Rechtlich selbständige, ausgegliederte Verwaltungsträger sind juristische Personen des öffentlichen Rechts in der Form von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, aber auch Beliehene.
Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Rechtsträger zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben
- durch staatlichen Hoheitsakt geschaffen
- mitgliedschaftlich verfasst, aber vom Wechsel der Mitglieder unabhängig
- Beispiele: Industrie- und Handelskammern, Universitäten, Innungen, Handwerkskammer, Gemeinden
Anstalten
- Zusammenfassung persönlicher und sächlicher Mittel in der Hand eines Trägers öffentlicher Gewalt zur dauernden Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben
- Beispiele: Berliner Sparkasse, ARD, ZDF
Stiftungen
- Organisatorisch verselbstständigte, rechtsfähige Institutionen
- nach dem Stifterwillen einem öffentlichen Zweck zu dienen bestimmt
- Beispiele: Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Beliehene
- natürliche und juristische Personen des Privatrechts, die mit der Wahrnehmung von bestimmten Aufgaben der Verwaltung und zur Erfüllung dieser Aufgaben mit Hoheitsrechten gegenüber dem Bürger betraut sind
- Beispiele: Sachverständige
Ihr Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie
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