Zunächst ist wichitg festzuhalten, worin der Unterschied jedenfalls nicht liegt: 

 

Worin liegt der Unterschied zwischen einer konkreten und einer abstrakten Gefahr nicht?

Der Unterschied liegt nicht im Grad der Wahrscheinlichkeit für den Schadenseintritt! In beiden Fällen ist eine hinreichende Wahrscheinlichkeit erforderlich. 


 

Was ist dann der Unterschied zwischen der konkreten und der abstrakten Gefahr? 

Die konkrete Gefahr unterscheidet sich von der abstrakten Gefahr durch den Bezugspunkt der Gefahrprenprognose bzw. durch die Betrachtungsweise. 

Eine konkrete Gefahr liegt vot, wenn in dem zu beurteilenden konkreten Einzelfall in überschaubarer Zukunft miot dem Schadenseintritt hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden kann. 

Eine abstrakte Gefahr ist gegeben, wenn eine generell-abstrakte Betrachtung für bestimmte Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen zu dem Ergebnis führt, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Schaden im Einzelfall einzutreten pflegt und daher Anlass besteht, diese Gefahr mit generell-abstrakten Mitteln (Rechtssatz) zu bekämpfen. Auf den Nachweis der Gefahr eines Schadenseintritts im Einzelfall kann anders als bei der konkreten Gefahr kann verzichtet werden.


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