Die Verwaltung auf Bundes- und Landesebene wird in die unmittelbare und mittelbare Staatsverwaltung unterteilt. 


Unmittelbare Staatsverwaltung 

Die unmittelbare Staatsverwaltung wird vom Bund bzw. vom Land selbst in seiner Funktion als Hoheitsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit als Körperschaft des öffentlichen Rechts ausgeübt. Dafür wird sich der rechtlich unselbständigen bundes- bzw. landeseigenen Behörden bedient.

Beispiele: Regierungen, Ministerien und Regierungspräsidien

 

Mittelbare Staatsverwaltung 

Im Rahmen der mittelbaren Staatsverwaltung werden staatliche Verwaltungsaufgaben anders als bei der unmittelbaren Staatsverwaltung nicht durch eigene staatliche Behörden erfüllt. Stattdessen werden sie rechtlich selbstständigen Verwaltungsträgern zur Erledigung übertragen, die öffentlich-rechtlich organisiert sind. 

Beispiele: Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts 


Mehr zu den Trägern der mittelbaren Staatsverwaltung erfahrt ihr hier!


Ihr Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie

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