In diesem Beitrag sprechen wir die Note „Gut“ im juristischen Staatsexamen, die als Examensergebnis seit jeher der absolute Ausnahmefall ist. Wie ist diese Note überhaupt erreichbar? Und braucht man diese Note und wenn ja, wozu?

 

Wozu braucht man die Note „Gut“?

Wenn man sich als Rechtsanwalt selbstständig machen will, braucht man die Note „Gut“ nicht. Auch wenn man als Rechtsanwalt in eine Großkanzlei gehen möchte oder es anstrebt, als Staatsanwalt oder Richter zu arbeiten, reicht ein doppeltes Prädikat in den Staatsexamina. In manchen Bundesländern weicht dieser Maßtab auch bereits nach unten hin ab, weil es im Justizapparat enorme Nachwuchsprobleme gibt und Personal dringend benötigt wird.

Etwas anderes gilt jedoch für den Notarberuf. In manchen Bundesländern gibt es die so genannte Notariatsnote. Dafür braucht es je nach Bundesland in mindestens einem Staatsexamen die Note „Gut“. Die Notenanforderungen sind hier also sehr hoch. Das liegt schlicht daran, dass die Bewerberstellen für den Notarberuf sehr beschränkt sind und man dies über hohe Zugangsanforderungen regulieren muss.
Ansonsten braucht man die Note „Gut“ tatsächlich für die Berufswahl nicht.


 

Was braucht es für die Note „Gut“?

Es erreichen bei unseren Kandiaten – und das sind mittlerweile rund 3.000 Examenskandidatinnen und -kandidaten, die wir innerhalb der letzten 18 Jahre auf ihre Examina vorbereitet haben – nur ca. 0,5 bis 2 % die Note „Gut“. Es ist also wirklich eine seltene Ausnahme.

Was sind das für Kandidaten, die diese Note erreicht haben?
Die Kandidaten, die diese Note erreicht haben, waren vom ersten Semester an auf das Absolvieren des Staatsexamens fokussiert und wussten, wo sie hinwollten. Man muss sich also von Anfang an strukturieren, fleißig sein und dabei im Blick behalten, dass man einmal das Staatsexamen bestehen will. Dazu erarbeitet man sich den Stoff mit viel Aufwand selbst und fängt schnell damit an, ihn auch in Form von Klausuren auf unterschiedliche Fälle anzuwenden und mit anderen zu diskutieren. Am Ende muss es natürlich auch kein privates Repetitorium sein, mit dem man sich auf ein gutes Examen vorbereitet. Manche Kandidaten haben auch für sich alleine gelernt und waren erfolgreich. Sie haben dann aber auch konsequent viele Fälle gelöst und ausdiskutiert. Dabei haben sie viele Fehler gemacht, aus denen sie dann wieder lernen konnten. Nur wer viele Fehler macht, lernt auch wirklich viel dazu.

 

Wie muss eine Examensklausur aussehen, die mit der Note „Gut“ bewertet wird?

Man muss es vor allem schaffen, die richtigen Schwerpunkte in der Fallbearbeitung zu setzen und sehr präzise zu formulieren. Auch muss man den Mut haben, an unproblematischen Stellen etwas knapper zu formulieren und sich mithilfe des Urteilsstils kurz zu fassen. An anderen Stellen muss man dann weiter ausholen, jedoch dabei immer auf den Fall bezogen arbeiten und die Klausur nicht zu „kopflastig“ gestalten, sodass am Anfang eine Menge Wissen zwar niedergeschrieben wird, aber zum Ende der Klausur hin die Ausführungen wieder knapper werden und Aufgaben sogar vielleicht gar nicht mehr bearbeitet werden können, weil man am Anfang viel Zeit für ausführliche Darstellungen von Problemen aufgewendet hat.

Am Ende muss man wahrscheinlich für die Note „Gut“ mit seiner Klausurbearbeitung zu 90 bis 95% die Lösungsskizze des Prüfungsamts treffen. 

Sehen Sie sich hierzu auch unser entsprechendes Youtube-Video an:


Ihr Team der Akademie Kraatz

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