Konsens und Dissens – Die Grundpfeiler des Vertragsrechts



Einleitung:
In der Welt des Vertragsrechts spielen zwei Konzepte eine zentrale Rolle: Konsens und Dissens. Jeder, der sich mit Verträgen auseinandersetzt, sei es im beruflichen Alltag oder im privaten Bereich, sollte diese Begriffe und ihre Bedeutungen verstehen. In diesem Beitrag werfen wir einen genaueren Blick auf diese beiden rechtlichen Grundlagen und erklären, wie sie den Vertragsschluss beeinflussen.

Konsens – Der Schlüssel zum Vertragsabschluss

Was ist Konsens?
Konsens, abgeleitet vom lateinischen Wort "consentire", bedeutet Übereinstimmung. Im Kontext des Vertragsrechts ist damit die Übereinstimmung der Willenserklärungen der Vertragsparteien gemeint. Diese Übereinstimmung ist die Voraussetzung dafür, dass ein Vertrag zustande kommt. Die Willenserklärungen, sprich Angebot und Annahme, müssen sich inhaltlich decken, wobei der innere Wille der Parteien maßgebend ist.

Essentialia Negotii:
Für den Abschluss eines Vertrages müssen sich die Parteien insbesondere über die wesentlichen Punkte des Vertrages (essentialia negotii) einig sein. Diese beinhalten die grundlegenden Elemente, die den Kern des Vertrages ausmachen.

Natürlicher vs. normativer Konsens:
Interessant ist die Unterscheidung zwischen natürlichem und normativem Konsens. Ein natürlicher Konsens liegt vor, wenn der subjektive Wille beider Parteien übereinstimmt, unabhängig davon, wie ihre Erklärungen objektiv auszulegen sind. Beim normativen Konsens hingegen erklären beide Parteien dasselbe, meinen aber unterschiedliche Dinge. Hier kommt es darauf an, wie die Erklärungen aus Sicht eines objektiven Empfängers zu verstehen sind.


Dissens – Wenn Uneinigkeit herrscht

Definition von Dissens:
Dissens, aus dem Lateinischen "dissentire" für 'verschiedener Meinung sein', bezeichnet die Nichtübereinstimmung der Willenserklärungen. Wenn Angebot und Annahme nicht korrespondieren, liegt ein Dissens vor, und es kommt kein Vertrag zustande.
Offener vs. versteckter Dissens
Es gibt zwei Formen des Dissenses: den offenen und den versteckten Dissens.
  • Offener Dissens (§ 154 BGB) tritt auf, wenn sich die Parteien bewusst sind, dass keine vollständige Einigung über die Vertragsinhalte vorliegt. In diesem Fall ist im Zweifel kein Vertrag geschlossen worden.
     
  • Versteckter Dissens (§ 155 BGB) liegt vor, wenn die Parteien irrtümlich annehmen, sie hätten sich über alle relevanten Punkte geeinigt, obwohl dies nicht der Fall ist. Auch hier kann der Vertrag wirksam sein, wenn die Uneinigkeit nur Nebenpunkte betrifft.
Teildissens und Totaldissens
Zu guter Letzt sollten wir noch den Teildissens und den Totaldissens erwähnen. Beim Teildissens haben sich die Parteien nur über Nebenpunkte nicht geeinigt, während ein Totaldissens bedeutet, dass keine Einigkeit über die wesentlichen Vertragsbestandteile besteht.

Fazit:
Konsens und Dissens sind mehr als nur juristische Fachbegriffe; sie sind die Pfeiler, auf denen das Vertragsrecht ruht. Ein Verständnis dieser Konzepte ist unerlässlich, um die Mechanismen hinter dem Zustandekommen von Verträgen zu verstehen. Sie bestimmen, ob und wie ein Vertrag wirksam wird. In der komplexen Welt des Rechts können diese Prinzipien als Leitfaden dienen, um die rechtlichen Beziehungen zwischen Parteien klar zu definieren und zu verstehen.


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