Rechtlich selbständige, ausgegliederte Verwaltungsträger sind juristische Personen des öffentlichen Rechts in der Form von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, aber auch Beliehene. 

 

Körperschaften des öffentlichen Rechts 

  • Rechtsträger zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben 
  • durch staatlichen Hoheitsakt geschaffen
  • mitgliedschaftlich verfasst, aber vom Wechsel der Mitglieder unabhängig
  • Beispiele: Industrie- und Handelskammern, Universitäten, Innungen, Handwerkskammer, Gemeinden
 

Anstalten 

  • Zusammenfassung persönlicher und sächlicher Mittel in der Hand eines Trägers öffentlicher Gewalt zur dauernden Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben
  • Beispiele: Berliner Sparkasse, ARD, ZDF
 

Stiftungen 

  • Organisatorisch verselbstständigte, rechtsfähige Institutionen
  • nach dem Stifterwillen einem öffentlichen Zweck zu dienen bestimmt
  • Beispiele: Stiftung Preußischer Kulturbesitz
 

Beliehene

  • natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die mit der Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben der Verwaltung und zur Erfüllung dieser Aufgaben mit Hoheitsrechten gegenüber dem Bürger betraut sind
  • Beispiele: Sachverständige

Ihr Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie

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