Allgemeines

Das deutsche Recht unterscheidet allgemein zwischen dem Privatrecht (Zivilrecht) und dem Öffentlichen Recht.

Das Privatrecht behandelt die Rechtsbeziehungen zwischen gleichgeordneten Rechtssubjekten, wobei in diesem Zusammenhang zwischen dem allgemeinen Privatrecht (Bürgerliches Recht) und dem Sonderprivatrecht zu differenzieren ist.

Das Öffentliche Recht behandelt hingegen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und dem Einzelnen sowie der staatlichen Organe untereinander. Umfasst werden in diesem Zusammenhang v.a. das Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Finanzrecht, Sozialrecht und auch das Strafrecht.



Verfassungsrecht

Das Verfassungsrecht beinhaltet sämtliche Regelungen, welche die Staatorganisation und die Grundrechte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland betreffen. Es behandelt mithin die rechtlichen Grundlagen des Staates, seinen organschaftlichen Aufbau und die Beziehungen der Staatsorgane untereinander.


 

Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Hierbei ist zwischen dem allgemeinen Verwaltungsrecht und dem besonderen Verwaltungsrecht zu unterscheiden.

Das allgemeine Verwaltungsrecht regelt diejenigen Rechtsinstitute und Verfahrensweisen, die grds. in der Verwaltung gelten. Die betreffenden Regelungen sind also von dem jeweiligen Sachgebiet unabhängig. Kodifiziert ist das allgemeine Verwaltungsrecht auf Bundesebene in dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) des Bundes und auf Länderebene in den entsprechenden Landesverwaltungsverfahrensgesetzen. Darüber hinaus existieren Spezialgesetze wie u.a. die Verwaltungsvollstreckungsgesetze (VwVG) des Bundes und der Bundesländer.

Das besondere Verwaltungsrecht ist hingegen auf spezielle Verwaltungsbereiche zugeschnitten und findet nur dort Anwendung. Hierzu zählen u.a. das Baurecht und das Polizeirecht.

 

Finanzrecht

Das Finanzrecht umfasst alle Rechtsnormen, die sich auf die Staatsfinanzen beziehen.

 

Sozialrecht

Das Sozialrecht umfasst alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die der Absicherung sozialer Risiken der Bürger (v.a. Krankheiten) dienen.



Strafrecht

Das Strafrecht regelt die Voraussetzungen einer Straftat, die betreffenden Rechtsfolgen und ihre prozessuale Verfolgbarkeit. 

 

Unterstützung im Öffentlichen Recht

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Ihr Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie

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