Was sind Parlamentsgesetze?

Parlamentsgesetze können Bundes- oder Landesgesetze sein. Die Bezeichnung meint, dass eine Rechtsvorschrift von einem Parlament (Bundes- oder Landesparlament) in einem ordnungsgemäßen und dafür vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren erlassen worden ist. Wenn der Parlamentarische Gesetzgeber eine Rechtsnorm erlässt, spricht man deswegen auch von Gesetzen im formellen Sinne.
 


Was gibt es neben den Parlamentsgesetzen an Rechtsetzungsformen?

Neben den Parlamentsgesetzen stehen die Gesetze im materiellen Sinne, die nicht vom Bundestag oder einem Landesparlament verabschiedet werden. Gesetze im materiellen Sinne meint solche Rechtsnormen, die von der Exekutive erlassen werden. Dies kann in Form von Rechtsverordnungen oder Satzungen geschehen, die für einen unbestimmten Personenkreis allgemeine und verbindliche Regeln enthalten.

 

Wie kommt ein Parlamentsgesetz zustande?

Auf Bundesebene werden Parlamentsgesetze vom Bundesgesetzgeber, dem Bundestag, verabschiedet. Das Verfahren ist im Grundgesetz in den Art. 77 ff. GG geregelt und lässt sich in Stufen unterteilen. Im Folgenden soll übersichtlich und vereinfacht der Weg von der Einbringung eines Gesetzesvorschlags bis hin zum Zustandekommen des Gesetzes dargestellt werden.
 


1. Stufe: Erarbeitung von Gesetzesvorlagen 

Zunächst werden Gesetzesvorlagen ausgearbeitet, im jeweiligen Organ diskutiert und schließlich in den Bundestag eingebracht. Bei der Ausarbeitung von Vorlagen können sowohl die Bundesregierung als auch der Bundesrat tätig werden. Gesetzesvorlagen können auch aus der Mitte des Bundestages eingereicht werden. Dies ergibt sich aus Art. 76 I GG.



2. Stufe: Lesungen im Bundestag

Im Bundestag werden die Gesetzesvorlagen dann in drei Lesungen behandelt und zwischendurch in den Ausschüssen beraten. In der dritten Lesung wird das Gesetz dann beschlossen, Art. 77 I GG.

 

3. Stufe: Beteiligung des Bundesrates

Anschließend werden die Gesetze dem Bundesrat zugeleitet. Durch den Bundesrat wirken die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mit. Je nach dem, ob es sich bei dem in Frage stehenden Gesetz um ein sog. Zustimmungsgesetz (Art. 77 II und II a GG) oder um ein sog. Einspruchsgesetz (Art. 77 II, III, IV GG) handelt, kann der Bundesrat einen bestimmten Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen.

Zustimmungsgesetze: Hier kann der Bundesrat das Zustandekommen des Gesetzes durch Versagung der Zustimmung verhindern. Die Gesetze, die einer Zustimmung durch den Bundestag bedürfen, sind im Grundgesetz abschließend geregelt. Bei Verweigerung der Zustimmung können Bundestag oder Bundesregierung einen Vermittlungsausschuss verlangen.

Einspruchsgesetze: Das Zustandekommen eines Einspruchsgesetzes kann der Bundesrat nur verhindern, wenn der von ihm erhobene Einspruch vom Bundestag nicht mit der erforderlichen Mehrheit überstimmt wird. Vor Erhebung des Einspruchs muss der Bundesrat das Vermittlungsverfahren beschreiten, wozu jeweils 16 Vertreter aus Bundestag und Bundesrat zusammenkommen, um einen Kompromiss auszuarbeiten.



4. Stufe: Ausfertigung

Nach Gegenzeichnung des von Bundesrat und Bundestag mitgetragenen Gesetzes durch die Bundesregierung wird ein nach Art. 78 GG entstandenes Gesetz vom Bundespräsidenten ausgefertigt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Bundespräsident hat dabei das Recht zu prüfen, ob das Gesetz verfassungskonform zustande gekommen ist und auch sonst verfassungskonform ist.

 

Wie läuft das Gesetzgebungsverfahren in der staatlichen Praxis meist ab?

Die meisten Gesetze werden in der Praxis von der Bundesregierung eingebracht oder als Formulierungshilfe für die Mehrheitsfraktionen erstellt. Aufgrund dieser tatsächlichen Umstände wird an der Gesetzgebung gerade von Bürgern, die der Politik weitestgehend verdrossen sind, gerne Kritik geübt (Arg.: Die, die entscheiden, werden nicht gewählt.)

Ihr Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie 
 

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