Die (neue) Regelstudienzeit für das Jurastudium
15.05.2024 | von RA Mario KraatzWas heißt Regelstudienzeit?
Das Jurastudium ist bekanntlich einer der anspruchsvollsten und zeitaufwendigsten Studiengänge. Eine der oft diskutierten Fragen betrifft die Regelstudienzeit. Ist es zwingend notwendig, das Jurastudium innerhalb dieser vorgegebenen Zeit abzuschließen? In diesem Beitrag werden wir uns eingehend mit diesem Thema befassen und die verschiedenen Aspekte beleuchten.Zunächst einmal zur Begrifflichkeit: Unter Regelstudienzeit versteht man die vorgesehene Standarddauer, die für einen bestimmten Studiengang benötigt wird, um alle erforderlichen Module, Kurse und Prüfungen erfolgreich abzuschließen. Diese Dauer wird von den Hochschulen aufgrund verschiedener Kriterien festgelegt, wie beispielsweise dem Umfang des Studiengangs, der Anzahl der zu absolvierenden Credits (LL.B. und LL.M.) oder dem Arbeitsaufwand pro Semester. Diese übliche Studiendauer variiert je nach Studiengang.
Die Regelstudienzeit im Jurastudium
„Neue“ Regelstudienzeit: 10 Semester bis zum Staatsexamen
Früher wurde die Normstudienzeit für das Studium der Rechtswissenschaften (Abschluss erste juristische Staatsprüfung) mit nur 9 Semestern angegeben. Dies war vollkommen unrealistisch und wurde von den wenigsten Studierenden ansatzweise erreicht. Deshalb wurde Ende 2019 die Regelstudiendauer auf 10 Semester angehoben.Bachelor of Laws (LL.B.)
Die Regelstudienzeit für den Jura Bachelor beträgt in der Regel 6 Semester, d.h. 3 Jahre. Das gilt sowohl für den integrierten Jura Bachelor als auch für den Bachelor der Wirtschaftsjuristen.Masterstudium (LL.M.)
Die vorgegebene Studiendauer beträgt im LL.M. meistens zwischen 2 und 4 Semestern; je nach LL.M. Programm. Wenn Dich ein Master of Laws interessiert, ließ Dir gerne unseren Artikel zum LL.M. in Deutschland durch!Die Vorteile der Regelstudienzeit
Die übliche Studienzeit im Jurastudium bringt Dir einige Vorteile. Sie ermöglicht eine geordnete Strukturierung des Studiums und hilft den Studierenden, einen klaren Zeitrahmen für ihre akademischen und persönlichen Ziele zu haben. Zudem können Studierende durch das Einhalten der Regelstudienzeit von bestimmten finanziellen Vergünstigungen wie BAföG oder vergünstigten Studiengebühren profitieren. Außerdem können sie schneller in das Berufsleben eintreten und ihre Karriere vorantreiben.Die Herausforderungen der Regelstudienzeit
Es ist jedoch wichtig anzumerken, dass das Jurastudium aufgrund seiner Komplexität und des umfangreichen Lernmaterials für viele Studierende eine große Herausforderung darstellt. Die vorgegebene Studienzeit einzuhalten, erfordert ein hohes Maß an Disziplin, Organisation und Durchhaltevermögen. Es bedeutet, dass die Studierenden einen straffen Zeitplan einhalten und möglicherweise weniger Zeit für Nebentätigkeiten oder Freizeitaktivitäten haben. Zudem kann es passieren, dass einzelne Studieninhalte nicht in der gewünschten Tiefe behandelt werden können.Flexibilität und individuelle Bedürfnisse
Es ist zu beachten, dass die Regelstudienzeit lediglich eine Empfehlung darstellt und Studierende die Möglichkeit haben, die Dauer ihres Studiums individuell anzupassen. Eine Pflicht zur Einhaltung der 10 Semester gibt es nicht. Auch wenn man im Einzelfall länger studiert, hat dies daher keinen Einfluss auf das Staatsexamen!Jeder Student hat unterschiedliche Fähigkeiten, Voraussetzungen und individuelle Bedürfnisse. Manche benötigen mehr Zeit, um bestimmte Themen zu verstehen und zu vertiefen. In einigen Fällen können persönliche Umstände, wie Krankheit oder familiäre Verpflichtungen, den Studienverlauf beeinflussen. Daher sollte die Regelstudiendauer der Juristenausbildung nicht als starre Vorgabe angesehen werden, sondern als Orientierungshilfe. Die durchschnittliche tatsächliche Studienzeit bis zum erfolgreichen Abschluss des ersten Staatsexamens beträgt übrigens 11 Semester.
Wichtiger: Die Noten im Examen
Wichtiger als die strikte Einhaltung der Regelstudienzeit ist die Qualität des Studiums und die Aneignung des notwendigen juristischen Wissens. Letztlich zählt nur das Ergebnis im Staatsexamen. Ob Du ein paar Semester länger studiert hast, ist unerheblich, wenn Du das Examen mit einem Prädikat abschließt. Wenn sich jemand mit 15 Semestern und einem zweistelligen Examen auf einen Job bewirbt, wird er sich in 99 % der Fälle gegen einen Mitbewerber mit 7 Punkten und 10 Semestern (Regelstudienzeit) Studium durchsetzen.Wenn man BAföG bezieht, sollte man hingegen die Regelstudienzeit immer im Auge behalten, damit man nicht kurz vor dem Examen ohne finanzielle Förderung dasteht.
Hinweis: Ein Auslandsaufenthalt von bis zu einem Jahr wird in der Regel beim BAföG nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.
Freischuss
Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass die Regelstudienzeit für den Freischuss maßgeblich wäre. Der Freiversuch ist in der Juristenausbildungsordnung (JAO) des jeweiligen Bundeslandes geregelt und in den meisten Bundesländern nach 8 - 9 Semestern möglich.Fazit zur Regelstudienzeit für das Fach Rechtswissenschaften
Die Regelstudienzeit im Jurastudium ist eine Herausforderung, aber sie ist nicht zwangsläufig ein absolutes Muss. Es ist wichtig, dass jeder Studierende seine eigenen Fähigkeiten und Bedürfnisse berücksichtigt. Die Qualität des Studiums und das Verständnis des juristischen Fachgebiets sollten im Vordergrund stehen. Wenn es notwendig ist, sollte man sich nicht scheuen, mehr Zeit für das Studium einzuplanen, um die gewünschten Kenntnisse und Fähigkeiten zu erlangen. Letztendlich geht es darum, das Studium erfolgreich und mit guten Noten abzuschließen. Ob dies nun nach 10 oder mehr Semestern der Fall ist, hat letztlich keinen Einfluss auf das spätere Berufsleben.Um dieses Ziel in beiden Examina zu erreichen, steht Dir die Kraatz Group zur Seite! Die Akademie Kraatz ist dabei Dein erster Ansprechpartner im Jurastudium und die Assessor Akademie im Referendariat. Ruf uns gerne an für eine kostenlose Probestunde.
RA Mario Kraatz
Gründer der Kraatz Group
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