Fakt ist, dass die zeitlichen Herausforderungen bezüglich des Schreibens von Zweitexamensklausuren noch größer sind, als im ersten Examen. das hängt vor allem mit dem Umfang der Aktenstücke, die zu bearbeiten sind, zusammen. Teilweise sind die Klausuraufgaben (Aktenstücke) im Assessorexamen über 20 Seiten umfassend.
 
Von daher muss man sich die zur Verfügung stehende Zeit (bis zur Reinschrift mit ca. 1 Stunde bis circa 1,5 Stunden) sorgfältig einteilen und sich hier klare und strukturierte Techniken aneignen, um das umfassende Aktenstück schnell zu erfassen, zügig zu strukturieren und eine prägnante Lösungsskizze zu formulieren.
 
Des weiteren erfordern immer wiederkehrende Klausuraufbauten und immer wiederkehrende Formulierungen ein routiniertes Abarbeiten. Ein umfassendes Training schafft die nötige Sicherheit. Denn nur so kann man unproblematische Aspekte in der Klausur schnell abarbeiten und sich „den wirklichen Problemen“ des Klausursachverhaltes zuwenden. Im zweiten Examen wird darüber hinaus eine nicht fertig geschriebene Examensklausur noch härter abgestraft, als im ersten Examen. Man stelle sich einmal vor, dass man es nicht mehr schafft, den Anwaltsschriftsatz oder die staatsanwaltschaftliche Abschlussverfügungen am Ende der Klausur zu verfassen. Dies ist gerade der berufspraktische Teil, der einen umfassenden Teil des zweiten Examens ausmacht. Wenn dieser fehlt, ist dies ein mehr als großer Malus.
 
Daher ganz klare Aussage und Empfehlung: Sofort anfangen mit dem Referendariat Klausuren zu trainieren! Übung macht den Meister. Und ebenso: „Was Hänslein nicht lernt, das lernt Hans nimmermehr!“
 
Wir hoffen, euch mit diesem kleinen Artikel Hilfestellung gegeben zu haben, und drücken die Daumen bei der Prüfungsvorbereitung!
 
Ihr Team der Akademie Kraatz und Assessor Akademie

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