Allgemeines

Im deutschen Recht sind allgemein das Privatrecht (Zivilrecht) und das Öffentliche Recht zu unterscheiden.

Das Privatrecht behandelt die Rechtsbeziehungen zwischen gleichgeordneten Rechtssubjekten, wobei in diesem Zusammenhang zwischen dem allgemeinen Privatrecht (Bürgerliches Recht) und dem Sonderprivatrecht zu differenzieren ist.

Das Öffentliche Recht behandelt hingegen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und dem Einzelnen sowie der staatlichen Organe untereinander. Umfasst werden in diesem Zusammenhang v.a. das Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Finanzrecht, Sozialrecht und auch das Strafrecht.



Strafrecht

Zum Strafrecht gehören alle Normen des materiellen Strafrechts und des formellen Strafrechts.



Materielles Strafrecht

Das materielle Strafrecht legt die Voraussetzungen für die Bestrafung bestimmter Verhaltensweisen fest. Es ist im Wesentlichen im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Allerdings enthalten auch Gesetze außerhalb des Strafgesetzbuchs Straftatbestände. Zu diesem Nebenstrafrecht zählen u.a. das Waffengesetz (WaffG) und das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

 

Formelles Strafrecht

Das formelle Strafrecht regelt den prozessualen Ablauf des Strafverfahrens und damit die Durchsetzung des materiellen Strafrechts. Es ist im Wesentlichen in der Strafprozessordnung (StPO), dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt.

 

Unterstützung im Strafrecht

Wenn es darum geht, hinsichtlich des Strafrechts bestmöglich vorbereitet zu sein, stehen Ihnen die Akademie Kraatz für alle Prüfungen bis hin zum 1. Staatsexamen und die Assessor Akademie im Hinblick auf das 2. Staatsexamen gerne hilfreich zur Seite.

Ihr Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie

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