Was oder wer ist die Bundesversammlung?

Die Bundesversammlung ist ein Verfassungsorgan. Dies ergibt sich aus Art. 54 GG. Die Bundesversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages sowie genau so vielen Vertretern der Länder. Letztere werden von den Volksvertretungen der Länder gewählt und anschließend als Wahlleute zur Bundesversammlung entsandt. Die Vertreter müssen dabei nicht Landtagsabgeordnete sein, oft kommen hier bekannte Prominente der Länder zum Einsatz.



Wie oft kommt die Bundesversammlung zusammen?

Die Bundesversammlung ist ein so genanntes nicht ständiges Organ. Das bedeutet, dass die Bundesversammlung nicht fortdauernd besteht und arbeitet, sondern nur zweckbezogen zusammenkommt. Dies geschieht alle fünf Jahre.

 

Welche Aufgaben hat die Bundesversammlung?

Die Bundesversammlung hat die alleinige Aufgabe, den Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland zu wählen. Die Amtszeit eines gewählten Bundespräsidenten beträgt fünf Jahre, Art. 54 GG, sodass dies auch dem Intervall entspricht, in dem die Bundesversammlung stattfindet, s.o. Nach Art. 54 IV GG tritt die Bundesversammlung spätestens dreißig Tage vor Ablauf der Amtszeit des Bundespräsidenten zusammen. Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland und protokollarisch ihr höchstes Verfassungsorgan.



Wie viele Bundespräsidenten wurden bisher auf diese Weise gewählt?

Die erste Bundesversammlung trat am 12. September 1949 zusammen. Im Februar 2022 fand die 17. Bundesversammlung der Bundesrepublik Deutschland statt. Dort wurde Frank-Walter Steinmeier das zweite Mal zum Bundespräsidenten gewählt. Nach Art. 54 II 2 GG ist solch eine Wiederwahl nur einmal zulässig. Er ist der 12. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland.

Als weiteres Staatsorgan der Bundesrepublik Deutschland haben wir uns in einem anderen Blogbeitrag mit dem Bundesverfassungsgericht und seinen Aufgaben beschäftigt. 

Ihr Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie

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