Im Strafrecht grenzt man im Rahmen von Vorsatzdelikten die Täterschaft von der Teilnahme ab. Unterformen der Täterschaft sind die Alleintäterschaft und die Mittäterschaft, § 25 I und II StGB sowie die unmittelbare Täterschaft und die mittelbare Täterschaft, § 25 I Var. 1 und Var. 2 StGB.

 

Wie grenzt man die Täterschaft von der Teilnahme ab? Was sind Kriterien für die Abgrenzung?

Die Abgrenzung ist umstritten.

Nach der subjektiven Theorie (frühere Rspr.) erfolgt die Abgrenzung anhand des Kriteriums der inneren Willensrichtung: Täter ist, wer mit Täterwillen handelt und die Tat als eigene will. Teilnehmer ist, wer mit Teilnehmerwillen handelt und die Tat als fremde fördern (Beihilfe) oder veranlassen will (Anstiftung).

Nach der Tatherrschaftslehre (Lit.) ist das maßgebliche Kriterium für die Abgrenzung das der Tatherrschaft. Täter ist danach derjenige, der das Ob und Wie der Tatbestandsverwirklichung beherrscht und somit als Zentralgestalt des Geschehens lenkt, die Tatbestandsverwirklichung somit nach seinem Willen verhindern oder ablaufen lassen kann.

Teilnehmer ist danach, wer die Tat ohne eigne Tatherrschaft als Randfigur veranlasst oder fördert, das Ob und wie der Tat aber vom Willen eines anderen abhängig macht.

Kompromiss: Normative Kombinationstheorie (neuere Rspr.)
Die Tatherrschaft bestimmt sich nach der inneren Willensrichtung (subjektiver Ansatz). Die innere Willensrichtung wird anhand der Bewertung objektiver und subjektiver Kriterien bestimmt, nämlich dem Umfang der Tatbeteiligung des Handelnden, dem Grad des eigenen Interesses am Taterfolg und dem Willen zur Tatherrschaft

 

Wann wird die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme in der Klausur relevant?

Nicht immer, wenn eine Mittäterschaft, Beihilfe, mittelbare Täterschaft oder Anstiftung in Betracht kommt, müssen Sie diese Problematik in der Falllösung ausbreiten. Lediglich wenn die Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme problematisch ist, muss auf diesen Streit eingegangen werden. Dann führen mehrere Ansichten ggfs. immer noch zum selben Ergebnis, Sie können dennoch anhand der dargestellten Kriterien die schlagenden Argumente präsentieren, die für dieses gemeinsame Ergebnis sprechen.

Ihr Team der Akademie Kraatz

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