Was sind Behörden und wie sind diese legaldefiniert?

Die Behörde ist in § 1 Abs. 4 VwVfG legaldefiniert als eine solche Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Beispielsweise erlassen Behörde Verwaltungsakte. Sie sind organisatorisch zusammengefasste Einheiten aus Personal- und Sachmitteln, die dauerhaft hoheitliche Aufgaben erfüllen. Ein Beispiel sind Bürgerämter. Hauptaufgabe der Bürgerämter ist die Bearbeitung von Ausweisen und Pässen. Außerdem ist es für das Einwohnermeldewesen zuständig, das heißt, es bearbeitet bei Umzügen von Personen Anmeldungen, Abmeldungen und Ummeldungen. Dabei handelt es sich um öffentlich rechtliche Aufgaben, weil deren verlässliche, rechtsstaatliche und unbedingte Erfüllung aufgrund ihrer hohen Relevanz für das gesellschaftliche Leben von besonderem Interesse ist.

 

Wozu gibt es Behörden und wie sind sie staatsorganisationsrechtlich einzuordnen?

Durch Behörden bewältigt der Staat die Öffentliche Verwaltung. Das meint administrative Aufgaben, die eine gesamtstaatliche Bedeutung haben, bspw. Gesundheit und Soziales. Behörden sind damit staatsrechtlich weder der Rechtsprechung noch der Gesetzgebung oder der Regierung zuzuordnen, sie sind die Administrative und als solche auf dem Bereich öffentlicher Aufgaben exekutiv tätig, ohne dabei eine regierende Rolle einzunehmen. Sie arbeitet auf Grundlage der geltenden öffentlich-rechtlichen Gesetze und politischen Zielvorgaben. Um diesen gerecht zu werden, sind Behörden hierarchisch angeordnet und auf unterschiedliche Trägerschaften aufgeteilt.

 

Welche Rechtsform haben Behörden?

Behörden sind jedenfalls den öffentlichen-rechtlichen Organisationsformen zuzuordnen. Die VwGO beschreibt Behörden als Organe ihrer jeweiligen Verwaltungsträger. So ist ein Berliner Bezirksamt nach Maßgabe der VwGO als Organ des Landes Berlin als Trägerin seiner Verwaltungsbehörden anzusehen. Länder sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, sind als solche aber nicht selbst handlungsfähig. Für sie handeln daher ihre Organe, die Behörden, die Aufgaben mit Außenwirkung erfüllen.
Vereinfacht könnte man also sagen, Behörden sind in Körperschaften des öffentlichen Rechts eingegliedert.

 

Sind Behörden grundrechtsberechtigt oder -gebunden?

Aufgrund ihrer unmittelbaren Eingliederung in den staatlichen Aufbau sind Behörden an die Grundrechte gebunden.
 


Ist die Polizei eine Behörde?

Die Herstellung oder Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit (dazu gehören sowohl Gefahrenabwehr als auch Strafverfolgung) ist eine staatliche Aufgabe. Damit sind die Polizeien staatliche Behörden. In Deutschland gibt es die Bundespolizei, die nach dem BPolG geregelt ist, und die Polizeien der Länder. Die Bundespolizei gehört zum Ressort des Bundesinnenministeriums und ist diesem als Behörde unterstellt. In den Ländern sind die Polizeibehörden den Innenministerien der jeweiligen Länder zuzuordnen.

Ihr Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie 

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