Von „Palandt“ und „Schönfelder“ zu „Grüneberg“ und „Habersack“

Bei den vorherigen Namensgebern der Standardwerke handelte es sich um bekannte NS-Juristen. Die Namen „Palandt“ und „Schönfelder“ hat der C. H. Beck Verlag auf eine Initiative von Doktoranden hin nun endgültig gestrichen. Sowohl der CSU-Landesjustizminister des Bayerns als auch die Bundesjustizministern haben auf den in München ansässigen Verlag eingewirkt, um die Umbenennung der weit verbreiteten Standardwerke durchzusetzen. Der Bayrische Landesjustizminister hatte hierzu im Voraus eine Studie in Auftrag gegeben, die die genaue NS-Vergangenheit der Vorgenannten erforschen sollte.


 

Umbenennung erfolgt! „Schönfelder“ und „Palandt“ haben ausgedient

So wurde auf Druck der Politik, der Doktoranden sowie vieler unzufriedener Studierender hin im August 2021 das Werk „Schönfelder“ zu „Habersack“ und das Werk „Palandt“ zu „Grüneberg“ umbenannt.
Der neue Standardkommentar des BGB und die Textsammlung deutscher Gesetze sind nunmehr nicht mehr nach Nazigrößen benannt.
Otto Palandt hat im Deutschen Reich die Rolle als Präsident des nationalsozialistischen Reichsjustizprüfungsamtes wahrgenommen und war somit Repräsentant eines hohen Amtes innerhalb der Justizverwaltung, die auf die so genannte „Verweichlichung der Justiz“ hinwirken sollte.
Auch Heinrich Schönfelder war als aktives Mitglied der NSDAP und als Kriegsgerichtsrat in Italien Teil der Nazi-Diktatur des 20. Jahrhunderts.
Sie verschwinden nun nach und nach aus allen Bibliotheken und Gerichtssälen.




Wer sind die neuen Namensgeber?

Grüneberg: Christian Grüneberg ist Richter am Bundesgerichtshof. Er war seit Jahren für die Koordinierung der Autorenbeiträge im BGB-Standardkommenta zuständig.
Habersack: Die bekannteste deutsche Gesetzessammlung soll nunmehr nach dem Präsidenten des Deutschen Juristentages Mathias Habersack benannt sein.

Damit sind die neuen Namensgeber vorbildhafte Juristen der Neuzeit, die es verdienen, dass diese wichtige juristische Literatur nach ihnen benannt ist. Auch wenn die Umbenennung umstritten war und ist, geht von ihr deshalb ein positives Signal aus. Wo schon lange kein nationalsozialistisches Gedankengut mehr enthalten ist, soll zukünftig auch von außen erkennbar sein, dass Antisemitismus und Rassenideologie in unserer Gesellschaft keinen Platz mehr haben.

Haltet ihr die Umbenennung für sinnvoll oder hättet ihr die alten Namensgeber aus Aufklärungsgründen beibehalten, um die Jurastudentinnen und -studenten auch weiterhin über die Historie stolpern zu lassen?

Ihr Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie

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