In Buch 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt, umfasst das Erbrecht die §§ 1922 – 2385 BGB.

 

Systematik des Erbrechts

Systematisch verfügt das Erbrecht über 9 Abschnitte: Erbfolge (§§ 1922 – 1941 BGB), rechtliche Stellung des Erben (§§ 1942 – 2063 BGB), Testament (§§ 2064 – 2273 BGB), Erbvertrag (§§ 2274 – 2302 BGB), Pflichtteil (§§ 2303 – 2338 BGB), Erbunwürdigkeit (§§ 2339 – 2345 BGB), Erbverzicht (§§ 2346 – 2352 BGB), Erbschein (§§ 2353 – 2370 BGB) und Erbschaftskauf (§§ 2371 – 2385 BGB).

 

Grundsätze der Erbfolge

Es ist zwischen der gesetzlichen und der testamentarischen Erbfolge zu unterscheiden.

Liegt kein Testament vor, gilt die gesetzliche Erbfolge. Bei der gesetzlichen Erfolge wird gem. §§ 1924 ff. BGB zwischen den gesetzlichen Erben erster Ordnung, zweiter Ordnung und dritter Ordnung sowie deren Abkömmlingen unterschieden. Je nach Verwandtschaftsgrad und Anzahl der Erben variiert hierbei der Erbanteil.

Liegt ein wirksames Testament vor, genießt dieses den Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge, soweit das Testament eine abschließende Regelung enthält. In diesem Sinne kann der Erblasser sowohl die Personen der Erbfolge als auch die Beteiligung am Nachlass innerhalb des gesetzlich zugelassenen Rahmens ändern.

 

Unterstützung im Erbrecht

Wenn es darum geht, hinsichtlich des Erbrechts bestmöglich das betreffende Gesamtkonzept zu verinnerlichen und sich die Methodik der Fallbearbeitung anzueignen, stehen Ihnen die Akademie Kraatz für alle Prüfungen bis hin zum 1. Staatsexamen und die Assessor Akademie Kraatz und Heinze GbR im Hinblick auf das 2. Staatsexamen gerne hilfreich zur Seite.

Hendrik Heinze
Mitgeschäftsführender Gesellschafter der Assessor Akademie Kraatz und Heinze GbR

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