Das kaufmännische Bestätigungsschreiben – wie prüfe ich das in einer Klausur? Einfach für Dich erklärt.


21.10.2024 | von Florian Bieker



Das kaufmännische Bestätigungsschreiben ist dem Handelsrecht zuzuordnen und ist besonders in derartigen Klausuren und darüber hinaus auch in Klausuren mit Bezug zum Gesellschaftsrecht beliebt, mithin der „ZR-III-Klausur“.

Die Bedeutung des kaufmännischen Bestätigungsschreibens in der Klausur

Das Gesetz bietet in dem Fall keine Stütze, sodass die Prüfungspunkte auswendig gelernt werden müssen und daher besonders beliebt bei den Klausurerstellern sind. Jeder Examenskandidat muss die Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens und die Prüfungspunkte beherrschen. Ihre Kenntnis ist elementar, um im Sachverhalt jedes auch unbekannte kaufmännische Bestätigungsschreiben in den Griff zu bekommen. Oftmals ist das kaufmännische Bestätigungsschreiben in einer Klausur in Anführungszeichen sehr bewusst in den Mittelpunkt gestellt, welches meistens einen geschlossenen Vertrag modifizieren soll.
Im heutigen Blogbeitrag wollen wir Euch daher die wichtigsten Grundsätze, das Prüfungsschema und die Prüfungspunkte näherbringen.

Das kaufmännische Bestätigungsschreiben (KBS)

1. Allgemeines

Grundsätzlich ist das Schweigen im BGB ein rechtliches nullum, mithin hat keinen Erklärungswert und ist somit unbeachtlich. Anders stellt sich das bei dem Schweigen auf ein KBS dar. Hintergrund ist, dass der Handelsverkehr von Schnelligkeit und Leichtigkeit in der Abwicklung geprägt ist. Das KBS wird in aller Regel auf der Ebene Anspruch entstanden geprüft. Oftmals stellt sich in dem Zusammenhang die Frage, ob der Vertrag mit dem Inhalt des KBS zustande gekommen ist, weil sich in diesem Schreiben Modifizierungen zum ursprünglich geschlossenen Vertrag finden. Andernfalls ist das KBS dort zu prüfen, wo es relevant ist (z.B. Anspruchsausschluss).

2. Rechtsnatur des kaufmännischen Bestätigungsschreiben (KBS)

Die Rechtsnatur des KBS ist umstritten. Einerseits könnte man die Ansicht vertreten, dass es sich um eine Rechtsscheinhaftung handelt. Andererseits könnte man auch die Ansicht vertreten, dass sich bei dem KBS um einen Handelsbrauch handelt. Im Ergebnis ist dieser Streit jedoch nicht aufzulösen, weil das KBS nach beiden Ansichten allgemein anerkannt ist.

