Die fünf besten Tipps von Prüfern des Justizprüfungsamtes

 
 
Einige Dozenten der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie, waren Prüfer am Justizprüfungsamt. Welche Tipps können die Kollegen generell mitgeben?
 
1. Probleme am Gesetz herausarbeiten.
 
Abstrakt auswendig gelernte Probleme „herunterbeten“ bringt in der Klausur nichts. Häufig werden die Klausurprobleme mit lehrbuchartigem Standardwissen abgearbeitet und zwar völlig losgelöst von der eigentlichen Fallbearbeitung. Dies ist fatal. Die gestellten Klausur Probleme müssen am Gesetz mit Wortlaut, Sinn und Zweck der Norm und gegebenenfalls Systematik herausgearbeitet werden. Das bringt die meisten Punkte. Denn vergessen sollte man nie: Die erste juristische Staatsprüfung ist eine Verständnisprüfung des materiellen Rechts und nicht eine Prüfung der Gehirnleistung, ob man in der Lage ist, sich möglichst viel auswendig zu merken.
 
2. Gute Struktur.
 
Eine wohl durchdachte Klausurstruktur, die den Gesetzmäßigkeiten, der Logik, der Stringenz und der Effektivität des Aufbaus folgen, ist unerlässlich für eine sehr gute Klausurbewertung. Ein unstrukturierte Aufbau zeugt nämlich auch meistens von einem nicht vorhandenen Verständnis des materiellen Rechts und seiner systematischen Zusammenhänge.
 
3. Sauber schreiben.
 
Auch kleine Dinge führen zum Erfolg. Dazu gehört unter anderem ein klares und sauberes Schriftbild. Die Handschrift eines jeden Menschen ist sehr individuell, gleichwohl kann man durch die Auswahl bestimmter Stiftsorten hier auch bei einer doch eher grundsätzlich unleserliche Handschrift, schon gute Ergebnisse erzielen. Bitte darauf achten. 
 
4. Unproblematisches kurz fassen.
 
Unproblematisches kurz zu fassen, ist eine häufig unterschätzte Eigenschaft eines sehr guten Juristen. Da die Praxis sehr viel Wert auf effektives Arbeiten („Zeit ist Geld“ und zwar auch für den Mandanten!) und effizientes Arbeiten legt, wollen viele Praktiker, die im Examen korrigieren, auch sehen, ob der Kandidat jeweils in der Lage ist unproblematische Bereiche effektiv kurz zu fassen. Dies wird, man glaubt es kaum, extrem positiv bei der Examensklausurenbenotung honoriert. 
 
5. Fertig werden mit der Klausurbearbeitung.
 
Kaum etwas ist für einen Prüfer schlimmer, als eine nicht fertig geschriebene Examensklausur. Damit beweist man nämlich, dass man nicht in der Lage ist, seine Arbeitszeit richtig einzuteilen, das materielle Recht effektiv, schnell zu erfassen und zu beherrschen. Wer bitte wünscht sich in der Praxis einen nicht fertig geschriebenen Anwaltsschriftsatz, oder ein nicht fertig geschriebenes Urteil oder einen nicht fertig geschriebenen Behördenbescheid? Niemand! Daher eine klare Bitte: Auf jeden Fall die Klausur fertig schreiben, selbst wenn man den ein oder anderen Problembereich nicht ausführlich diskutieren konnte.


 
 
Wir hoffen, mit diesem kleinen Beitrag ein wenig Hilfestellung für eine effektive Examensvorbereitung gegeben zu haben. Das Team der Akademie Kraatz und Assessor Akademie.“
 


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