Unsere Gesetze sind in einer formalisierten und vereinheitlichten Ausdrucksweise verfasst: Die juristische Fachsprache. Diese Rechtsförmlichkeit bringt selbst Juristen regelmäßig zur Verzweiflung.
weiterlesen1957 haben sich Bundes- und Landesregierungen auf das sog. Lindauer Abkommen geeinigt, welches zur Verständigung über das Vertragsschließungsrecht bei völkerrechtlichen Verträgen dienen soll.
weiterlesenMittelbare Täterschaft im Sinne von § 25 I Alt. 2 StGB liegt vor, wenn der Hintermann die Tat durch einen anderen (Tatmittler) , ausführt, dessen Strafbarkeitsmangel er bewusst ausnutzt.
weiterlesenAm 28. Juni 1969 gingen in New York zum ersten Mal Schwule und Lesben auf die Straße. Sie widersetzten sich einer Polizei-Razzia in einer Schwulenbar in der Christopher Street in New York City.
weiterlesenWas ist der Unterschied zwischen einer konkreten und einer abstrakten Gefahr? Hier liegt ein häufiger Denkfehler bei Studentinnen und Studenten!
weiterlesenDer Kläger im Zivilprozess kann nach Rechtshängigkeit seiner Klage den Klageantrag ändern. Dies richtet sich nach den §§ 263, 264 ZPO. Unter welchen Voraussetzungen ist die Klageänderung möglich?
weiterlesenDie Fortsetzungsfestellungsklage gem. § 113 I 4 VwGO ist eine Klageart vor dem Verwaltungsgericht, mit der die Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts verfolgt wird.
weiterlesenDer Begriff des (Tat)verdächtigen sowie des Beschuldigten gehören zu den Grundbegriffen des Strafprozessrechts. Den Unterschied zwischen Verdächtigem und Beschuldigtem erläutern wir in diesem Beitrag.
weiterlesenDer Anfechtungsgrund des § 123 BGB schützt die Willensentschließungsfreiheit des Erklärenden, indem er die mittels Täuschung oder Drohung zustande gekommene Willenserklärung für anfechtbar erklärt.
weiterlesenDer letzte Tag vor der Prüfung - Du versuchst überstürzt, noch einmal so viel wie möglich in dich „hineinzufressen“. Mit diesen Tipps wirst du diesen Tag psychisch besser bewältigen!
weiterlesenDie Auswirkungen des error in persona beim Haupttäter auf den Vorsatz des Anstifters ist ein Standardproblem des Strafrechts. Hierzu gibt es eine Reihe an Theorien, die sie beherrschen sollten.
weiterlesenDie Anfechtung iSv § 142 BGB ist ein Gestaltungsrecht, durch dessen einseitige Erklärung der zustande gekommene Vertrag ex tunc nichtig wird. Voraussetzung ist unter anderem ein Anfechtungsgrund.
weiterlesenJeder, der Jura studiert, hat es mitbekommen: Unsere juristischen Standardwerke haben einen neuen Namen bekommen! Unsere Textsammlungen vom Beck-Verlag heißen ab nun „Grüneberg“ und „Habersack“
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weiterlesenWenn das Grunddelikt versucht, die schwere Folge bei diesem Versuch aber eingetreten ist, liegt ein erfolgsqualifizierter Versuch vor. Dieser bringt immer wiederkehrende Klausurprobleme mit sich.
weiterlesenBeim Versuch der Erfolgsqualifikation ist die schwere Folge anders als beim erfolgsqualifizierten Versuch nicht eingetreten. Wie ist der Versuch der Erfolgsqualifikation zu prüfen?
weiterlesenSeit vielen Jahren schwelt in Parlament und Öffentlichkeit die Abtreibungsdebatte. Sollten Ärztinnen und Ärzte für Abtreibungen „werben“ dürfen? Am 24.06.2022 trifft der Bundestag eine Entscheidung.
weiterlesenDie Anfechtung ist ein hoch examensrelevantes Gestaltungsrecht. In der Klausur taucht es aufgrund seiner rechtsvernichtenden Wirkung entweder unter „Anspruch entstanden“ oder „Anspruch erloschen“ auf.
weiterlesenDie TA-Lärm sind die wohl bekanntesten Verwaltungsvorschriften, die man im Jurastudium kennenlernt. Sie beziehen sich auf das BImschG und regeln Grenzwerte für schädliche Umwelteinwirkungen.
weiterlesenDie Eigentumsfreiheit aus Art. 14 GG ist ein komplexes Grundrecht und bietet so diverse Anknüpfungspunkte für Prüfungsstoff in der Klausur. Systematik und Bedeutung sollten Ihnen daher geläufig sein.
weiterlesenDas Auffanggrundrecht der „allgemeinen Handlungsfreiheit“ wird in so gut wie jeder Grundrechteklausur zumindest kurz angeprüft. Hier ist es wichtig, das heutige (weite) Begriffsverständnis zu kennen.
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