10 Regeln für gute Assessorklausuren

24.04.2024| von RA Mario Kraatz



In diesem Artikel wollen wir Euch die elementarsten „goldenen Regeln“ für gute Klausuren im 2. Staatsexamen vorstellen.
 

1. Zeiteinteilung bzw. Zeitmanagement

Die richtige Zeiteinteilung ist für überdurchschnittliche Assessorklausuren absolut elementar, da die Bearbeitungszeit angesichts von bis zu über 20 Seiten Sachverhalt noch enger als im 1. Examen bemessen ist. Ihr werdet immer mit dem Zeitmangel zu kämpfen haben und der Zeitdruck ist Euer ständiger Begleiter. Daher sollte die Lösungsskizze auch weniger detailliert als im ersten Staatsexamen ausfallen. Beim Schreiben ist es dann wichtig, dass man von Anfang an konsequent Schwerpunkte setzt, denn nur an den problematischen Stellen sind die Punkte zu holen. Daher sollte man den Mut haben, Tatbestand und Zulässigkeit kurz zu fassen. Die oberste Maxime muss allerdings sein, mit der Klausur fertig zu werden. In der Assessorklausur wird schließlich eine „praktische“ Leistung erwartet. Wenn man z.B. in der Anwaltsklausur den praktischen Schriftsatz nicht beendet, hilft auch das beste Gutachten am Ende wenig.
Nach unserer langjährigen Erfahrung im Rahmen der Ausbildung von Referendaren hat sich die folgende Zeiteinteilung als Orientierungshilfe bewährt (wobei natürlich einzelfallbedingt Abweichungen möglich und sinnvoll sein können):
  • Studium des Bearbeitervermerks, inhaltliche Erfassung des Akteninhalts und stichpunktartiges Niederschreiben der wesentlichen Aspekte des Sachverhalts (1 Stunde)
  • Anfertigung der Lösungsskizze (1 Stunde)
  • Anfertigung des als Klausurleistung abzugebenden Schriftsatzes (3 Stunden)
Tipp: Schon beim ersten Lesen der Akte bietet es sich an, sich für jeden Teil der Klausur (Rubrum, Tenor, Tatbestand, Zulässigkeit und Begründetheit) auf einem separaten Schmierzettel zu notieren, was auffällig erscheint.

2. Bearbeitervermerk

Ausgangspunkt der Bearbeitung muss immer das genaue Studium des Bearbeitervermerks sein. Fragen, die im Bearbeitervermerk erlassen sind, darf man bei der späteren Bearbeitung auch mit keinem Wort erwähnen. 

3. Sachverhaltsarbeit

Im Gegensatz zum ersten Staatsexamen muss man sich im Assessorexamen den Sachverhalt selbst aus der Akte erschließen. Gerade im Zivilrecht ist das Ordnen der beidseitigen Tatsachenvorträge der Parteien nicht immer einfach. Dennoch darf man keinesfalls eine „Sachverhaltsquetsche“ betreiben. Auch in der zweiten juristischen Prüfung bleibt der Sachverhalt die unabänderliche Grenze jeglicher Klausurbearbeitung. Ihr dürft also nichts in den Sachverhalt hineininterpretieren. Das fällt vielen Referendaren anfangs nicht leicht, ist aber durch das Schreiben von (möglichst vielen) Übungsklausuren gut in den Griff zu bekommen.

4. Klausurtaktik

In der Assessorklausur müsst Ihr immer klausurtaktisch denken. Wählt im Zweifel denjenigen Lösungsweg, der sämtliche Argumente der Akte verwertet, ohne dass Ihr ein Hilfsgutachten anfertigen müsst.

5. Schwerpunktsetzung

Die Schwerpunktsetzung ist das A und O einer guten Klausur. Daher sollte die Klausurlösung (einer Gerichtsklausur) in den Entscheidungsgründen mehr in die Tiefe gehen als im Tatbestand. Innerhalb der Entscheidungsgründe wird die Zulässigkeit in der Regel weniger stark gewichtet als die Begründetheit, die das Herzstück jeder Klausur ist. 

