Die beste Nebentätigkeit im Referendariat
06.05.2024 | von Dr. Robert KönigSollte ich eine Nebentätigkeit während des Referendariats aufnehmen?
Viele Referendarinnen und Referendare stellen sich die Frage, ob sie neben ihrem Referendariat einer Nebentätigkeit nachgehen sollten. Die Gründe hiervon sind vielfältig und reichen von finanzieller Not bis hin zur Optimierung des eigenen Lebenslaufs für zukünftige Arbeitgeber. In diesem Blogartikel wollen wir uns mit den sinnvollsten Nebentätigkeiten beschäftigen, die nicht nur Euer Konto aufbessern, sondern Euch auch gleichzeitig fachlich voranbringen!Gesetzliche Anforderungen in Eurem Bundesland beachten!
Bevor wir näher auf die besten Nebenjobs für Rechtsreferendare eingehen, müssen wir (leider) die bürokratischen Hürden kurz beleuchten:In allen Bundesländern gibt es Beschränkungen, ob und in welchen Umfang die Referendare einen Nebenjob ausüben dürfen. Mitunter erfordert die Ausübung einer Nebentätigkeit sogar eine Genehmigung (z.B. in Berlin, NRW, Thüringen und Sachsen-Anhalt). In anderen Bundesländern reicht die schlichte Anzeige der Nebentätigkeit aus (z.B. Brandenburg und Hamburg). In jedem Fall darf eine bestimmte zeitliche Beschränkung (Wochenstunden oder Stunden monatlich) nicht überschritten werden. Bitte informiert Euch genau vor Aufnahme der Nebentätigkeit, damit Ihr keinen Stress mit der Verwaltung bekommt. Die Verwaltungsbeamten kennen oft keine „Gnade“, wenn die von Ihnen gesetzten Formalitäten nicht eingehalten werden. Daher solltet Ihr rechtzeitig vor Beginn der Nebentätigkeit die entsprechenden Anträge auf Genehmigung einer Nebentätigkeit bzw. eine schlichte Anzeige tätigen.
Die Vergütung des Nebenjobs wird oft auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet!
In allen Bundesländern mit Ausnahme von Hessen wird die Unterhaltsbeihilfe von Referendaren gekürzt, wenn bestimmte Einkommensschwellen überschritten werden. Meistens ist dies der Fall, wenn das Entgelt der Nebentätigkeit die Unterhaltsbeihilfe übersteigt. Das ist nicht gerecht, da die Unterhaltsbeihilfe nur die Tätigkeit für das OLG in der Station betrifft. Was man daneben privat hinzuverdient, sollte die Referendarsabteilung am Oberlandesgericht nicht interessieren dürfen! Dennoch kommt man an diesen gesetzlichen Regelungen nicht vorbei. An dieser Stelle möchten wir nicht sämtliche Regelungen aller 16 Bundesländer aufzählen, da sich diese mitunter auch ändern und letztlich nur die Entscheidung der Referendarsabteilung ausschlaggebend ist. Daher informiert Euch genau, wie die Modalitäten in Eurem Bundesland sind, bevor Ihr mit der Nebentätigkeit beginnt.Tipp: Wenn Ihr in der Nebentätigkeit mehr Geld verdient als der Staat Euch zahlt, solltet Ihr den Nebenjob steuerlich als Haupttätigkeit anmelden und die Unterhaltsbeihilfe als Nebentätigkeit, um Steuern zu sparen.
Vorteile eines Nebenjobs
Der größte Vorteil ist sicherlich, dass man aus finanzieller Sicht die eher karge Unterhaltsbeihilfe aufbessern kann. Großkanzleien zahlen für einen Wochenarbeitstag schon einmal über 1000 EUR monatlich – eine beträchtliche Menge Geld.Zusätzlich kann man im Nebenjob praktische Erfahrungen sammeln und ggf. wichtige Kontakte für die Zukunft knüpfen. Es besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber der Nebentätigkeit später als potenzieller Hauptarbeitgeber nach dem Abschluss infrage kommt.
