Nach ihrem Namen beinhaltet die Drei-Stufen-Theorie drei verschiedene Stufen der Eingriffsintensität. Diese bringen jeweils bestimmte Rechtfertigungsanforderungen mit sich.

 

1. Stufe: Berufsausübungsregelungen

Auf der ersten Stufe werden Regelungen angesiedelt, die die Berufsausübung betreffen. Das meint das „Wie“, also die Art und Weise der beruflichen Tätigkeit. Hier ist als Beispiel das Ladenschlussgesetz anzuführen, nach dem sich die Verkäufer bei der Gestaltung ihrer Öffnungszeiten orientieren müssen.
 


2. Stufe: Subjektive Berufszulassungsbeschränkungen

Auf der zweiten Stufe werden Eingriffe in die Berufsfreiheit hinsichtlich des „Ob“ der Tätigkeit  angesiedelt. Diese Zulassungsbeschränkungen sind personenbezogen, knüpfen also an subjektive Eigenschaften an, bspw. Die individuelle Leistungsfähigkeit. Solche Regelungen knüpfen an Umstände an, die in der Person liegen.

 

3. Stufe: Objektive Berufszulassungsbeschränkungen

Auf der dritten Stufe sind objektive Zulassungsbeschränkungen geregelt, die ebenfalls an das „Ob“ der beruflichen Tätigkeit anknüpfen, dabei aber personenunabhängig sind. Sie knüpfen an Umstände an, die außerhalb der Person liegen. Hierunter fallen beispielsweise Kontingentregelungen.


Die Rechtfertigungsanforderungen sind auf jeder Stufe unterschiedlich und richten sich nach der Intensität des Eingriffs (von Stufe 1 bis 3 zunehmend).

 

Rechtfertigungsanforderungen auf Stufe 1: Vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls

Um einen Eingriff zu rechtfertigen, der auf Stufe 1 des eben dargestellten Modells anzusiedeln ist, also eine Berufsausübungsregelung darstellt, brau echt es nur einen vernünftigen Grund des Gemeinwohls.

 

Rechtfertigungsanforderungen auf Stufe 2: Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter

Eine Rechtfertigung auf der 2. Stufe ist möglich, wenn der Eingriff dem Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter dient.

 

Rechtfertigungsanforderungen auf Stufe 3: Objektive Berufswahlregelungen

Ein Eingriff auf der dritten Stufe ist nach der Drei-Stufen-Theorie gerechtfertigt, wenn er der Abwehr einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut dient.

 

Wo ist die Drei-Stufen-Theorie im Prüfungsaufbau zu verorten?

Für gewöhnlich ist die Drei-Stufen-Theorie im Rahmen der Begründetheitsprüfung der Grundrechteklausur in der Rechtfertigung, genauer gesagt der Angemessenheit des Eingriffs, als zusätzlicher Prüfungspunkt zur ohnehin vorzunehmenden Abwägung zwischen Grundrecht und geschütztem Rechtsgut anzusprechen.

Repetitorentipp: Absoluter Klassiker, der beherrscht werden muss.

Ihr Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie

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