Nachdem Sie diese Nachricht erhalten haben, sind Sie schockiert. Was sollten Sie nun tun? Dem soll sich dieser Blog Beitrag widmen.
 
 

1. Ruhe bewahren

Es gilt immer der alte Spruch: Wo eine Tür zu geht, öffnet sich wieder eine neue. Auf gar keinen Fall: Aufgeben! Die „neue Tür“ kann vor allem darin bestehen, jetzt den neuen Versuch strukturierter, besser anzugehen und am Ende ggf. ein Ergebnis zu erzielen, das mehr als nur ein „Bestehen“  am Ende herauskommt. Das bedeutet auf jeden Fall eine klare Analyse der aktuellen IST-Situation.
 
 

2. Klausureneinsicht

Schritt Nummer eins ist auf jeden Fall die Klausureneinsicht bei Ihrem jeweiligen Justizprüfungsamt. Schauen Sie sich die Prüferhinweise sehr kritisch an. Überlegen Sie gegebenenfalls auch ihre Prüfungsleistung mit der entsprechenden Benotung anzufechten. Gleichwohl sollte dies ein sehr durchdachte Schritt sein. Zum einen weil das Kosten verursacht (und zwar erhebliche!) und zum anderen weil die Erfolgschancen für eine Prüfungsanfechtung in der Regel relativ gering sind.
 
 

3. Plan erstellen

Sie sollten sich nunmehr bis zum nächsten Examenstermin einen dezidierten Plan über die erneute Vorbereitung erstellen. Wie kann dieser aussehen? Universitäres Rap? Lerngruppe? Alleine? Ein Jura Einzelrepetitorium suchen? Zu den einzelnen Lernarten haben wir hier bereits auf unserem Blog einige Artikel geschrieben. Schauen Sie sich gerne um.

 

4. Etwas anderes machen als vorher

Klar ist, dass das Ergebnis des Durchfallens ein Ergebnis falscher Prüfungsvorbereitung ist. Sie müssen sich nunmehr im Klaren sein, dass Sie für den Wiederholungsversuch einen völlig anderen Weg beschreiten müssen. Denn: „Wer nur das tut, was er schon immer getan hat, bekommt auch immer die gleichen Ergebnisse“. Aus unserer Erfahrung fehlt es den meisten „Examensdurchfallern“ an im Vorfeld dezidierten Übungseinheiten zum Klausurenschreiben. Entweder sind nicht ausreichend Klausuren geschrieben worden, oder der Kandidat hat sich im Rahmen der erstmaligen Examensvorbereitung nicht ausreichend mit den korrigierten Klausuren auseinandergesetzt. Ander Ursachen sind auch denkbar, bilden aber in der Regel nur „Nebenkriegsschauplätze“.


 
5. Unsere Empfehlung

Auf jeden Fall sollte der Fokus nunmehr nicht darauf liegen, Vorlesungen zu besuchen oder völlig quer Bücher zu lesen. Denn das sind alles am Ende nur „Trockenschwimmübungen“. Aus unserer Sicht kann eine sinnvolle Vorbereitung auf den erneuten Examensversuch nur darin bestehen, sich mit möglichst vielen Klausuren zu beschäftigen. Im Idealfall im Rahmen eines juristischen Einzelunterrichts. Die Klausuren sollten durchkorrigiert werden und zwar von einem Dozenten mit viel Unterrichts-, im Idealfall sogar Prüfererfahrung. Im Anschluss sollte eine persönliche Besprechung stattfinden. Im Rahmen dieser Besprechung müssen alle Fehler ausgearbeitet werden und besprochen werden. Nur so können die mit Sicherheit vorhandenen Lücken sowohl im Wissen, als auch eventuell der Klausur- beziehungsweise Klausurtaktik aufgearbeitet und geschlossen werden.
 

Zum Schluss bleibt nur noch zu sagen:

Einfach hartnäckig dranbleiben und den harten Weg des Klausurentrainings mit „Feedback-Lops“ beschreiten! Alles wird gut! 


Ihr Team der Akademie Kraatz



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