In diesem Beitrag wollen wir der Frage auf den Grund gehen, warum unsere Gesetze sich einer bestimmten Ausdrucksweise bedienen und ob wir nicht im Sinne alle, gerade auch Laien, auf eine allgemein zugängliche Ausrucksweise zurückgreifen sollten. 


 

Was hat es mit der juristischen Fachsprache auf sich? 

Die sprachwissenschaftlichen Kriterien für die Verständlichkeit von Texten sind Einfachheit, Kürze und Prägnanz sowie Gliederung und Ordnung. Das gleiche gilt für die Sprache unserer Gesetze und Verordnungen. Wenn Rechtsnormen einen klaren Inhalt vermitteln sollen, ist eine gute, also für möglicht jedermann verständliche Sprache erforderlich.

So müssen Gesetzte und Rechtsverordnungen sprachlich so genau wie möglich gefasst werden. Das ist eine deswegen Herausforderung, weil es die Eigenart der zu regelnden Lebenssachverhalte mit Rücksicht auf den Normzweck nicht immer zulässt, einen genauen und verständlichen Text zu verfassen.


 

Welchen Zweck erfüllt die juristische Fachsprache?

Nur eine klare Gesetzessprache schafft Normenklarheit! Die Betroffenen – das sind sowohl Gerichte, die Exekutive sowie alle Bürgerinnen und Bürger – sollen auf Grund der gesetzlichen Regelung in der Lage sein, den rechtlichen Rahmen ohne juristische Beratung zu erkennen und ihr Verhalten daran auszurichten. Eine Sachkenntnis, die Anwendung von Methodik sowie außerordentliche Denkanstrengungen sollen nicht notwendig sein, um Gesetze zu entschlüsseln. Gerichte sollen anhand der Regelung über einen Lebenssachverhalt entscheiden können. Die Grenzen von Verwaltungshandeln sollen nach Inhalt, Zweck und Ausmaß erkennbar sein (verfassungsrechtliches Bestimmtheitsgebot, Art. 103 II GG). 


 

Was sind beispielhafte Regeln für die juristische Ausrucksweise, die diese Zwecksetzung veranschaulichen? 

Eine Besonderheit der juristischen Fachsprache liegt in der Verwendung von Ausdrücken, die der Form nach mit der allgemein verwendeten Sprache, übereinstimmen, ihrer Bedeutung nach aber von der Gemeinsprache abweichen können. Beispiele: „Eigentum“ und „Besitz“, „Darlehen“ und „Leihe“, „Mord“ und „Totschlag“, „Schuld“, „Widmung“ sind juristische Fachausdrücke. 

Genauigkeit und Eindeutigkeit haben beim Verfassen der juristischen Texte besonderes Gewicht. Eine genaue und eindeutige juristische Aussage allgemeinverständlich auszudrücken, ist mit großen Mühen und viel Arbeit verbunden. Ausgewogenheit zwischen Präzision und Verständlichkeit steht dabei im Mittelpunkt. In Rechtsvorschriften darf Allgemeinverständlichkeit nicht zu Lasten der inhaltlichen und juristischen Genauigkeit gehen!

Beispiel: § 164 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs:
Tritt der Wille, in fremdem Namen zu handeln, nicht erkennbar hervor, so kommt der Mangel des Willens, im eigenen Namen zu handeln, nicht in Betracht.


Ein Beispiel für eine sehr abstrahierte, nur für Fachleute verständliche Norm. Der Versuch, den Inhalt dieser Norm allgemeinverständlich auszudrücken, würde nicht nur die Vorschrift wesentlich verlängern. Er könnte auch in die sprachliche und systematische Einheit des Gesetzes eingreifen. 


 

Sollten unsere Gesetze nicht einfach verständlich geschrieben sein? 

Fachsprache ist Ausdruck fachlichen Denkens und daher die Sprache von Fachleuten für Fachleute. Das Problem dabei: Begriffe und Aussagen erschließen sich dem Laien nicht ohne weiteres.

Hilfreich sind allgemeingültige Regeln für verständliche Texte:
  • Was wollen Sie sagen?
    (Regelungszusammenhang, tatbestandliche Voraussetzungen, Rechtsfolgen)
     
  • Wie können Sie es besser sagen?
    (Die richitgen Wörter und die richtigen Sätze)
    • kurze Sätze
    • Kernaussagen an den Anfang
    • Möglichst nur ein Hauptsatz und nicht mehr als ein Nebensatz
    • das Aktiv verwenden
    • keine Füllwörter
    • kurze Wörter


Wart ihr euch der Strenge des Gesetzesformalismus und seiner Bedeutung bewusst?

Wenn ihr Fragen und Anmerkungen zu unseren Beiträgen haben, sendet uns diese gerne jederzeit über unser Kontaktformular zu!

Ihr Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie 

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