Das Sachenrecht wird bekanntlich von vielen Studenten als schwer zugänglich und sehr vielschichtig wahrgenommen. Welche grundlegenden Hinweise können dabei helfen das Sachenrecht „richtig anzugehen“?

 

1. Jeder Übereignungstatbestand (929 ff. BGB) hat einen „Co.-Spieler“ des gutgläubigen Erwerbs.

 

Wer sich einmal das Gesetz genauer anschaut, wird schnell begreifen, dass jeder Erwerbstatbestand vom Berechtigten einen direkten Paralleltatbestand für den Erwerb vom Nichtberechtigten aufweist. Der Gutglaubenserwerbstatbestand für § 929 Satz 1 BGB ist 932 Abs. 1 Satz 1 BGB, der Gutglaubenserwerbstatbestand für § 929 Satz 2 BGB ist § 932 Abs. 1 Satz 2 BGB. Der Gutglaubenserwerbstatbestand für §§ 929, 930 BGB  ist § 933 BGB. Last, but not least, ist der Gutglaubenserwerbstatbestand für den Erwerb vom Nichtberechtigten bei den §§ 929, 931 BGB der § 934 BGB.

 

2. Strukturierte Prüfung in der Klausur.

 

Oft müssen bei mindestens drei, wenn ich sogar bei vier oder fünf vorkommenden Beteiligten im Klausursachverhalt, sauber und strukturiert die Erwerbsketten durchgeprüft werden. Hierbei ist immer ein sehr chronologisch und zeitlich genauer Aufbau erforderlich. Man leitet die Prüfung ein mit dem kleinen, aber sehr wichtigen Wort „ursprünglich“ und beginnt mit dem geschichtlich am weitesten zurückliegenden Eigentümer. Beispiel für die Formulierung: „Ursprünglich war S Eigentümer. Er könnte jedoch sein Eigentum gemäß § 929 Satz 1 BGB nunmehr durch rechtsgeschäftliche Übereignung an den T verloren haben… „ und so weiter. 

 

3. Vernetzt mit anderen Rechtsgebieten lernen.

 

Wie so oft im Zivilrecht, existieren die einzelnen Teilrechtsgebiete nicht isoliert. Das vernetzte Lernen ist auch hier der Schlüssel zum Erfolg. Prominentes Beispiel ist vor allem die Sperrwirkung im § 993 Abs. 1 , HS.2 BGB. Diese Vorschrift grenzt maßgeblich zum Bereicherungsrecht und Deliktsrecht ab. Dies ist jedoch nicht die einzige Vernetzung, die es zu lernen gilt, zeigt aber exemplarisch, wie verwoben das Zivilrecht in sich funktioniert. Um Erfolg im Sachenrecht zu haben, müssen daher auch die anderen Rechtsgebiete (vor allem Deliktsrecht und Bereicherungsrecht) im Blickfeld behalten werden. Nicht zuletzt können im Rahmen der dinglichen Einigung zum Beispiel u.a. bei § 929 Satz 1 oder 873 BGB wieder vielschichtige Probleme aus dem BGB AT in die Klausur implementiert werden (Minderjährigenrecht, Stellvertretungsprobleme usw.). 

4. Systemverständnis

Viele Rechtsgebiete beziehen sich auf Normen des Sachenrechts. So ist es kaum bis gar nicht möglich, den Diebstahltatbestand des §242 StGB ohne sachenrechtliche Eigentums- und Besitzpositionen in einer Klausur lösen zu können. Denn eine hervorragende Klausurbearbeitung zeichnet sich dadurch aus, dass die fremde bewegliche Sache Fächer übergreifend über das Sachenrecht definiert werden kann und auch der Bruch des Gewahrsams souverän über das Sachenrecht gelöst werden kann. So kannst Du Deine Klausur auf ein neues Level heben und zeigen, dass Du ein juristisches Systemverständnis hast. Ein Systemverständnis kann dabei helfen, die Komplexität des Lernstoffes nachhaltig zu beherrschen. 

5. Blockaden lösen

Viele Studenten haben Angst vor dem Sachenrecht, da es eines der komplexesten Themengebiete des Zivilrechts ist. Dabei beruht das Sachenrecht auf vielen logischen Denkschritten, s.O. Blockiere dabei nicht von Beginn an Deinen Kopf mit einer negativen Haltung ggü. dem Sachenrecht und gehe unvoreingenommen an das Rechtsgebiet heran. Es ist auch nicht schlimm, wenn das System hinter dem Sachenrecht nicht auf Anhieb verstanden wird. Bleibe am Ball und es wird sich auszahlen!
 

Wir hoffen, mit diesem kleinen Beitrag für den Lernerfolg ein wenig Zuversicht verschafft zu haben und stehen gerne für effektive Jura Nachhilfe im Rahmen der Grund- und Hauptsemester, als auch für die Examensvorbereitung für weitere Fragen zur Verfügung!

 

Das Team der Akademie Kraatz und Assessor Akademie“



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