Wir von der Akademie Kraatz haben mit einigen Prüferinnen und Prüfern des GJPA gesprochen. Einige unserer Dozenten sind sogar selbst Prüfer gewesen, teilweise über 10-15 Jahre hinweg, und bringen so eine entsprechende Erfahrung mit, die für unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer hilfreich sein kann. Gespräche mit (ehemaligen) Prüferinnen und Prüfern sind zwar sehr wertvolle Gespräche, aber anders als manchmal angenommen, werden dabei natürlich nicht die Klausursachverhalte verraten, die in den jeweiligen Examenskampagnen gestellt werden. Es geht in den Gesprächen vielmehr darum, einen Eindruck davon zu bekommen, worauf die Prüfer bei ihrer Korrektur besonderen Wert legen, was sie sehen wollen, um eine Klausur eben mit neuen Punkten aufwärts bewerten zu können. Andererseits erfährt man natürlich auch, welche Fehler dazu führen, dass die Klausur am Ende der Bewertung unter dem Strich landet und den Prüfling durchfallen lässt. Das alles sind Aspekte, die wir in diesem Beitrag besprechen werden.

 

1. Ordentliches Schriftbild

Der erste Punkt eins klingt so simpel wie er ist, aber dieser Aspekt ist für Prüferinnen und Prüfer tatsächlich sehr wichtig. Die Prüferinnen und Prüfer haben immer wieder betont, dass sie großen Wert darauf legen, ein ingesamt vernünftiges Schriftbild vorzufinden sowie einen klaren Aufbau in der Klausur zu erkennen. Das bedeutet also auch, nicht alles zu dicht aneinander gedrängt zu schreiben ohne dabei deutliche Absätze zu lassen. Gerade im Zivilrecht, aber natürlich auch im öffentlichen Recht sowie im Verwaltungsrecht und im Strafrecht ist es besonders wichtig zu wissen, in welcher Reihenfolge Ansprüche bzw. Normen geprüft werden. Diese klare Struktur dann eben auch anhand von deutlichen Absätzen wieder zu erkennen, ist für die Prüferinnen und Prüfer sehr wichtig und erleichtert ihnen die Korrekturarbeit. Die Prüferinnen und Prüfer haben bei der Korrektur auch ihre Musterlösung neben sich liegen und möchten die dortige Struktur dann auch entsprechend in Ihrer Klausur leicht wiederfinden können.

 

2. Inhaltlich bei den gestellten Problembereichen bleiben!

Vom Inhaltlichen her ist den Prüferinnen und Prüfern auch immer wieder aufgefallen, dass die Prüflinge Themenbereiche zu Problemen machen, die eigentlich keine sind. Am Anfang der Klausur werden dann die ersten 3-4 Seiten noch sehr ausführlich im Gutachtenstil verfasst, aber zum Ende der Bearbeitungszeit hin wird die Zeit dann häufig knapp und es wird über zu viele Probleme hinweggegangen. So kommt man letztlich gar nicht mehr zu den wahren Problemen des Falles und handelt an Schwerpunktstellen die Probleme im knappen Urteilsstil ab.
Es kommt ohnehin gar nicht so sehr wie von Studentinnen und Studenten vermutet darauf an, zu viel abstraktes Wissen in der Klausur anzubringen, sondern Sie sollen die Probleme direkt aus dem Gesetz heraus entwickeln können und erkennen lassen, dass Sie mit dem Gesetz arbeiten und das juristische  Handwerkszeug anwenden können. Das wollen die Prüferinnen und Prüfer sehen und das führt zu einer guten Bewertung. Vermeiden Sie es deshalb, an unproblematischen Stellen auswendig gelerntes Wissen herunterzuschreiben, das konkrete Problem zu lösen ist viel wichtiger.

 

3. Angemessen kurz fassen

Ein ganz wichtiger Punkt ist auch: Trauen Sie sich zu, sich an angemessen Stellen kurz zu fassen! Sie müssen nicht  immer streng den Gutachtenstil einhalten, Sie können auch gerade in dem ersten Staatsexamen den Mut aufbringen, Dinge kürzer zu formulieren, denn sonst kostet Sie der ausführliche Stil am Ende zu viel Zeit und Sie schaffen es nicht, alle 3-4 oder höchstens 5 Kernprobleme des Falles in diesem Stil durchzulösen. Setzen Sie deswegen Ihre Schwerpunkte in der Klausur richtig und sinnvoll. Eine gelungene Schwerpunktsetzung zeigt dem Prüfer insgesamt, ob Sie den Fall wirklich verstanden haben und wissen, wo die Probleme liegen.

Sehen Sie sich hierzu auch gerne unser entsprechendes YouTube-Video an:

 
Ihr Team der Akademie Kraatz

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