Abstrakte Gefahr und konkrete Gefahr

Eine abstrakte Gefahr liegt vor, wenn ein Sachverhalt bei genereller Betrachtung bestimmter Arten von Verhaltensweisen oder Zuständen typischerweise in ein Schadensereignis mündet.
Beispiel: Von nicht angeleinten Hunden in der Fußgängerzone geht die abstrakte Gefahr aus, dass sie andere Passantinnen und Passanten, gerade Kleinkinder, angreifen und beißen.

Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn ein Sachverhalt bei ungehindertem Geschehensablauf in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden an dem Schutzgut der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung führen wird. Maßgeblich ist die objektivierte ex-ante Perspektive eines gewissenhaften und besonnen Durchschnittsbeamten in der konkreten Lage.
Beispiel: Ein bissiger Hund läuft in der Fußgängerzone unangeleint einem Kleinkind hinterher und bellt. Es besteht also die konkrete Gefahr, dass das Kleinkind aufgrund des frei herumlaufenden bissigen Hundes verletzt wird.

 

Anscheinsgefahr

Eine Anscheinsgefahr liegt vor, wenn ein gewissenhafter, besonnener und sachkundiger Beamter aus der ex-ante Perspektive von einer Gefahr ausgehen durfte, die sich im Nachhinein aber als objektiv ungefährlich herausstellt. Sie steht einer tatsächlichen Gefahr im polizei- und ordnungsrechtlichen Sinne gleich.
Beispiel: Polizeibeamte knacken an einem heißen Sommertag ein Auto, um einen vermeintlich dort drin vergessenen Hund aus der Hitze zu befreien.



Putativgefahr

Von einer Putativgefahr spricht man, wenn der Beamte in irriger Weise aufgrund zurechenbarer Fehler eine Gefahrenlage angenommen hat, die sich im Nachhinein allerdings als harmlos erweist. Die Putativgefahr wird nicht mehr vom polizei- und ordnungsrechtlichen Gefahrenbegriff erfasst.
Beispiel: Polizeibeamte brechen eine Wohnungstür ein, weil ein Nachbar aus der Wohnung des Betroffenen laute Schussgeräusche tönen hörte und daraufhin die Polizei alarmierte. In der Wohnung stellen die Beamten fest, dass der Bewohner gerade in ein Ego-Shooter Computerspiel vertieft ist, von dem die lauten Geräusche ausgingen. Ein gewissenhafter und sorgfältiger Durchschnittsbeamter hätte die Situation richtig erfassen und erkennen können, dass die Geräusche von einem Comuputerspiel ausgingen.

 

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