Wo ist die Anfechtung zu prüfen? 

Unter welchem Prüfungspunkt die Anfechtung in der Klausur anzusprechen ist, hängt von ihrer Rechtsfolge ab. Die Rechtsfolge für die Anfechtung ist in § 142 BGB bestimmt. Danach vernichtet die Anfechtung das Rechtsgeschäft mit Wirkung ex tunc, also von Anfang an.

Strittig ist vor diesem Hintergrund, ob die Anfechtung eine rechtsvernichtende Einwendung ist, also unter „Anspruch erloschen“ geprüft werden sollte, oder ob sie eine rechtshindernde Einwendung ist, also unter „Anspruch entstanden“ geprüft werden sollte.

 

e.A.: Anfechtung als rechtsvernichtende Einwendung (Anspruch erloschen) 

Dafür spricht, dass ein Anspruch zwar zunächst entstanden war, dieser eben nur durch Anfechtung rückwirkend erloschen ist.

 

a.A.: Anfechtung als rechtshindernde Einwendung (Anspruch entstanden)

Für diese Ansicht spricht, dass aufgrund der ex-tunc-Wirkung der Anfechtung der Anspruch eigentlich anzusehen ist, als wäre er nie zustande gekommen (ex tunc: „von Anfang an“).

 

Welcher Ansicht ist zu folgen? 

Hier herrscht unter vielen Zivilrechtsdozenten Uneinigkeit, sodass das die gelehrte Meinung von Repetitorium zu Repetitorium unterschiedlich ausfallen kann. Überzeugender ist aufgrund der Wirkung ex tunc die Einordnung als rechtshindernde Einwendung. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht wird daher diese Ansicht vorgezogen.
Seien Sie sich aber sicher, dass auch Ihr Korrektor den Streitstand kennt, und eine Verortung der Anfechtung entgegen seiner eigenen individuellen Auffassung keinesfalls einen „Genickbruch“ bedeuten würde. Hier werden häufig verschiedene Aufbauvarianten toleriert. Die Prüfung unter „Anspruch erloschen“ zu verorten ist also nicht gänzlich abwegig. 

Im Zivilrecht ist die Klausurstruktur besonders wichtig. Oft gibt die Verortung von Problemen schon Aufschluss darüber, ob der Prüfling gut vorbereitet ist, oder bloß auswendig gelernt hat. Sollten Sich in Ihrer Examensvorbereitung weitere Fragen hinsichtlich zivilrechtlicher Prüfungsstrukturen auftun, zögern Sie nicht, uns über unser Kontakformular zu kontaktieren! Unsere Prädiktasjuristen stehen Ihnne bei individuellen Schwierigkeiten zur Seite. 

Ihr Team der Akademie Kraatz und der Asssessor Akademie 

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