Was ist das Widerrufsrecht?

Mit den Widerrufsrechten des Verbrauchers haben wir uns schon in diesem Blogbeitrag beschäftigt, den wir Ihnen an dieser Stelle zum Lesen empfehlen möchten.

Das Widerrufsrecht ist ein Gestaltungsrecht. Es gestaltet das zwischen den Parteien bestehende Rechtsverhältnis um. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ändern sich als nachträglich durch die Ausübung des Widerrufsrechts.

Zweck des Widerrufsrechts ist es, dem Verbraucher die Möglichkeit zu geben, sich von dem geschlossenen Vertrag zu lösen, ohne für ihn ungünstige Rechtsfolgen in Kauf nehmen zu müssen. Deshalb kann der Verbraucher seine auf Abschluss eines Verbrauchervertrags gerichtete Willenserklärung widerrufen, auch wenn der Vertrag zuvor gekündigt wurde. Auch ein nichtiger Vertrag kann deshalb widerrufen werden.

Mit seiner Rechtswirkung ist der Widerruf quasi eine Ausnahme des zivilrechtlichen Grundsatzes „pacta sunt servanda", der so viel bedeutet wie: Verträge sind einzuhalten. 

 

Gemeinsamkeiten des Widerrufs mit anderen vertragsbeendenden Rechtsmitteln 

Eine Ausnahme vom Grundsatz der Vertragstreue, der gesetzlich nicht geregelt ist, gibt es darüber hinaus eigentlich nicht. Ggfs. kann der Vertragspartner aufgrund von Kulanz bestimmte Forderungen umsetzen und einen Vertrag auf diesem Wege beenden. Ansonsten gilt es, sich je nach Rechtsmittel streng an die dafür vorgesehenen Voraussetzungen zu halten.

Es gibt verschiedene Rechtsmittel, die alle samt den Parteien ermöglichen wollen, sich von ihrem anfangs gewollten und vereinbarten Vertrag zu lösen und dessen Erfüllung abzuwenden. Die Rechtsfolgen sind dementsprechend entweder Beendigung, Nichteintritt des Vertragsziels oder Rückabwicklung gegenseitiger Leistungspflichten.

 

Unterschied des Wiederrufs insbesondere zur Kündigung

Die Kündigung bewirkt die Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses mit Wirkung für die Zukunft. Beispielsweise der Arbeitsvertrag, der Mietvertrag oder der Pachtvertrag stellt ein Dauerschuldverhältnis dar, welches durch Kündigung beendet werden kann. Mit der Kündigung werden die Parteien nicht zur Herausgabe der bereits empfangenen Leistungen verpflichtet, die Leistungspflichten werden also nicht rückabgewickelt. Das würde beim Arbeitsvertrag bedeuten, dass der Arbeitgeber den kompletten Lohn zurückzahlen müsste und der Arbeitnehmer die getane Arbeit herauszugeben hätte, was unrealistisch bzw. unmöglich wäre.

Der Unterschied zum Widerruf besteht also darin, dass die Kündigung einen auf Dauer angelegten Vertrag (Dauerschuldverhältnis) für die Zukunft beendet. Die bereits erbrachten Leistungen müssen aber dem Vertragspartner nicht zurückgewährt werden. Durch die Ausübung des Widerrufsrechts wird der Vertrag dagegen in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt, sodass die jeweils empfangenen Leistungen zurückzugeben sind.

Ihr Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie 

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