6. Urteilsstil (auch bei der Anwaltsklausur!)

Bei der Urteilsklausur versteht sich die konsequente Anwendung des Urteilsstils von selbst. Aber auch bei den Anwaltsklausuren, in denen man in der Regel zunächst ein Gutachten schreiben muss, sollte man nach Möglichkeit nahezu nur den Urteilsstil verwenden. Das hat zwei Gründe: Erstens spart der Urteilsstil gegenüber dem Gutachtenstil wertvolle Klausurzeit. Zweitens kann man nur so später im Rahmen des praktischen Schriftsatzes mittels der sog. Spitzklammertechnik sauber auf Passagen des Gutachtens verweisen.
Hinweis: In der in vielen Bundesländern neu eingeführten E-Klausur bietet es sich an, anstatt per Spitzklammern, mit copy and paste ganze Passagen zu kopieren (sofern das jeweilige Prüfungsamt copy and paste zulässt, was z.B. in Berlin und Brandenburg der Fall ist). Lest Euch gerne bei Interesse unserer Artikel zum E-Examen durch.

7. Normbezug

Alle Korrektoren strafen Klausuren ohne hinreichenden Normbezug ab. Daher arbeitet an und mit dem Gesetz - es ist unser wichtigstes Handwerkzeug. Der Korrektor sollte außerdem stets erkennen, welches Tatbestandsmerkmal Ihr gerade prüft. Gliedert daher auch die zu prüfende Anspruchsgrundlage (Zivilrecht und öffentliches Recht) bzw. den Straftatbestand (StGB) sauber in Tatbestand und Rechtsfolge.

8. Sprache

Viele Klausuren leiden unter einer unzureichenden sprachlichen Sorgfalt. Dabei ist das korrekte Beherrschen der deutschen Sprache (einschließlich Rechtschreibung!) für uns Juristen elementar. Deshalb denkt immer zunächst nach und fangt erst danach an zu schreiben. Formuliert zudem nach Möglichkeit im Aktiv und in kurzen Sätzen.

9. Juristische Analyse

Der Korrektor erwartet nicht nur eine Tatsachenwiederholung im Rahmen der rechtlichen Würdigung, sondern eine fundierte juristische Analyse. Arbeitet - wie bereits gesagt - mit Normenbezug und wertet die Aussagen aus der Akte rechtlich aus. Nutzt das juristische Handwerkszeug, das ihr bereist im Studium erlernt habt. Das bedeutet vor allem, sauber zu definieren und anschließend (bei problematischen Stellen unter Nutzung der Auslegungsmethoden) zu subsumieren.

10. Das Referendariat dient allein dem Staatsexamen!

Die Noten in den AGs und den Stationen sind im Ergebnis nebensächlich. Letztlich zählt nur die Endnote des zweiten Examens. Dessen müsst Ihr Euch von Anfang an bewusst sein und Euer Referendariat auf die Examensvorbereitung ausrichten. Das bedeutet auch, dass man rechtzeitig mit dem Klausuren Schreiben beginnt. Auch hier gilt die Devise: Je mehr Übungsklausuren, desto besser!
Tipp: Geht die ohnehin verpflichtenden Klausuren in den AGs wie eine echte Klausur an. D.h. insbesondere, dass Ihr keine unzulässigen Hilfsmittel verwendet, auch wenn dadurch die Klausurnote später schlechter wird.

Fazit zur Klausur im Assessorexamen

Das zweite Staatsexamen in Jura ist nicht minder schwer als das erste. Ganz im Gegenteil, zumal Ihr neben dem materiellen Recht nun auch noch vertieft das Prozessrecht beherrschen müsst. Ich hoffe daher, dass Ihr einige meiner Tipps für die Klausur im 2. Staatsexamen mitnehmen und anwenden könnt.
Um das Referendariat und 2. Staatsexamen erfolgreich abzuschließen, ist das Kleingruppen- und Einzel Repetitorium der Assessor Akademie Euer erster Ansprechpartner. Überzeugt Euch gerne selbst von unserem bewährten Unterrichtskonzept, das wir auch in der Referendarausbildung der Großkanzleien Linklaters und Heuking im Rahmen von Inhouse Seminaren anwenden. Meldet Euch bei uns für einen kostenlosen Probetermin!
 
RA Mario Kraatz
Gründer der Kraatz Group
 
 


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