Wo sind die Organe der Europäischen Union (EU) gesetzlich geregelt?
Die Organe der Europäischen Union sind abschließend in Art. 13 Abs. 1 S. 2 EUV aufgelistet. Die Liste lautet wie folgt: - das Europäische Parlament,
- der Europäische Rat,
- der Rat,
- die Europäische Kommission (im Folgenden "Kommission"),
- der Gerichtshof der Europäischen Union,
- die Europäische Zentralbank,
- der Rechnungshof
Die EU besteht also aus sieben Organen. Diese sind, mit Ausnahme von der Europäischen Zentralbank (EZB) und dem Rechnungshof (vgl. Art. 13 Abs. 3 EUV) in den Art. 13 ff. EUV geregelt.
1) Das Europäische Parlament
in Art. 14 EUV geregelt, genauer in den Art. 223 ff. AEUV
Sitz: Straßburg
Legislativorgan der EU (zusammen mit dem Rat der EU)
Zusammensetzung: gewählte Vertreter der Mitgliedstaaten
Aufgabe: Kontrolle der Kommission
2) Der Europäische Rat
- in Art. 15 EUV geregelt, genauer in den Art. 235 ff. AEUV
- nicht mit dem Europarat und dem Rat (dazu siehe gleich) zu verwechseln!
- Sitz: Brüssel
- Zusammensetzung: Staats- und Regierungschefs der EU Mitgliedstaaten
- Aufgabe: formuliert allgemeine Ziele für die EU, gibt diesbezüglich Impulse
3) Der Rat
- in Art. 16 EUV geregelt, genauer in den Art. 237 ff. AEUV geregelt
- Sitz: Brüssel
- Legislativorgan der EU (zusammen mit dem Europäischen Parlament)
- Zusammensetzung: jeweils ein Vertreter (Minister) der Mitgliedstaaten, wird daher auch Ministerrat genannt
4) Die Europäische Kommission
- in Art. 17 AEUV geregelt, genauer in den 244 ff. AEUV
- Sitz: Brüssel
- Exekutivorgan der EU
- Aufgabe: „Hüterin der Verträge“, Kontrolle der Einhaltung von EU-Recht innerhalb der Mitgliedstaaten, Einbringen von Gesetzesinitiativen
- Zusammensetzung: Staatsangehörige der Mitgliedstaaten (Kommissare, je ein Kommissar pro Mitgliedstaat, Amtseinsetzung durch Ernennung), System der „gleichberechtigten Rotation“
5) Der Gerichtshof der Europäischen Union
- in Art. 19 EUV geregelt, genauer in den Art. 251 ff. AEUV
- Sitz: Luxemburg
- Judikativorgan der EU (besteht aus: EuGH, das Gericht, verschiedene Fachgerichte)
- Aufgabe: Gewährleistung der einheitlichen Auslegung des Europarechts in den Mitgliedstaaten
- Zusammensetzung: ein Richter je Mitgliedstaat
6) Die Europäische Zentralbank
- in Art. 282 AEUV geregelt
- Sitz: Frankfurt am Main
- Aufgaben: Geldpolitik für den Euroraum, Durchführung von Devisengeschäften, Halten und Verwalten der offiziellen Währungsreserven der Euro-Mitgliedstaaten
- Zusammensetzung: Direktorium (Präsident, Vizepräsident und vier weitere Mitglieder, Amtseinsetzung im Wege der Ernennung durch Europäischen Rat) und EZB-Rat (= Direktorium + Präsidenten der nationalen Banken der Euro-Mitgliedstaaten)
7) Der Rechnungshof
- in Art. 287 AEUV geregelt
- Sitz: Luxemburg
- Aufgaben: Überprüfung der Rechtmäßigkeit aller Einnahmen und Ausgaben der EU-Institutionen, Überwachung der zwekgebundenen und wirtschaftlichen Verwendung der Gelder der Europöischen Union
- Zusammensetzung: 27 Mitglieder (je ein Mitglied pro Mitgliedstaat, Ernennung durch Rat der Europäischen Union)
Ihr Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie
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