Die juristische Hausarbeit im Schwerpunktbereich (Teil 2)

04.03.2024 | von Dr. Robert König


Teil 2: Der Aufbau der Schwerpunkt- bzw. Seminararbeit

In Teil 1  ging es um den Erwartungshorizont des Korrektors Deiner Schwerpunktarbeit. Im heutigen Blogbeitrag wollen wir uns den Aufbau einer wissenschaftlichen juristischen Arbeit näher ansehen. Egal, ob es sich um eine Seminar-, Studien-, Schwerpunkt-, Bachelor- oder Masterarbeit handelt, der grundlegende Aufbau ist immer identisch. Dabei ist zwischen dem äußeren und dem inneren Aufbau (der Argumentationsstruktur) zu trennen.

Äußerer Aufbau der Hausarbeit

Sofern die Fakultät einen bestimmten äußeren Aufbau vorgibt, ist dieser zwingend einzuhalten. Jede Abweichung hiervon macht sich beim Korrektor negativ bemerkbar. Andernfalls ist der normale Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit zu wählen:

  • Deckblatt
Das Deck- bzw. Titelblatt enthält die Angaben zum Bearbeiter, das Thema und den Aufgabensteller. Häufig geben die Universitäten hierzu ein Muster aus. Das Deckblatt selbst enthält keine Seitenzahl.

Tipp: Nutzt dazu in den Optionen von Word bei den Seitenzahlen das Kästchen „erste Seite anders“.
  • Inhaltsverzeichnis
Das Inhaltsverzeichnis bekommt die Seitenzahl römisch II. Hier werden nicht nur die einzelnen Überschriften des Textes Seitenzahlen zugeordnet, sondern auch das Inhaltsverzeichnis als solches sowie das Literaturverzeichnis aufgenommen.
Als Gliederungsebenen sind A., I., 1., a), aa) und (1) üblich. Mehr als maximal fünf bis sechs Ebenen solltet Ihr in einer Arbeit dieses begrenzten Umfangs (je nach Fakultät zwischen 40.000 und 70.000 Zeichen) nicht nutzen, da sonst die Arbeit zu stark zerklüftet wird.

Tipp: Falls Du die Formatvorlagen für Überschriften von Word nutzt, kannst Du im Anschluss das Inhaltsverzeichnis mit wenigen Klicks automatisch erstellen lassen.
  • Literaturverzeichnis
Das Literaturverzeichnis wird ebenfalls mit römischen Seitenzahlen nummeriert. Wenn z.B. das Inhaltsverzeichnis eine Seite lang war (römisch II.), beginnt das Inhaltsverzeichnis bei der Seite römisch III.
Im Inhaltsverzeichnis wird die gesamte zitierte Literatur alphabetisch geordnet aufgeführt.

Tipp: Word hat unter der Rubrik der Absatzeinstellung eine Option zur automatischen alphabetischen Sortierung.
Hier ergeben sich im Verhältnis zu dem Literaturverzeichnis aus den Hausarbeiten keine Besonderheiten. Leider unterlaufen vielen Jurastudenten dennoch unnötige Fehler beim Erstellen des Literaturverzeichnisses. Auf dessen genauen Aufbau komme ich in einem späteren Blogartikel noch einmal zurück.
  • Text
Der eigentliche Text der Arbeit beginnt mit der Seitenzahl arabisch 1. Zum inhaltlichen Aufbau komme ich sogleich in diesem Artikel.
  • Schlussversicherung (Eidesstattliche Erklärung)
Die Arbeit endet mit der bereits aus den Hausarbeiten bekannten Schlussversicherung, dass man die Arbeit ohne fremde Hilfe angefertigt hat.

Inhaltlicher Aufbau der Hausarbeit

Wenn Ihr den äußeren Aufbau verinnerlicht habt, solltet Ihr Euch den inhaltlichen Aufbau des Textes vor Augen führen. Man schreibt keinen Gesinnungsaufsatz, sondern muss bestimmte wissenschaftliche Standards beachten.
  • Einteilung in Einleitung, Hauptteil und Schluss
Jede wissenschaftliche Arbeit, egal ob Seminararbeit oder gar eine Dissertation, ist in Einleitung, Hauptteil und Fazit gegliedert. Der Hauptteil ist in der Überschrift jedoch nicht als Hauptteil zu bezeichnen, sondern wird thematisch bekannt.
Ein anschauliches Beispiel ist eine fiktive Seminararbeit zur „Entwicklung der Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 4 GG“. Hier bietet sich dann folgende (zu Zwecken der Veranschaulichung vereinfachte) Gliederung an:


