Ist es sinnvoll, einen Fachanwaltslehrgang zu absolvieren?
Einen Fachanwalt abzulegen, bedeutet wieder: Die Schulbank zu drücken, gleichwohl kann sich dies eventuell lohnen?
Wir können hier die klare Empfehlung aussprechen, schon während des Referendariats, hierfür kann man in einigen Bundesländern sogar Sonderurlaub beantragen, zu absolvieren. Nach dem Ablegen des zweiten Staatsexamens kann sodann zügig damit begonnen werden die praktische Erfahrung, die unerlässlich ist, um den Fachanwaltstitel zu erlangen, zu erhalten.
Ein Fachanwaltstitel führt in vielen Fällen dazu, dass man die Chancen für eine Einstellung in einer guten Anwaltskanzlei extrem erhöht. Sollten die Examensnoten einmal nicht im oberen Bereich sein, kann man dies mit einem bereits absolvierten Fachanwaltslehrgang sehr gut kompensieren. Die Kanzleien schätzen spezielles Fachwissen sehr, da man in der Regel schneller und besser in dem jeweiligen Praxisfeld einsetzbar ist.
Nicht zuletzt eine deutlich höhere Vergütung bei der erstmaligen Anstellung in einer Kanzlei, sprechen für den Fachanwaltstitel. Hinsichtlich der eigenen Außendarstellung bringt der Fachanwaltstitel für potentielle Mandanten mehr Expertise mit und führt zu einem in der Regel schnelleren Wachstum des eigenen Mandantenstammes, da man als Experte gilt.
Also klare Empfehlung: Schon im Referendariat den Fachanwaltslehrgang zu absolvieren und schnellstmöglich die praktischen Fälle einsammeln, um nachher erfolgreich durchzustarten.
Wir hoffen, mit diesem kleinen Beitrag einige Tipps gegeben zu haben und wünschen viel Erfolg! Das Team der Akademie Kraatz und Assessor Akademie.“
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