Absätze und der Mut, diese in der Klausur zu verwenden, ist ausschlaggebend für eine gute Klausurbenotung. Absätze zeugen von einer klaren Gedankenstruktur. Nach jedem Tatbestandsmerkmal ist es empfehlenswert eine Zeile in der Klausur freizulassen. Nach größeren Gedankenschritten und sowieso bei neuen Anspruchsgrundlagen, Straftatbeständen oder Ermächtigungsgrundlagen, zwei oder drei Zeilen frei zu lassen, ist eine klare Empfehlung.
 
Der Korrektur kommt dem entsprechend viel schneller durch die Klausurkorrektur hindurch und belohnt dies indirekt mit einer nicht unerheblich besseren Benotung. Das zeigen die Erfahrungswerte.
 
Alleine schon die bessere Optik, ist ein Kriterium für eine bessere Bewertung.
 
Der Gedanke des Papiersparens trägt im Examen nicht. Zum einen wird häufig Ökopapier im Examen angeboten und zum zweiten: Man schreibt ja nur einmal oder zweimal das Examen im Leben. Von daher ist hier der Umweltschutz, so löblich er auch sonst sein mag, an dieser Stelle wohl eher ein Gedanke, der ausnahmsweise zurücktreten sollte, und kann im Sinne einer guten Benotung einmal zurückstehen. Einen Baum kann man ja immer noch nach dem Examen pflanzen. 
 
Also: „Mut zum Absatz“ lohnt sich! Versuche es einmal in den Übungsklausuren umzusetzen.
 
Viel Erfolg wünscht Euer Team der Akademie Kraatz und Assessor Akademie
 

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