Nachteile einer Nebentätigkeit im Referendariat
Der größte Nachteil einer Nebentätigkeit ist es, dass diese wertvolle Lernzeit frisst. Neben der Arbeitsgemeinschaft und der Tätigkeit in der Ausbildungsstelle bleibt während des juristischen Vorbereitungsdienstes ohnehin zu wenig Zeit für Freizeit und die Examensvorbereitung. Seid Euch bewusst, dass letztlich – insbesondere bei den Top-Jobs in Justiz und Großkanzleien – nur die Examensnote im Assessorexamen ausschlaggebend ist. Was Ihr während des Referendariats in den Stationen oder der Nebentätigkeit macht, interessiert die meisten Arbeitgeber kaum.Auch wenn Ihr auf das zusätzliche Geld angewiesen seid, versucht den Umfang der Arbeitsstunden pro Woche auf das notwendige Minimum zu reduzieren. Wenn die Nebentätigkeit den Umfang von 20 Stunden im Monat übersteigt, zeigt die Erfahrung, dass sie sich bei nicht wenigen Referendaren negativ auf die Noten auswirkt. In den letzten Monaten vor dem 2. Staatsexamen, d.h. spätestens ab dem fünften Ausbildungsmonat in der Rechtsanwaltsstation, sollten Ihr den Nebenjob auf jedem Fall ruhen lassen.
Tipp: Bevor Ihr mit der Aufnahme einer Nebentätigkeit beginnt, rechnet durch, inwiefern sich eine umfangreichere Nebentätigkeit überhaupt lohnt. So ist eine Nebentätigkeit auf 538 EUR Basis steuerfrei, während ihr z.B. bei einer Anstellung mit z.B. 700 EUR pro Monat sogar finanziell schlechter dastehen könnt.
Die besten Nebentätigkeiten!
Wissenschaftlicher Mitarbeiter in Kanzlei oder Unternehmen
Die erste Wahl ist eine Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Kanzlei oder einem Unternehmen. Hier sind nicht nur die Verdienstmöglichkeiten höher als in den meisten anderen Bereichen, die für eine Nebentätigkeit infrage kommen, sondern Ihr könnt gleichzeitig praktische Erfahrung sammeln.In Großkanzleien ist das Entgelt am höchsten – mit bis zu 1500 EUR je Wochenarbeitstag. Natürlich ist die Arbeitsbelastung in der Regel auch höher als in einer kleinen Kanzlei. Da man aber auch nach acht Stunden Arbeit nicht mehr sinnvoll lernen wird, ist es letztlich besser, einen zehnstündigen Arbeitstag in einer Großkanzlei zu haben als für weniger als die Hälfte des Geldes in einer kleinen Kanzlei angestellt zu sein.
Zu empfehlen sind z.B. die Kooperationspartner der Assessor Akademie Linklaters und Heuking. Hier wird Wert auf eine gute Ausbildung der wissenschaftlichen Mitarbeiter und Stationsreferendare gelegt! Daher könnt Ihr als wissenschaftliche Mitarbeiter auch kostenlos an den Seminaren teilnehmen, welche die Assessor Akademie für beide Kanzleien hält.
Nebenjob im öffentlichen Dienst
Im öffentlichen Dienst (einschließlich der Universitäten) finden sich wenige Stellen, die für Juristen mit 1. Examen als Nebenjob infrage kommen. Die meisten Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter an einem Lehrstuhl sind auf 20 - 40 Stunden die Woche ausgelegt und kommen daher nicht in Betracht. Außerdem ist der Bewerbungsprozess im öffentlichen Dienst häufig langwierig. Schließlich kann die Bezahlung auch nicht mit dem Gehalt, dass Ihr in einer Kanzlei bekommt, mithalten.Tipp: In manchen Bundesländern (z.B. Brandenburg) wurden jüngst extra für Referendare Stellen an Gerichten als wissenschaftliche Mitarbeit mit einer Arbeitsbelastung von maximal 10 Stunden wöchentlich geschaffen. Allerdings gibt es sehr wenige dieser Stellen, so dass man sich auf eine große Konkurrenz einstellen muss.
