Die strafrechtliche Anwaltsklausur (Verteidigerklausur) im zweiten Staatsexamen
11.12.2024 | von Hendrik HeinzeStrafrechtliche Anwaltsklausur als Besonderheit in Berlin und Brandenburg
Die StA Klausur ist in allen Bundesländern Pflichtstoff. Daneben kennen die meisten Bundesländer noch die strafrechtliche Urteilsklausur und/oder die Revisionsklausur.In Berlin und Brandenburg gibt es daneben noch die sog. Verteidigerklausur als weiteren Klausurtypen. Diesen wollen wir im heutigen Artikel näher beleuchten.
Die unterschiedlichen Klausurtypen der Anwaltsklausur
Im Wesentlichen sind die folgenden vier Typen von Verteidigerklausuren zu unterscheiden:- Eröffnungsklausur
- Strafbefehlsklausur
- Haftbefehlsklausur
- Plädoyersklausur
Habt jedoch keine Angst vor derartigen Aufgabenstellungen. Auch bei dieser Klausur lag der Schwerpunkt im materiellen Recht. Das Prüfungsamt weiß, dass fast niemand mit derartigen Fragestellungen vertraut ist. Daher kommt es bei derartigen Fragestellungen noch mehr als sonst darauf an, sauber mit dem Gesetz und dem Kommentar zu arbeiten.
Die Eröffnungsklausur (Schutzschrift)
Die Eröffnungsklausur setzt zeitlich grds. bei der gerichtlichen Zustellung einer Anklageschrift an. Die Übermittlung der Anklageschrift an den Angeschuldigten gem. § 157 HS. 1 StPO bedarf gem. § 201 I 1 StPO i.V.m. § 35 II StPO der förmlichen Zustellung gem. § 37 I StPO i.V.m. §§ 166 ff. ZPO.Der Klausurbearbeiter hat dann aus der Sicht des Rechtsanwalts schwerpunktmäßig zu überprüfen, ob bzgl. der angeklagten Tatbestände ein hinreichender Tatverdacht i.S.d. § 170 StPO besteht. Es geht hierbei im Wesentlichen um die Frage, ob und wenn ja inwieweit das Gericht das Hauptverfahren gem. §§ 212 ff. StPO eröffnen soll.
Bei den Anträgen der anzufertigen Schutzschrift ist zu beachten, dass sich ein gerichtlicher Nichteröffnungsbeschluss gem. § 204 StPO auf eine Tat im prozessualen Sinne (vgl. § 264 StPO) beziehen muss. Eine teilweise Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens bzgl. einzelner Tatbestände einer Tat im prozessualen Sinne ist mithin nicht möglich. Sehr wohl möglich ist hingegen der Antrag auf die Eröffnung des Hauptverfahrens mittels eines Eröffnungsbeschlusses gem. § 203 StPO bzgl. weniger oder anderer Tatbestände im Rahmen einer Tat im prozessualen Sinne, wenn dies für den Mandanten günstiger sein sollte.
Theoretisch denkbar ist auch eine Eröffnungsklausur, innerhalb derer sich der Klausurbearbeiter zu einer aufgrund von § 210 II StPO zulässigen sofortigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft gem. § 311 StPO gegen einen Nichteröffnungsbeschluss des Gerichts zu äußern hat. Die zu erbringende Klausurleistung bleibt jedoch im Wesentlichen dieselbe.
Strafbefehlsklausur
Bei der Strafbefehlsklausur hat der Klausurbearbeiter gegen den Strafbefehl einen Einspruch gem. § 410 StPO entweder ganz oder teilweise einzulegen und zu begründen, soweit bzgl. der vorgeworfenen Tatbestände kein hinreichender Tatverdacht besteht.Haftbefehlsklausur
Die Haftbefehlsklausur kann zeitlich sowohl i.R.d. Ermittlungsverfahrens gem. §§ 160 ff. StPO, i.R.d. Zwischenverfahrens gem. §§ 199 ff. StPO als auch i.R.d. Hauptverfahrens gem. §§ 212 ff. StPO ansetzen.Der Klausurbearbeiter hat in einschlägigen Fällen nur die letzte, also nur die aktuelle Haftentscheidung mittels einer Haftprüfung gem. §§ 117 ff. StPO, einer Haftbeschwerde gem. § 304 StPO oder einer weiteren Beschwerde gem. § 310 StPO anzugreifen.
