Auf Teil 1 dieser Videoreihe basiert dieser Blogeintrag! Schauen Sie sich im Anschluss ans Lesen hierzu gerne auch den Original Videobeitrag an, den wir unten verlinken.

 

Allgemeines

Die neue Rechtslage im Zivilrecht ist sowohl für das 1. als auch das 2. Staatsexamen von Bedeutung. 
Am 30.06.2021 wurden 2 neue Bundesgesetze verkündet, die zum 01.01.2022 in Kraft treten und für alle ab diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge gelten werden. Mit dem Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags (DigKRG) wurde die europäische Warenverkaufsrichtlinie (WKRL) umgesetzt, wohingegen mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (DigVRLUG) eine Umsetzung der Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen (DIDRL) erfolgte. Hiermit trägt der deutsche Gesetzgeber der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung Rechnung. Seit der Schuldrechtsmodernisierungsreform im Jahr 2002 ist das Bürgerliche Gesetzbuch nicht mehr solchen Veränderungen unterworfen gewesen.

 

Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags (DigKRG)

Durch das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags wurde das deutsche Kaufrecht wesentlich geändert.

 

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen

Auf dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen beruhen hingegen v.a. die neuen Regelungen der §§ 327 ff. BGB. Diese haben Verbraucherverträge zum Inhalt, die sich auf die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen, also digitale Produkte, beziehen. Aber auch bestehende Regelungsbereiche wie das allgemeine Kaufrecht gem. §§ 433 ff. BGB, das Verbrauchsgüterkaufrecht gem. §§ 474 ff. BGB, die Schenkung gem. §§ 516 ff. BGB und das Mietrecht gem. §§ 535 ff. BGB wurden durch das neue Gesetz ergänzt.

Durch sämtliche der vorgenannten Gesetzesänderungen trägt der deutsche Gesetzgeber der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung Rechnung. So wird durch die vorgenannten Gesetzesänderungen neben einer Vereinheitlichung des Vertragsrechts für digitale Produkte in den EU-Mitgliedstaaten v.a. eine Stärkung des Verbraucherschutzes im Hinblick auf Produkte mit digitalen Funktionen bezweckt. Seien es nun Smartphones, Smart-TV´s oder ähnliches.

 

Ausblick

In 2022 werden wir einige Gesetzesänderungen im BGB erwarten, die sich bei weitem nicht allein in Ergänzungen und Veränderungen des Kaufrechts erschöpfen. Wir werden uns mit diesen in einer Videoreihe von fünf Teilen auseinandersetzen, die Sie jeweils auf dem YouTube-Kanal der Akademie Kraatz abrufen werden können.

 

Unterstützung im Zivilrecht

Wenn es darum geht, hinsichtlich der 2022 in Kraft tretenden Gesetzesänderungen im Zivilrecht optimal vorbereitet zu sein, stehen Ihnen die Akademie Kraatz für alle Prüfungen bis hin zum 1. Staatsexamen und die Assessor Akademie im Hinblick auf das 2. Staatsexamen gerne hilfreich zur Seite.


Sehen Sie sich hierzu auch unser entsprechendes YouTube-Video an:


Ihr Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie
 

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