wieder auf“

Man sollte auf gar keinen Fall den Kopf in den Sand stecken. Es geht auf jeden Fall weiter. Der Spruch funktioniert auf jeden Fall. Man muss auf jeden Fall aus der Niederlage wieder aufstehen und sich einen völlig anderen Weg für die berufliche Zukunft auswählen. Dies besteht häufig darin noch mal ein Studium oder eine Ausbildung anzugehen, aber vielleicht ist das ja genau das, was dann zu einem passt. Man sollte sich immer die Frage stellen, wie sich die Gesamtsituation gestalten würden, wenn man mit nur vier Punkten seine Examina ablegt und dann auch gegebenenfalls keine berufliche Zukunft vor sich hat, außer die anstrengende Selbstständigkeit in der Konkurrenz mit vielen anderen Rechtsanwälten im Ort.
 


5. Gib niemals auf!

Auch wenn man einen neuen Weg einschlagen muss, gehen sollte man diesen mit Konsequenz und Entschlossenheit. Die zu lösenden Probleme wird man erst unterwegs registrieren und dann auch 100-prozentig lösen. Sich im Vorfeld auszumalen, dass ja doch alles so schrecklich sei, bringt gar nichts. Man soll und muss den neuen Weg einfach einschlagen, gehen und man wird es schon schaffen.

Dein Team der Akademie kraatz und der Assessor Akademie Kraatz und Heinze GbR



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