Plädoyersklausur: Schlussvortrag des Verteidigers
Bei der Plädoyersklausur ist seitens des Klausurbearbeiters ein Schlussvortrag i.S.d. § 258 I StPO zu verfassen.Dieser hat in der Praxis grds. eine Zusammenfassung des abzuurteilenden Sachverhalts (in den Bundesländern Berlin und Brandenburg ist eine Sachverhaltsdarstellung in Plädoyersklausuren hingegen unüblich), dessen rechtliche Würdigung und die erforderlichen Anträge an das Gericht zu enthalten.
Hinweis: Ein Plädoyer des Staatsanwalts zählt im Gegensatz zu dem Plädoyer des Verteidigers in den Bundesländern Berlin und Brandenburg grds. nicht zu den Aufgabenstellungen einer strafrechtlichen Assessorklausur. Dieser Themenbereich ist jedoch zumindest i.R.d. Sitzungsvertretungen während der Staatsanwaltsstation des Referendariats zu beherrschen.
Aufbau der Eröffnungsklausur, Strafbefehlsklausur & Haftbefehlsklausur
Die Eröffnungsklausur, Strafbefehlsklausur und Haftbefehlsklausur werden i.d.R. wie folgt aufgebaut:Materielles Gutachten
Im materiellen Gutachten ist nach einleitender Darstellung des Mandantenbegehrens, ähnlich wie im A-Gutachten der Staatsanwalt Klausur, die materielle Rechtslage zu untersuchen. Man muss sich also die Frage stellen, ob der Mandant hinsichtlich verschiedener Straftaten hinreichend (Schutzschrift) oder dringend (Haftbefehl) verdächtigt ist.Hinweis: Im Gegensatz zur Anklage erfordert ein Haftbefehl keinen hinreichenden, sondern einen dringenden Tatverdacht. Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn eine Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlich ist (Meyer-Goßner / Schmitt – Schmitt, § 203 StPO Rn. 2). Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn eine Verurteilung des Beschuldigten sehr wahrscheinlich ist (Meyer-Goßner / Schmitt – Schmitt, § 112 StPO Rn. 5).
Prozesstaktische Erwägungen
Die prozesstaktischen Erwägungen, auch Zweckmäßigkeit genannt, stellen das Bindeglied zwischen Gutachten und praktischem Schriftsatz dar. Es ist darzustellen, wie der Verteidiger in der konkreten Situation vorgehen soll.Praktischer Schriftsatz
Der praktische Schriftsatz besteht dann entweder aus einer Schutzschrift, einem Einspruch gegen den Strafbefehl (§ 410 StPO) oder bei der Haftbefehlsklausur aus einem Haftprüfungsantrag, einer Haftbeschwerde nach § 304 StPO oder weiteren Beschwerde nach § 310 StPO.Plädoyersklausur
Die Plädoyersklausur folgt einem unterschiedlichen Aufbau. Hier ist zunächst das Plädoyer in direkter Rede zu verfassen.Fragen, die nicht im Plädoyer aufgegriffen werden können (z.B., weil sie für den Mandanten schlecht sind), sind dann anschließend in einem sog. ergänzenden Gutachten zu behandeln.
Fazit zur Anwaltsklausur Strafrecht im zweiten Staatsexamen
Der Schwerpunkt liegt bei dieser Klausur im materiellen Recht. Wenn man sich mit dem jeweiligen Aufbau der unterschiedlichen Aufgaben aus Sicht des Strafverteidigers vertraut macht, ist die Verteidigerklausur gut in den Griff zu bekommen.Falls auch Du ein erfolgreiches 2. Staatsexamen anstrebst, ist der effektive Einzelunterricht der Assessor Akademie Dein sicherster Weg. Unsere erfahrenen Dozenten (teilweise mit Erfahrung als Prüfer am JPA und/oder AG-Leiter) bereiten Dich optimal auf Dein Assessor Examen vor.
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Hendrik Heinze
Geschäftsführer, Assessor Akademie Kraatz & Heinze GbR
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