3. Prüfungspunkte

  1. Absender und Empfänger des KBS müssen Kaufmann sein
Wie sich bereits aus der Überschrift ergibt, müssen sowohl Absender als auch Empfänger Kaufmann sein oder wie Kaufleute im Rechtsverkehr auftreten. Hierbei ist stets auf den Vertragspartner abzustellen und nicht auf den Vertreter, wie beispielsweise bei einer GmbH auf die GmbH als Formkaufmann nach § 13 III GmbHG, § 6 II HGB, anstatt auf den Geschäftsführer nach § 35 I GmbHG. Die Kaufleute sind in §§ 1-5 HGB geregelt. Ggf. kann hier eine Inzidentprüfung erfolgen, wenn der Sachverhalt darauf angelegt, ob eine Kaufmannseigenschaft gegeben ist. Ebenfalls ist hier der Scheinkaufmann, welcher gesetzlich nicht geregelt ist, zu beachten und ggf. zu prüfen.
  1. Verhandlungen mit Klarstellungsbedürfnis
Bevor das KBS abgeschickt und angekommen ist, müssen Verhandlungen mit Klarstellungsbedürfnis durchgeführt worden sein. Beispielsweise können sich die Parteien noch nicht einig über den Kaufpreis oder die Verjährungsfrist sein. Das KBS dient dann dazu für klare Verhältnisse zu sorgen.
  1. KBS muss echtes KBS sein
Bei dem KBS muss es sich um eine echtes KBS handeln. Abzugrenzen ist hier von der bloßen Auftragsbestätigung, mithin der bloßen Annahme. Das KBS muss den wesentlichen Inhalt des Vertrages wiedergeben. Die äußerliche Bezeichnung hat lediglich Indizwirkung. Ob es sich um ein echtes KBS handelt, ist dann anhand des Sachverhalts zu ermitteln.
  1. KBS muss wesentlichen Inhalt der Vertragsverhandlungen wiedergeben und der Absender muss schutzwürdig sein
Wie schon eingangs erwähnt, muss das Schreiben den wesentlichen Inhalt der Vertragsverhandlungen wiedergeben. Bezüglich des Inhalts, welcher lediglich wiedergegeben wird, hat das Schreiben lediglich deklaratorische Bedeutung. Darüber hinaus können in dem KBS auch Erweiterungen und Modifizierungen enthalten sein und diese werden dann Bestandteil des Vertrages, wenn der Absender mit der Billigung rechnen kann. Diese haben dann konstitutive Bedeutung. Erweiterungen und Modifizierungen haben dann keine konstitutive Bedeutung, wenn der Absender nicht mehr mit der Billigung rechnen kann, was unter anderem dann der Fall ist, wenn er beispielsweise bewusst unrichtig falsche Ergänzungen und Modifizierungen in dem KBS anführt oder genau weiß, dass der Empfänger derartige Vertragsänderungen nicht möchte, weil er es beispielsweise vorher in den Vertragsverhandlungen so kommuniziert hat. Dies ist ebenfalls anhand des Sachverhalts zu ermitteln. Zuletzt ist noch zu beachten, dass sich kreuzende KBS aufheben, ähnlich wie bei sich kreuzenden AGB´s.
  1. KBS kurze Zeit nach Vertragsverhandlungen
Das KBS müsste kurz nach den Vertragsverhandlungen abgeschickt und beim Empfänger angekommen sein. Bei 2-5 Tagen wird man eine derartig kurze Zeit annehmen können. Dies muss man ebenfalls im Sachverhalt genau analysieren. Ein zwei Wochen nach Vertragsverhandlungen abgeschicktes Schreiben kann daher nicht mehr als derartiges KBS angesehen werden.
  1. Schweigen des Empfängers während der Widerspruchsfrist
Der Empfänger muss während der Widerspruchsfrist auf das KBS nicht reagieren und schweigen. Die Widerspruchsfrist beträgt ca. 3-7 Tage. Darauf ist im Sachverhalt ebenfalls zu achten, denn bei einem rechtzeitigen Widerspruch kann von einem KBS keine Wirkungen mehr ausgehen.
  1. Rechtsfolge
Rechtsfolge bei Schweigen auf ein KBS ist, dass der Vertrag mit den Ergänzungen oder Modifizierungen des KBS zustande gekommen ist. Anschließend stellt sich die Frage, ob das KBS anfechtbar ist. Grundsätzlich wird man dies verneinen müssen, weil das Schweigen auf das KBS den Sinn und Zweck verfolgt, dass klare Rechtsverhältnisse geschaffen werden. Der Handelsverkehr ist von Klarheit, Schnelligkeit und Leichtigkeit geprägt, wie eingangs schon erwähnt. Anders beurteilen wird man dies nur, wenn der Empfänger über den Inhalt des Schreibens irrt und diesen falsch versteht und diesem Irrtum nicht zu verschulden hat. Dann könnte man über eine analoge Anwendung des § 119 BGB nachdenken, weil der Schweigende nicht schlechter gestellt werden darf als der Redende. 

Fazit zum Schweigen auf das KBS

Die herausragende Bedeutung der juristischen Grundlagen und der Prüfungspunkte des KBS sollte jedem Studenten bewusst sein. Besonders ist zu beachten, dass sich im Gesetz keine Stütze oder Hilfe findet, wo man das Prüfungsschema ableiten könnte. Daher bleibt im Ergebnis das Auswendiglernen der Voraussetzungen nicht erspart.
Die solide Kenntnis gehört im 1. Staatsexamen zum Pflichtprogramm und ist besonders beliebt bei den Klausurerstellern, weil sich eben keine Hilfe im Gesetz zu finden ist. Das KBS ist häufig Gegenstand der dritten Zivilrechtsklausur im 1.Staatsexamen.
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Florian Bieker
 


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