Die juristische Hausarbeit im Schwerpunktbereich (Teil 2)
04.03.2024 | von Dr. Robert KönigTeil 2: Der Aufbau der Schwerpunkt- bzw. Seminararbeit
In Teil 1 ging es um den Erwartungshorizont des Korrektors Deiner Schwerpunktarbeit. Im heutigen Blogbeitrag wollen wir uns den Aufbau einer wissenschaftlichen juristischen Arbeit näher ansehen. Egal, ob es sich um eine Seminar-, Studien-, Schwerpunkt-, Bachelor- oder Masterarbeit handelt, der grundlegende Aufbau ist immer identisch. Dabei ist zwischen dem äußeren und dem inneren Aufbau (der Argumentationsstruktur) zu trennen.Äußerer Aufbau der Hausarbeit
Sofern die Fakultät einen bestimmten äußeren Aufbau vorgibt, ist dieser zwingend einzuhalten. Jede Abweichung hiervon macht sich beim Korrektor negativ bemerkbar. Andernfalls ist der normale Aufbau einer wissenschaftlichen Arbeit zu wählen:- Deckblatt
Tipp: Nutzt dazu in den Optionen von Word bei den Seitenzahlen das Kästchen „erste Seite anders“.
- Inhaltsverzeichnis
Als Gliederungsebenen sind A., I., 1., a), aa) und (1) üblich. Mehr als maximal fünf bis sechs Ebenen solltet Ihr in einer Arbeit dieses begrenzten Umfangs (je nach Fakultät zwischen 40.000 und 70.000 Zeichen) nicht nutzen, da sonst die Arbeit zu stark zerklüftet wird.
Tipp: Falls Du die Formatvorlagen für Überschriften von Word nutzt, kannst Du im Anschluss das Inhaltsverzeichnis mit wenigen Klicks automatisch erstellen lassen.
- Literaturverzeichnis
Im Inhaltsverzeichnis wird die gesamte zitierte Literatur alphabetisch geordnet aufgeführt.
Tipp: Word hat unter der Rubrik der Absatzeinstellung eine Option zur automatischen alphabetischen Sortierung.
Hier ergeben sich im Verhältnis zu dem Literaturverzeichnis aus den Hausarbeiten keine Besonderheiten. Leider unterlaufen vielen Jurastudenten dennoch unnötige Fehler beim Erstellen des Literaturverzeichnisses. Auf dessen genauen Aufbau komme ich in einem späteren Blogartikel noch einmal zurück.
- Text
- Schlussversicherung (Eidesstattliche Erklärung)
Inhaltlicher Aufbau der Hausarbeit
Wenn Ihr den äußeren Aufbau verinnerlicht habt, solltet Ihr Euch den inhaltlichen Aufbau des Textes vor Augen führen. Man schreibt keinen Gesinnungsaufsatz, sondern muss bestimmte wissenschaftliche Standards beachten.- Einteilung in Einleitung, Hauptteil und Schluss
Ein anschauliches Beispiel ist eine fiktive Seminararbeit zur „Entwicklung der Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 4 GG“. Hier bietet sich dann folgende (zu Zwecken der Veranschaulichung vereinfachte) Gliederung an:
- Das Thema vom Allgemeinen zum Besonderen aufbauen
Anschließend werden in Teil C. die juristischen Grundlagen für den Kern der Arbeit, die Entwicklung der Rechtsprechung des BVerfG, dargestellt. Dies ist wichtig, damit man systematisch tiefer in die Thematik einführt. Außerdem erspart einem diese Darstellung dann später in Teil D. unnötige und unschöne inzidente Erläuterungen.
Ganz wichtig ist es, dass man sich in den einleitenden, eher deskriptiven Teilen (hier Teil B. und C.) kurzfasst. Man sollte nicht ausschweifen, da die meisten Punkte der Note letztlich auf die Darstellung des Teils D. entfallen. Es ist leider ein häufiger Fehler, dem viele Jurastudenten unterliegen, dass sie zu viel zu den einleitenden Teilen der Arbeit schreiben und dann später nicht mehr genug Seiten zum eigentlichen Thema füllen. Im Votum solcher Arbeiten findet sich dann häufig die (negative) Anmerkung „lehrbuchartige Ausführungen“. Diese Problematik ist darin begründet, dass die Ausführungen zu den einleitenden Teilen letztlich viel leichter sind als die inhaltliche Erörterung der Frage nach der Entwicklung der Rechtsprechung. Die Teile B. und C. sind überwiegend deskriptiv, d.h. man kann diese letztlich aus einem Lehrbuch mehr oder weniger entnehmen.
Teil D. ist der Schlüsselteil der Arbeit. Daher sollte man auf diesen Teil auch die meisten Seiten und Bearbeitungszeit verwenden. Hier gilt es unter Nutzung des im Studium erlernten juristischen Handwerkzeugs (insbesondere der Auslegungsmethoden), das Thema zu erarbeiten.
- Roter Faden
- Keine Wiederholungen & keine Inzidentprüfungen
Dasselbe gilt für Inszidentprüfungen. Bei einem gelungenen Aufbau sind solche nicht notwendig. Diese führen im Übrigen auch dazu, dass die inhaltliche Klarheit und damit auch der rote Faden verloren geht.
- Eingrenzung des Themas
- Entwicklung einer eigenen juristischen Meinung (> 13 Punkte)
Fazit zur Hausarbeit im Schwerpunktbereich
Für Wirtschaftsjuristen und Jurastudenten mit integriertem Bachelor sei angemerkt, dass die hiesigen Hinweise zur Schwerpunkthausarbeit eins zu eins für die Bachelorarbeit gelten. Der wissenschaftliche Arbeitsstil ist identisch.Wenn Ihr als Studierende der Rechtswissenschaften die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung erfolgreich absolviert habt, ruht Euch nicht zu lange aus. Jetzt beginnt die richtige Examensvorbereitung auf den staatlichen Teil der ersten juristischen Prüfung. Um auch den staatlichen Teil der ersten juristischen Prüfung erfolgreich zu absolvieren, bietet Euch die Kraatz Group schon seit 20 Jahren effektiven Einzel- und Kleingruppenunterricht an. Die Akademie Kraatz ist dabei Euer erster Ansprechpartner für die Examensvorbereitung auf das erste Staatsexamen.
Gehört Ihr zu denjenigen, die den Schwerpunkt erst nach dem staatlichen Teil absolvieren, fängt für Euch bald das Referendariat an. Das erste Examen ist die Pflicht, das zweite die Kür. Daher bietet die Kraatz Group mit der ausschließlich auf das Referendariat und Assessorexamen spezialisierten Assessor Akademie das beste Repetitorium an, um auch im zweiten Staatsexamen zu glänzen.
Dr. Robert König
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