Allgemeines

Bei dem dolus alternativus weiß der Täter nicht mit Sicherheit, welchen Tatbestand er bei mehreren prinzipiell möglichen, sich aber gegenseitig ausschließenden Tatbeständen verwirklichen wird.

 

Rechtliche Behandlung

Fraglich ist, wie der dolus alternativus rechtlich zu behandeln ist.



Eine Ansicht:

Nach einer Ansicht handelt der Täter nur bzgl. des schwersten Tatbestands vorsätzlich (Kühl, Strafrecht Allgemeiner Teil, § 5 Rn. 27 b).



Andere Ansicht:

Nach einer anderen Ansicht handelt der Täter nur bzgl. des verwirklichten Tatbestands vorsätzlich (Nomos Kommentar zum Strafgesetzbuch – Zaczyk, § 22 StGB Rn. 20).

 

Weitere Ansicht (Rspr.):

Nach einer weiteren Ansicht handelt der Täter bzgl. aller vorgestellten Tatbestände vorsätzlich (BGH, Urteil vom 14.01.2021 – 4 StR 95/20; Rengier, Strafrecht Allgemeiner Teil, § 14 Rn. 52).

 

Stellungnahme:

Der dritten Ansicht ist zu folgen. Gegen die erste Ansicht spricht, dass sie das Vollendungsunrecht unter Umständen überhaupt nicht berücksichtigt. Außerdem bietet sie keinen Lösungsansatz, wenn mehrere gleich schwere Tatbestände vorliegen. Gegen die zweite Ansicht spricht, dass bei der Verwirklichung eines minder schweren Tatbestands sachwidriger Weise ein versuchter schwererer Tatbestand rechtlich nicht berücksichtigt werden würde. Darüber hinaus bietet sie keinen Lösungsansatz, wenn letztlich überhaupt keine Tatbestandsvollendung eintritt. Für die dritte Ansicht spricht hingegen, dass sich der Vorsatz des Täters vorliegend auf mehrere Rechtsgutsverletzungen bezieht. In diesem Sinne umfasst die dritte Ansicht den Unrechtsgehalt des Täterverhaltens am sachgerechtesten. Um eine Gleichstellung mit dem dolus cumulativus zu vermeiden, bei dem der Täter mit einer Handlung zumindest billigend in Kauf nimmt, dass er mehrere Tatbestände verwirklicht, kann bei dem dolus alternativus der Wille, nur einen Tatbestand verwirklichen zu wollen, i.R.d. Strafzumessung mildernd berücksichtigt werden.

Sehen Sie sich hierzu auch unser entsprechendes YouTube-Video an:


Ihr Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie

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