Richtiges Zitieren im Jurastudium (Teil 2)

15.03.2024 | von Dr. Robert König



Nachdem wir uns in Teil 1 die Grundlagen angesehen haben, widmen wir uns in diesem Blogbeitrag den Feinheiten der juristischen Zitierweise.

Reihenfolge der Quellen in einer Fußnote

Viele Studenten fragen sich, wie sie die Quellen innerhalb einer Fußnote anordnen.
Zierst Du eine Gerichtsentscheidung und andere Quellen (z.B. einen Aufsatz) in einer Fußnote zusammen, besagt die ungeschriebene Regel, dass man zuerst die Rechtsprechung zitiert. Innerhalb der Rechtsprechung beginnt man mit dem höchsten Gericht:



Fiktives Beispiel: BVerfGE 21, 123; BGHSt 16, 32; Musterfrau, NJW 2024, 1, 2.

Nach der Rechtsprechung gibt man dann die Literatur wieder. Hier gibt es keine festgelegte Reihenfolge. Ich persönlich verfahre so, dass ich zuerst die neueste Literaturquelle zuerst angebe.

Wie viele Quellen pro Fußnote zitieren?

Viele Studenten setzen nur eine einzige Quelle pro Fußnote. Das wirkt einseitig und zeugt davon, dass man nur wenig wissenschaftliche Fachliteratur und Rechtsprechung durchgearbeitet hat.
Als Faustregel gilt, dass je anspruchsvoller die wissenschaftliche Arbeit ist, desto mehr Quellen sollte man angeben. Während in normalen Hausarbeiten 1-2 Quellen ausreichen, sollten es in Schwerpunktarbeiten schon in der Regel 2-3 sein, wenn man eine ordentliche Note erzielen will. In Doktorarbeiten dürfen auch mal 10 und mehr Quellen pro Fußnote angegeben werden, wenn man einen bestimmten Forschungsstand umfassend abbilden möchte. In der Regel reichen aber auch in einer Doktorarbeit 3-4 Quellen pro Fußnote als Richtwert aus.
Eine Besonderheit gilt bei der Benennung einer herrschenden Meinung. Hier muss man zwangsläufig mehr als eine Quelle angeben, da eine einzelne Quelle kaum als h.M. bezeichnet werden kann. Bei einer h.M. sollte man daher min. 3 Quellen angeben.
Warnung: Variiert die Quellen. Wenn Ihr z.B. fünfmal hintereinander ein und dieselbe Quelle angebt, deutet dies darauf hin, dass Ihr die gesamte Passage im Grunde abgeschrieben habt.

Bei Hausarbeiten Text in Fußnoten schreiben?

In Hausarbeiten reicht es aus, Quellen ohne Text anzugeben. Mitunter wird dies sogar im Bearbeitervermerk verlangt („Fußnoten, die nur Quellenangaben enthalten dürfen“).
Bei richtigen wissenschaftlichen Arbeiten (Studienarbeit, Bachelorarbeit, Masterarbeit) kann man ruhig weiterführende Informationen in den Fußnoten angeben, da dies auch in Fachpublikationen (wie Aufsätzen) so üblich ist.

Fußnoten an der richtigen Stelle setzen

Viele Studenten fragen sich außerdem, wo man eine Fußnote setzen muss. Die Regel hierfür ist einfach: Überall dort, wo Du einen fremden Gedanken übernimmst, setzt Du eine Fußnote, um ein Plagiat zu vermeiden.
Tipp: In Word kannst Du eine Fußnote mit der Tastenkombination strg + alt + f setzen.

Wenn Du Dir unsicher bist, setz im Zweifel eine Fußnote. Mir ist kein Fall bekannt, in dem eine Arbeit wegen „zu vielen Fußnoten“ schlechter bewertet wurde. Im Gegenteil sind viele Fußnoten ein Beleg für eine gute Literaturauswertung. Als Faustregel bewegst Du Dich mit durchschnittlich 4 bis 6 Fußnoten pro Seite in einem guten Bereich.

Quellen bei allgemein gültigen Definitionen

Bei allgemein anerkannten Aussagen (Art. 5 I GG: „Die Meinungsfreiheit ist konstituierend für die Demokratie“) oder Definitionen (§ 242 I StGB: „Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams“) solltet Ihr keine Aufsätze oder gar Monografien (wie Doktorarbeiten) zitieren. Hier ist es eleganter, einen gängigen Kommentar oder die betreffende Gerichtsentscheidung zu zitieren.

Aktualität der Quellen

Nutz nur die aktuellste Auflage der von Dir zitierten Quellen. Außerdem solltest Du generell darauf achten, möglichst aktuelle Quellen zu zitieren.
Solltest Du im Einzelfall dennoch eine ältere Quelle zitieren, dann achte darauf, dass die betreffenden Aussagen noch aktuell sind.
Tipp: Neue Änderungen an bestehenden Gesetzen kannst Du sehr schnell über die Webseite www.buzer.de herausfinden.

