Anleitung für die perfekte Remonstration im Jurastudium

24.05.2024 | von Dr. Robert König
 

 
Du bist durchgefallen oder hast eine schlechter als erwartete Note bekommen? Dann hilft Dir vielleicht die Remonstration!

Tipps für perfektes Remonstrieren in Jura

In Teil 1 habe ich Dir erklärt, wie man Fehler in der Korrektur erkennt. In Teil 2 geht es nunmehr um die konkreten Fragen, wie man die Remonstration schreibt.

Aufbau der Remonstration (Klausur oder Hausarbeit)

Im Folgenden will ich den Aufbau einer Remonstration kurz skizzieren. Die Formulierungsbeispiele setze ich hierbei in kursiven Text.

Briefkopf

Oben links setzt Du zunächst Deine Adresse und oben rechts das Datum
 
Max Mustermann                                                                                                 00.00.2024
Musterstraße 1
11111 Musterstadt
 
Sodann, hier kann der erste Fehler unterlaufen, musst Du die Remonstration richtig adressieren. Je nach Universität ist die Remonstration entweder direkt beim betreffenden Lehrstuhl (der Regelfall) oder dem Prüfungsamt einzureichen:
 
Lehrstuhl XYZ
Musterstraße 2
11111 Musterstadt
 
Im Anschluss kommt die Überschrift des Remonstrationsschreibens. In der ersten Zeile solltest Du Deine Matrikelnummer angeben, damit der Professor Dich identifizieren kann. Wichtig ist es auch, Modul und Klausur genau zu bezeichen.
 
Remonstration zur Matrikelnummer XYZ
Modul XYZ, Klausur vom 00.00.2024
 

Einleitung

Der nächste Fallstrick ist die Einleitung. Hier muss man den Professor sowie Korrekturassistenten korrekt anreden. Tippfehler beim Namen oder Titeln sind höchst peinlich. Sofern der Name des Korrektors nicht im Votum ersichtlich ist, schreibt man nur „Korrektor“ bzw. „Korrektorin“.
 
Sehr geehrte/r Frau/ Herr Prof. Dr. Muster, (ggf. LL.M.),
sehr geehrte/r Korrektor/in,
hiermit möchte ich die korrigierte Fassung meiner Klausur/Hausarbeit nochmaligen Korrektur zurückreichen. Ich halte die Bewertung für sachlich nicht gerechtfertigt und daher die Notenstufe für zu niedrig angesetzt:
(…)
 

Hauptteil

Im Hauptteil der Remonstration stellt man die Bewertungsfehler in chronologischer Reihenfolge dar (siehe hierzu Teil 1.
Dies sollte möglichst präzise erfolgen. Bewährt hat es sich, dass man zunächst in einem Satz unter Angabe der betreffende Seite der Klausur oder Hausarbeit das vom Korrekturassistenten kritisierte Problem darstellst. Im Anschluss muss man dann diese Kritik entkräften. Wichtig ist es, seine eigenen Einwände gegen die Korrektur immer zu untermauern, sei es durch einen Literaturverweis (mit Fußnote!) oder einen Hinweis auf Anmerkungen des Professors aus der Prüfungsbesprechung.
Vom Stil her halte es höflich und sachlich. Schließlich bist Du auf das Wohlwollen des Professors angewiesen. Gegen seine Entscheidung stehenden Dir dann keine Rechtsmittel zur Verfügung. Dein Professor ist quasi der „Herr des Remonstrationsverfahrens“. Dir muss klar sein, dass bei einer Remonstration die persönliche Komponente genauso wichtig ist, wie das Aufzeigen der Korrekturfehler.

Schluss (Fazit)

In einem letzten Abschnitt fasst man noch einmal die wesentlichen Aussagen zusammen und endet mit einer freundlichen Schlussformel, die wie folgt lauten könnte:
 
Alles in allem (…)
Ich möchte Sie daher höflichst bitten, die festgesetzte Notenstufe nochmals einer kritischen und wohlwollenden Prüfung zu unterziehen.
Für eventuell erforderliche Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
 

Umfang der Remonstration

Beschränke Dich auf das Wesentliche und vor allem stelle nur die Korrekturfehler in den Vordergrund. Auf diejenigen Stellen der Korrektur, die zurecht von Dir gemachte Fehler benennen, solltest Du nicht eingehen.
Als Richtwert für den Umfang einer Remonstration kann man sagen, dass diese drei Seiten im Normalfall nicht übersteigen sollte.

Persönliche Gründe

Sollte man persönliche Grüne (wie Krankheit usw.) in der Remonstration erwähnen? An dieser Frage scheiden sich die Geister. Streng genommen sind persönliche Gründe in einer Remonstration sogar unzulässig. In der Praxis helfen persönliche Grüne aber oft weiter, denn die Professoren sind auch nur Menschen, die mitunter für die „Tränendrüse“ empfänglich sind. Manche persönlichen Aspekte kann man aber auch elegant miteinbringen, ohne diese explizit in den Vordergrund zu stellen. Z.B. kann man schon in der Überschrift in Klammer setzten, dass es sich schon um den Wiederholungsversuch gehandelt hat.

Mit Art. 3 GG zu einer besseren Benotung?

Viele Studenten schreiben in Remonstrationen, dass die eigene Arbeit im Vergleich zu denjenigen der Kommilitonen zu schlecht bewertet sei. Zwar ist Art. 3 I GG im Prüfungsrecht anerkannt, jedoch ist es sehr schwer, allein über eine Ungleichbehandlung eine bessere Note zu erlangen. Dafür sind die möglichen Faktoren, die zu einer besseren Note des Kommilitonen geführt haben, zu umfangreich. Außerdem müsste man dann zum Vergleich die Arbeit des anderen Kommilitonen mit einreichen. Außerdem gilt auch im Prüfungsrecht der Grundsatz „keine Gleichheit im Unrecht“. Wenn der Kommilitone zu Unrecht zu gut bewertet wurde, hast Du keinen Anspruch auf eine bessere Note. Letztlich ist der Verweis auf Art. 3 I GG daher im Normalfall wenig erfolgsversprechend.

Die bessere Alternative zur Remonstration

Mittels einer Remonstration kann man im Einzelfall ggf. eine nicht bestandene Klausur oder Hausarbeit noch retten und so an den betreffenden Schein gelangen.
Eine Dauerlösung sollte das Remonstrieren jedoch nicht werden. Ein gerade so bestandenes Staatsexamen ist auf dem Arbeitsmarkt wenig Wert.
Wichtiger als Remonstrieren ist es, die Gründe für die schlechten Prüfungsleistungen zu analysieren und zu beheben. Wenn Du also zum wiederholen Mal durch eine Prüfung gefallen bist, wende Dich gerne an unsere Experten von der Kraatz Group. Unsere hochqualifizierten Dozenten der Akademie Kraatz (1. Semester bis 1. Examen) und der Assessor Akademie (2. Examen) stehen Dir zur Seite, damit aus 3-4 Punkten später ein Prädikatsexamen wird. Melde Dich gerne bei uns für einen kostenlosen Probetermin.
 
Dr. Robert König
Mitgeschäftsführer Jura Essentials Verlag
 


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