Neben dem Referendariat als Repetitor/Dozent arbeiten
Wenn Ihr schon Erfahrung als Dozent (z.B. Leiter einer AG an der juristischen Fakultät) habt, ist auch eine Anstellung als Repetitor möglich. Ihrunterrichtet Studenten vom ersten Semester bis Ersten Staatsexamen und wiederholst dadurch gleichzeitig das materielle Recht, welches auch im Zweiten Staatsexamen den wesentlichen Anteil jeder Klausur ausmacht. Die Kraatz Group sucht exzellente Juristen zur Verstärkung unseres Teams.Korrekturassistent
Das Korrigieren von Klausuren ist eine weitere Tätigkeit, die viele Referendare ausführen. Man kann diese Aufgabe entweder für Repetitoren oder Lehrstühle an der Uni übernehmen. Letztere Möglichkeit hat den Vorteil, dass die Finanzämter die Korrektur von Klausuren für Universitäten in der Regel im Rahmen der sog. Übungsleiterpauschale anerkennen. Hiernach kann man bis zu 3.000 EUR (Stand 2024) pro Jahr steuerfrei hinzuverdienen.Nebenjob im nicht juristischen Bereich?
Aus fachlicher Sicht ergibt es keinen Sinn, neben dem Referendariat in einem fachfremden Berufszweig zu arbeiten. Auch finanziell sind fachfremde Arbeitsstellen in der Regel nicht zu empfehlen. Schließlich steigt das Geld mit der betreffenden Qualifikation und die ist für uns Juristen nun einmal im juristischen Bereich. Eine fachfremde Anstellung macht also nur für diejenigen unter Euch Sinn, die besondere Qualifikationen (wie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein Studium) in einem anderen Bereich haben. Allen anderen sei eine Nebentätigkeit mit juristischem Bezug angeraten.Die Alternative zur Nebentätigkeit: Referendar in der Großkanzlei
Die Alternative zur Nebentätigkeit ist eine bezahlte Anwaltsstation. Da man die Ausbildungsstelle in einer Rechtsanwaltskanzlei ohnehin absolvieren muss, liegt es nahe, sich für die Arbeitsleistung bezahlen zu lassen.Stichwort: Stationsentgelt
Insbesondere die größeren Kanzleien zahlen Ihren Stationsreferendaren ein zusätzliches Gehalt. Das hat den Vorteil, dass Ihr während der Anwaltsstation – also i.d.R. die letzten 9 Monate vor dem Examen – keine Nebentätigkeit ausüben müsst. Wer also nicht komplett 9 Monate tauchen möchte oder auf den Zusatzverdienst angewiesen ist, sollte sich (am besten schon zu Beginn des Referendariats) nach einer bezahlten Anwaltsstation umsehen. Gleiches gilt für die Wahlstation. Auch diese wird in Großkanzleien vergütet.Gefahr der Anrechnung besteht auch hier!
Auch im Hinblick auf die Stationsvergütung gibt es – je nach Bundesland – einige Formalitäten zu beachten. Mitunter wird diese auch auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet bzw. die Stationsvergütung gleich als Nebenjob behandelt. Bitte setzt Euch rechtzeitig mit der Verwaltung in Kontakt.Fazit zu den besten Nebenjobs im Referendariat
Der Nebenjob im Referendariat stellt eine Möglichkeit dar, die oft geringe Unterhaltsbeihilfe aufzubessern und eine gute Stange Geld zu verdienen. Wenn Ihr die bürokratischen Hürden überwunden habt, solltet Ihr bei der Wahl Eurer Nebentätigkeit diejenige wählen, welche Euch nicht nur finanziell, sondern auch fachlich nach vorn bringt. Der Umfang einer Nebentätigkeit sollte dabei allerdings möglichst gering sein. Wenn Ihr mehr als einen Wochenarbeitstag (8-10 Stunden die Woche) arbeitet, wird Euch die notwendige Lernzeit fehlen. Ihr müsst Euch bewusst sein, dass letztlich nur das Examen zählt. Was bringen Euch ein paar 100 EUR mehr während des Referendariats, wenn dadurch Eure Examensnote leidet? Nichts, denn der Unterschied zwischen einem Prädikat und keinem Prädikat ist schnell 3.000 - 6.000 EUR je Monat wert.Damit Ihr bestmöglich auf Euer 2. Staatsexamen vorbereitet seid, stehen Euch unsere qualifizierten Dozenten der Assessor Akademie zur Seite. Dabei setzen wir vollständig auf die individuelle Nachhilfe im Rahmen von Kleinstgruppen- und Einzelunterricht. Meldet Euch bei uns für Eure kostenlose Probestunde.
Dr. Robert König
Mitgeschäftsführer des Jura Essentials Verlags
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