Ghostwriting & Plagiate

Beispielhaft sei hier die Ordnung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg zur Sicherung der Redlichkeit in der Wissenschaft genannt:
§ 1 Verpflichtung zur Redlichkeit in der Wissenschaft
(1) Alle an der Albert-Ludwigs-Universität wissenschaftlich Tätigen sowie die Studierenden sind zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis gemäß § 2 verpflichtet. Die Fakultäten und wissenschaftlichen Zentren haben die Studierenden und Nachwuchswissenschaftler mit den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis vertraut zu machen und vor wissenschaftlichem Fehlverhalten zu warnen.
Täuschungsversuche (insbesondere Plagiate & Ghostwriting) in den Arbeiten führen im Regelfall zur Bewertung mit 0 Punkten. Wiederholte oder besonders dreiste Täuschungsversuche können mit Maßnahmen bis hin zur Exmatrikulation geahndet werden. Dies ist kein theoretisches Gerede, sondern es passiert häufig, dass „Betrüger“ gefasst werden. Nur redet niemand darüber, da viele Täuschungsversuche die Universität in keinem guten Licht dastehen lassen und der Täuschende selbstverständlich seine Täuschung nicht publik machen möchte, wenn er erwischt wird.

Ghostwriting

Ghostwriting stellt in jedem Fall eine unzulässige Täuschung dar. Entgegen der Werbung der Ghostwriting Agenturen fliegt Ghostwriting auch häufiger auf, als Ihr vielleicht denkt.

Plagiate

Ein wichtiges Thema sind die Plagiate. Ein Plagiat liegt kurz gesagt vor, wenn Du das geistige Eigentum eines anderen als Deine eigene Schöpfung ausgibst. Mache Studenten plagiieren unbewusst, ohne es zu wissen, denn nicht nur das klassische Abschreiben kann ein Plagiat darstellen:
  • Beim Textplagiat werden fremde Textpassagen ohne Angabe der Fundstelle übernommen.
  • Das Strukturplagiat liegt von, wenn Du die (komplette) inhaltliche Gliederung eines fremden Werkes kopierst bzw. nachahmst. Auch das ist, was viele nicht wissen, unzulässig. Ein Indiz für solche Strukturplagiate ist es, wenn Studenten ganz häufig dieselbe Fundstelle (hintereinander) zitieren.
  • Leider hält sich mitunter hartnäckig die Meinung, dass nur die direkte (also wortwörtliche Textübernahme) zu einem Plagiat führt. Auch das Paraphrasieren kann als Plagiat gewertet werden, sofern Du keine Quelle angibst. Paraphrasieren heißt, dass man einen fremden Text in eigenen Worten wiedergibt. Wenn man dann keine Quelle angibt, liegt ein Plagiat vor.
  • Auch Blindzitate sind Plagiate! Ein Blindzitat liegt vor, sofern man einfach die Quellenangaben aus einem Text (z.B. Kommentar) übernimmt, ohne die jeweilige Quelle selbst zu lesen. Wenn Du nicht aus der Originalquelle zitierst, musst Du das kenntlich machen. Schreibst Du ein Sekundärzitat einfach ab, wird dies Blindzitat genannt. Blindzitate sind keine Kavaliersdelikte, sondern Plagiate. Wichtig ist es daher, sich die Mühe zu machen, die Originalquelle zu lesen und nur diese zu zitieren. Sofern man keinen Zugang zur Originalquelle hat, muss man das Sekundärzitat als solches kenntlich machen (am besten mit dem Zusatz „Zitiert nach“).

Und in der Klausur?

In Klausuren gibt man keine Fundstellen an. Im ersten Examen erscheint dies logisch, da man auch keine Literatur in die Prüfung mitnehmen darf. Im zweiten Examen hat man hingegen mehrere Kommentare. Dennoch ist es höchst unüblich, Fundstellen anzugeben.
 

Fazit zur juristischen Zitierweise

Nachdem Du diese beiden Beiträge verinnerlicht hast, kann Dir bei der Quellenarbeit und dem Zitieren nichts mehr passieren. Du wirst sehen, dass sich eine korrekte Zitierweise lohnt und am Ende zu einer guten Note in Deinen juristischen Arbeiten führt.
Wenn es dagegen darum geht, die Klausuren des Studiums und das 1. Staatsexamen zu meistern, ist die Akademie Kraatz Dein erster Ansprechpartner Während Deinem Referendariat und im 2. Examen stehen Dir unsere engagierten Dozenten der Assessor Akademie zur Seite. Melde Dich gerne bei uns für Deine kostenlose Probestunde.

Dr. Robert König
 
 


RSS Feed abonnieren