Braucht man einen Doktortitel und oder einen LLM für die juristische Karriere?

Dieser Frage werden wir im heutigen Beitrag aus einer Sichtweise auf den Grund gehen, die wir aufgrund eigener Tätigkeit als angestellte Anwälte in Großkanzleien in der Vergangenheit eingenommen haben, aber die wir auch aus Gesprächen mit unseren Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmerinnen über viele Jahre hinweg entwickeln konnten. Aus den Erkenntnissen zahlreicher Erfahrungsberichte und den Informationen, die wir auch aus erster Hand von den Kanzleien erhalten haben, möchten wir ihnen eine Hilfestellung leisten bei der Entscheidung, ob die Promotion oder der LLM für Sie Sinn macht!

 

1. Die Promotion als Einstieg für die wissenschaftliche Karriere

Eine Promotion macht in erster Linie dann Sinn, wenn man eine wissenschaftliche Karriere anstrebt, bspw. Professor werden will oder zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl an der Uni tätig werden will. Auch einige Großkanzleien verlangen für den Einstieg einen Doktortitel. Teilweise ist sogar in hochspezialisierten Boutiquekanzleien der Doktortitel gewünscht. Man sollte sich deshalb jedenfalls frühstmöglich mit den Einstiegsvoraussetzungen auseinandersetzen, um entscheiden zu können, ob es eine Promotion für die Karriere als Anwalt in der Großkanzlei/Boutiquekanzlei braucht.

 

2. Die Promotion für eine Laufbahn als Anwalt oder Richter

Um als „normaler“ Rechtsanwalt tätig zu sein ist es selbstverständlich nicht zwingend erforderlich, zu promovieren. Auch als Staatsanwalt oder Richter müssen sie nicht promoviert haben, ebensowenig als Verwaltungsjurist.
Wenn Sie sich als Rechtsanwalt selbständig machen wollen, erweckt ein Doktortitel jedenfalls Vertrauen und auch marketing-technisch mit Blick auf die Namensgebung Ihrer Kanzlei ist es mit Sicherheit nicht von Nachteil, einen Doktortitel zu führen, eben weil es auf Mandanten professionell wirkt.
Auch bei der Tätigkeit als angestellter Anwalt in einer Großkanzlei wirkt es sich zum Teil erheblich auf das Gehalt aus, wenn man einen Doktortitel besitzt. Einige Spitzengroßkanzleien stellen ohnehin keine Juristen ein, wenn kein Doktortitel vorhanden ist, s.o. Man sollte also im Voraus  wissen, wo die Reise hingehen soll und dahingehend seine Entscheidung treffen.

 

3. Der LLM im Ausland

Das Masterprogramm im Ausland ist nur dann wirklich empfehlenswert, wenn man es anstrebt, in einer international tätigen großen Kanzlei zu arbeiten, die weltweit Standorte besitzt und mit diesen entsprechend in Kontakt steht. Der LLM zeugt nämlich von hervorragenden (juristischen) Englischkenntnissen und von Internationalität in jedem Sinne. Das kann bedeuten, dass man sich mit anderen Kulturen zurechtgefunden hat, während man im Ausland war, aber auch dass man in besonderem Maße imstande ist, flexibel in einem fremden Umfeld zu arbeiten und darüber hinaus viele weitere soziale Kompetenzen mitbringt, die für die Arbeit in einer Großkanzlei, die die Betreuung internationaler Mandate mit sich bringen wird, von Vorteil sind.

Es gibt mittlerweile auch viele deutsche LLM-Programme, die sehr fachspezifisch ausgerichtet sind. Wenn man aber gezielt eine Karriere in der internationalen Kanzlei anstrebt, ist es aber eher anzuraten, den LLM, der ja gerade Weltoffenheit symbolisieren soll, im Ausland zu absolvieren. Wenn Sie „normaler“  Rechtsanwalt oder Staatsanwalt werden wollen, ist dies keinesfalls erforderlich.

Schauen Sie sich dazu gerne auch unser entsprechendes YouTube-Video an:


Ihr Team der Akademie Kraatz

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