Im Folgenen erklären wir einige steuerliche Grundbegriffe, die die Grundlage für ein allgemeines steuerrechtliches Verständnis bilden. In den darauf folgenden Blogbeiträgen werden wir auf diese Begrifflichkeiten zurückkommen.


Steuersubjekt

Steuersubjekt ist der Steuerpflichtige. Dabei kann es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln. Das Steuersubjekt wird durch Steuergesetze verpflichtet. 



Steuerobjekt 

Steuerobjekt ist der Steuergegenstand, das kann bspw. ein Vorgang oder ein Zustand sein. An das Steuerobjekt knüpft das Steuerrecht die Steuerpflicht.

 

Steuerschuldner

Steuersschuldner ist derjenige, der nach dem gesetzlichen Tatbestand zur Entrichtung einer Steuer verpflichtet ist (natürliche oder juristische Person).

 

Steuersatz

Der Steuersatz ist der Prozentsatz, mit dem die Bemessungsgrundlage versteuert werden muss. 

 

Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage quantifiziert das Steuerobjekt, bspw. das zu versteuernde Einkommen (als Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer). Es ist der Wert, auf den der Steuersatz angewendet wird. Daraus ergibt sich das zu versteuernde Einkommen. 

 

Freibetrag

Ein Freibetrag mindert die Bemessungsgrundlage für die Steuer, weil er bei der Besteuerung immer frei bleibt. Wird der Freibetrag überschritten, wird nur der überschreitende Teil steuerpflichtig, nicht auch der gesamte Freibetrag in seiner kompletten Höhe.

 

Freigrenze

Darin liegt der Unterschied zur Freigrenze. Bei der Frreigrenze bleibt der Betrag bis zum Erreichen der Grenze steuerfrei. Bei Überschreiten dieser Grenze, ist der volle Betrag, also auch der die Freigrenze überschreitende Betrag, zu versteuern.

Für mehr steuerrechtliches Allgemeinwissen, schaut gerne auch auf unserem folgenden Blogbeitrag vorbei!

Ihr Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie

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