Bei der höheren Gewalt handelt es sich um einen nicht legal definierten Begriff. Je nach Materie ist er also spezifisch zu definieren. So müssen beispielsweise im Reisevertragsrecht andere Voraussetzungen formuliert werden als im Verkehrsrecht. Es ist wichtig, im Einzelfall bestimmen zu können, ob ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, um Rechtssicherheit zu vermeiden. Werden entsprechende Klauseln individualvertraglich von den Vertragsparteien aufgenommen, müssen diese also auch konkret festlegen, was mit höherer Gewalt gemeint sein soll.

Dennoch haben sich auch einige allgemeine Voraussetzungen herauskristallisiert, die vorliegen müssen, damit ein Anspruchssteller tatsächlich aus dem Begriff der höheren Gewalt Rechtsfolgen herbeiführen kann. 


Höhere Gewalt im Pauschalreiserecht: 

- unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen

   - unvermeidbar =  die sich darauf berufende Partei hätte die Folgen der höheren Gewalt selbst dann nicht        
    abwenden können, wenn sie alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen hätte 

   - außergewöhnlich = Umstände, die nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft


Höhere Gewalt im Verkehrsrecht: 

-  betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann

- auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmer in Kauf zu nehmen


allgemeine Merkmale der höheren Gewalt im Zivilrecht: 

- höhere Gewalt als ein außergewöhnlicher, d.h. normalerweise nicht vorhandener, natürlicher oder menschgemachter Zustand, der von den Vertragsparteien nicht vorhersehbar war und dessen Eintritt von der Partei, die sich auf ihn beruft, auch nicht vermieden werden konnte

- liegt dann vor, wenn unter Zugrundelegung eines Idealmaßstabs, also bei Anwendung der größmöglichen menschlichen Sorgfalt, damit zu rechnen gewesen wäre, dass das Ereignis nicht eintritt


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Ihr Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie

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