Was ist ein Verwaltungsakt?
Verwaltungsakte sind Maßnahmen von Behörden, die nach außen hin eine Regelwirkung entfalten. Es gibt gestaltende Verwaltungsakte; diese begründen, verändern oder beseitigen ein Rechtsverhältnis (z.B. Gaststättenerlaubnis). Und es gibt feststellende Verwaltungsakte; diese verändern die Rechtslage nicht, sondern stellen nur eine bestimmte Rechtslage fest (z.B. die Staatsangehörigkeit).
Wo ist der Verwaltungsakt gesetzlich geregelt?
Der Verwaltungsakt ist in § 35 S. 1 VwVfG legaldefiniert als „jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.“Die Tatbestandsmerkmale des Verwaltungsakts
1) Maßnahme einer BehördeGemeint ist ein Verhalten der Behörde mit Erklärungsgehalt. Eine Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwlaltung übernimmt, § 1 IV VwVfG.
2) Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts
DIe Rechtsgrundlage für das Verhalten sollte öffentlich-rechtlicher Natur sein.
3) Hoheitlich
Es muss ein Über- / Unterordnungsverhältnis vorliegen.
4) Regelung
Eine Regelungswirkung liegt vor, wenn die Maßnahme final auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist.
5) Einzelfall
Eine Maßnahme ist einzelfallbezogen, wenn sie konkret-individueller Natur ist. Konkret meint, dass sie sich auf einen bestimmten Fall bezieht. Individuell meint, dass sie sich an einen bestimmten Adressaten richtet.
6) Außenwirkung
Die Maßnahme muss darauf gerichtet sein, Rechtsfolgen für ein Rechtssubjekt herbeizuführen, welches außerhalb des handelnden Verwaltungsträgers steht.
Klausurrelevanz der Tatbestandsmerkmale
Die meisten Klausurprobleme liegen auf Tatbestandsebene in Bezug auf die Regelungswirkung der Maßnahme vor. Beispielsweise ist strittig, ob in einem Realakt zugleich eine Duldungsverfügung gesehen werden kann.Ihr Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie
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