 
  • Das Thema vom Allgemeinen zum Besonderen aufbauen
Inhaltlich wird immer vom Allgemeinen zum Besonderen aufgebaut. Zunächst werden deskriptiv die Grundlagen dargestellt. Bei unserer fiktiven Ausgabenstellung kann man also zunächst die historischen Hintergründe darstellen und mit der Weimarer Verfassung beginnen. Dies dient der Einführung in das Thema. Des Weiteren muss man sich an dieser Stelle der Arbeit schon bewusst sein, dass Art. 140 GG auf die Art. 136 – 140 der Weimarer Verfassung verweist.
Anschließend werden in Teil C. die juristischen Grundlagen für den Kern der Arbeit, die Entwicklung der Rechtsprechung des BVerfG, dargestellt. Dies ist wichtig, damit man systematisch tiefer in die Thematik einführt. Außerdem erspart einem diese Darstellung dann später in Teil D. unnötige und unschöne inzidente Erläuterungen.
Ganz wichtig ist es, dass man sich in den einleitenden, eher deskriptiven Teilen (hier Teil B. und C.) kurzfasst. Man sollte nicht ausschweifen, da die meisten Punkte der Note letztlich auf die Darstellung des Teils D. entfallen. Es ist leider ein häufiger Fehler, dem viele Jurastudenten unterliegen, dass sie zu viel zu den einleitenden Teilen der Arbeit schreiben und dann später nicht mehr genug Seiten zum eigentlichen Thema füllen. Im Votum solcher Arbeiten findet sich dann häufig die (negative) Anmerkung „lehrbuchartige Ausführungen“. Diese Problematik ist darin begründet, dass die Ausführungen zu den einleitenden Teilen letztlich viel leichter sind als die inhaltliche Erörterung der Frage nach der Entwicklung der Rechtsprechung. Die Teile B. und C. sind überwiegend deskriptiv, d.h. man kann diese letztlich aus einem Lehrbuch mehr oder weniger entnehmen.
Teil D. ist der Schlüsselteil der Arbeit. Daher sollte man auf diesen Teil auch die meisten Seiten und Bearbeitungszeit verwenden. Hier gilt es unter Nutzung des im Studium erlernten juristischen Handwerkzeugs (insbesondere der Auslegungsmethoden), das Thema zu erarbeiten.
  • Roter Faden
Ganz wichtig ist es, dass Ihr einen roten Faden verfolgt. Der Leser muss stets wissen, wo er sich gerade befindet und wohin die Reise geht.
  • Keine Wiederholungen & keine Inzidentprüfungen
Vermeidet Wiederholungen! Wenn Ihr Euch häufig wiederholen müsst, stimmt der Aufbau nicht. Eine gut aufgebaute wissenschaftliche Arbeit hat keine Wiederholungen.
Dasselbe gilt für Inszidentprüfungen. Bei einem gelungenen Aufbau sind solche nicht notwendig. Diese führen im Übrigen auch dazu, dass die inhaltliche Klarheit und damit auch der rote Faden verloren geht.
  • Eingrenzung des Themas
Seid mutig und grenzt das Thema ein. Dem Professor bzw. Korrektor ist bewusst, dass man für die Schwerpunktarbeit nur einen sehr begrenzten Seiten- bzw. Zeichenumfang hat. Zu den meisten der gestellten Themen könnte man aber theoretische eine Doktorarbeit füllen. Daher muss man zwangsläufig das Thema eingrenzen. Eine sinnvolle Themeneingrenzung ist ein Bestandteil jeder wissenschaftlichen Arbeit und fließt auch in die Bewertung ein. Die Themeneingrenzung sollte explizit und ruhig an mehreren Stellen der Arbeit (entweder im Fließtext oder in einer Fußnote) erfolgen. Hierzu bieten sich Formulierungen wie „Angesichts des begrenzten Umfangs der Arbeit soll auf die europäische Dimension nicht eingegangen werden“ an. Sehr elegant ist es dann, wenn man in einer Fußnote einen weiterführenden Aufsatz zu dem ausgeschlossenen Thema, hier der europäischen Perspektive, nennt.
  • Entwicklung einer eigenen juristischen Meinung (> 13 Punkte)
Auch wenn die Seminararbeit bzw. Schwerpunktarbeit keine Doktorarbeit ist, zeichnen sich exzellente Arbeiten dadurch aus, dass der Verfasser eine Eigenleistung erbringt. Du solltest also nicht nur wiedergeben, was Du an Fachliteratur liest, sondern selbstständig eigene Argumente in die Arbeit einbringen. Dies kann z.B. in Form einer eigenen Stellungnahme (die man auch in der Überschrift mit „Eigene Stellungnahme“ bezeichnen sollte) erfolgen. Das Ergebnis ist dabei nebensächlich. Vielmehr erwartet der Korrektor eine eigene Argumentation unter Beachtung des juristischen Handwerkzeugs. Im Hinblick auf die meisten Thematiken heißt dies insbesondere das Beherrschen der Auslegungsmethoden.

Fazit zur Hausarbeit im Schwerpunktbereich

Für Wirtschaftsjuristen und Jurastudenten mit integriertem Bachelor sei angemerkt, dass die hiesigen Hinweise zur Schwerpunkthausarbeit eins zu eins für die Bachelorarbeit gelten. Der wissenschaftliche Arbeitsstil ist identisch.
Wenn Ihr als Studierende der Rechtswissenschaften die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung erfolgreich absolviert habt, ruht Euch nicht zu lange aus. Jetzt beginnt die richtige Examensvorbereitung auf den staatlichen Teil der ersten juristischen Prüfung. Um auch den staatlichen Teil der ersten juristischen Prüfung erfolgreich zu absolvieren, bietet Euch die Kraatz Group schon seit 20 Jahren effektiven Einzel- und Kleingruppenunterricht an. Die Akademie Kraatz ist dabei Euer erster Ansprechpartner für die Examensvorbereitung auf das erste Staatsexamen.
Gehört Ihr zu denjenigen, die den Schwerpunkt erst nach dem staatlichen Teil absolvieren, fängt für Euch bald das Referendariat an. Das erste Examen ist die Pflicht, das zweite die Kür. Daher bietet die Kraatz Group mit der ausschließlich auf das Referendariat und Assessorexamen spezialisierten Assessor Akademie das beste Repetitorium an, um auch im zweiten Staatsexamen zu glänzen.

Dr. Robert König
 
 


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