1. Enorme Stoffmenge

Im Zivilrecht sehen wir uns mit einer enormen Stoffmenge konfrontiert. Diese ist im Vergleich zum Strafrecht und Öffentlichen Recht deutlich umfangreicher, was sich schon zeigt, wenn man einmal durch die Bibliotheken geht und den riesigen Bestand an zivilrechtlicher Literatur bemerkt. Das Zivilrecht ist deshalb so ein großes Feld, weil es sich in viele Teile untergliedert, die für sich genommen schon sehr stoffintensiv sind: BGB AT, Schuldrecht AT, Schuldrecht BT und viele weitere Randgebiete wie Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht und Zivilprozessrecht sind nur einige der Rechtsgebiete, die das Zivilrecht umfasst.

 

2. Viele zusammenhängende Rechtsgebiete

Im Zivilrecht greifen einzelne Rechtsgebiete sehr stark ineinander und hängen eng miteinander zusammen. Das Klammerprinzip zeigt dies: BGB AT bildet die größte Klammer, darin ist das Schuldrecht AT integriert, darin wiederum das Schuldrecht BT nebst dem Sachenrecht. Und innerhalb dessen gibt es nun noch als ganz kleine Klammer Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, ZPO.
Da all diese Rechtsgebiete miteinander zusammenhängen, haben viele Fälle Bezüge zu mehr als einem oder zwei Rechtsgebieten. Diese Verknüpfungen macht das Zivilrecht und seine Schwierigkeit aus, dies versteht man meist erst ziemlich am Ende seiner Examensvorbereitung, wenn man verstanden hat, wie sich die Rechtsgebiete voneinander abgrenzen.
Das Zivilrecht zu erlernen benötigt deshalb einen langen Atem, die großen Erfolge kommen hier meist erst spät, wenn man einmal einen Überblick über alle Rechtsgebiete gewonnen und diese durchdrungen hat.

 

3. Verknüpfungen werden von den Universitäten vernachlässigt

Die eben dargestellten Verbandelungen innerhalb des Zivilrechts werden im Lehrplan der Universität dahingehend vernachlässigt, dass es viele separate aneinandergereihte Vorlesungen - die dazu auch noch von unterschiedlichen Professoren gehalten werden, die nicht im Blick haben, welche Themen zuvor bereits behandelt worden sind - gibt, die genau diese Verknüpfungen nicht herstellen können. So gehen viele Bezüge und die Kompetenz, diese überhaupt erst zu erkennen, auf dem Weg hin zum Staatsexamen verloren. Dies ist eine Schwäche, die das universitäre Lehrsystem aufweist und die von privaten Repetitorien oder von Studenten, die dieses Defizit früh genug erkennen, bewältigt werden können.



4. Klausuren können vielseitig sein

Schließlich können zivilrechtliche Klausuren deutlich vielgestaltiger sein als beispielsweise Klausuren im Strafrecht, wo immer die Fallfrage nach der Strafbarkeit der Beteiligten ist. Man geht immer in die Strafbarkeitsprüfung rein. Im Zivilrecht können die Fragestellungen in ganz verschiedene Richtungen laufen. Das bedeutet, dass bereits im Rahmen der Anfertigung einer Lösungsskizze und im Zuge einiger Vorüberlegungen die erste Hürde genommen und herausgefunden werden muss, wonach überhaupt gefragt ist und auf die Prüfung welcher spezifischer Tatbestände der Prüfer hinaus möchte.

Schauen Sie sich hierzu gerne auch unser entsprechendes YouTube-Video an:


Ihr Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie

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