Feuerwerksverbot an Silvester während der Pandemie
2021 durften wir im Vorjahr Raketen und Böller nicht an Privatpersonen verkauft werden. Dies war die Folge der Änderung der Ersten Verordnungs zum Sprengstoffgesetz, die am 23. Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Beschwerden der Antragsteller hiergegen blieben ohne Erfolg. Der mit der Regelung verfolgte Zweck, eine weitere Belastung insbesondere der pandemiebedingt stark ausgelasteten Krankenhäuser zu verhindern, hatte gegenüber der Interessen der Antragsteller, die Regelung vorübergehend auszusetzen, überwogen. Erfahrungsgemäß führten Unfälle beim Gebrauch von Silvester-Feuerwerk zu akut behandlungsbedürftigen Verletzungen. (vgl. Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg vom 28.12.2021, Az. 6 S 59/21, 6 S 60/21 und 6 S 61/21)
Regelungen für dieses Jahr
Dieses Jahr gibt es (bislang) kein Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern, die Pandemie hat sich allmählich beruhigt und die Krankenhäuser sind, was akute Behandlungen angeht, entlastet. Der Verkauf von Feuerwerken ist bislang dieses Jahr also ganz normal zwischen dem 29.12. und dem 31.12. erlaubt und Ansammlungen zu Silvester wurden bisher ebenfalls nicht untersagt. Es ist also zu erwarten, dass außerhalb von bestimmten Verbotszonen wie vor der Pandemie Feuerwerkskörper von Privatleuten bei Zusammenkünften gezündet werden. Die Stille wie in den Jahren der Pandemie nimmt damit ein Ende. Mit dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern in privaten Kreisen und unter Alkoholeinfluss ist wieder mit einer Vielzahl von körperlichen Verletzungen im Zeitraum des 31.12.2022 bis 1.1.2023 zu rechnen. Es ist den Städten und Gemeinden überlassen, das Böllern trotzdem für ihr Stadt- und Gemeindeverbiet ganz oder teilweise zu verbieten, wofür es viele Befürworter gäbe, oder das Risiko um des Vergnügens willen wiedermal in Kauf zu nehmen.Feuerwerksverbotzonen
Letztes Jahr hat es allein in Berlin ca. 50 Feuerwerksverbotszonen gegeben. Dieses Jahr sind in Berlin bisher drei Verbotszonen an besonders gefährdeten Orten zwischen Polizei und Innensenator vereinbart worden. In Brandenburgs größere Städte sind bisher keine solche Regelungen für das bevorstehende Silvester getroffen worden.Wie steht ihr zu Feuerwerken an Silvester? Ist euch der Brauch heilig oder seht ihr die Gefahren und Risiken überwiegen? Immerhin ist es nicht nur die akute körperliche Unversehrtheit, die in Mitleidenschaft gezogen wird, sondern auch die langfristige Gesundheit, welche durch die vermehrten Feinstaubpartikel in der Luft gefährdet werden kann.
Ihr Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie
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