Gemeint sind die Basics!
Um eine gute Juraklausur zu schreiben, braucht es keine magischen Kräfte und keine außergewöhnlich hohe Intelligenz. Sie sollten sich von entgegenstehenden Mythen und Behauptungen keinesfalls einschüchtern lassen. Sie können schon mit den Basics gewinnen! Was das genau meint und wieso das zu einer guten Jura Klausur ausreichen soll, erfahren Sie nun:Gutachtenstil, Systematik und Arbeiten mit dem Gesetz
GutachtenstilJuristische Klausuren schreiben Sie in der für Sie zunächst unbekannten Form des Gutachtenstils. Diese gilt es strengstens einzuhalten. Verstöße hiergegen werden für gewöhnlich hart abgestraft. Mit der Zeit und mit viel Klausurentraining werden Sie sich diesen Stil aneignen.
Systematik
Systematik meint zum einen eine der gängigen juristischen Auslegungsmethoden, bei der die jeweilige Rechtsordnung als Gesamtheit betrachtet und im Zusammenhang zu anderen Normen der Sinngehalt eines Rechtssatzes ermittelt wird. Wer die juristischen Auslegungsmethoden anwenden kann, ist in der Lage sich jede, auch unbekannte und kryptisch formulierte Norm ohne weiteres zu erschließen.
Systematisch Verständnis meint zudem die Fähigkeit, an jeden unbekannten Fall auf eine Art und Weise herangehen zu können, die nicht darauf basiert, dass das vermeintlich vom Fall abgefragte juristische Detailwissen und auswendig gelernte höchstrichterliche Rechtsprechungsargumente perfekt beherrscht werden. Sondern die ein taktisches Geschick und dogmatisches und fachliches Basiswissen zugrunde legt und daraus auf den Fall passende Argumente ableitet, die letztlich zu einer vertretbaren Lösung führen. Meist ist das systematische und unvoreingenomme Herangehen an einen Fall schon der Schlüssel zum Erfolg, denn jeder Fall ist an kleinen Stellen anders konstruiert und muss daher individuell und losgelöst von detaillierten Ausführungen, die man aus anderen Falllösungsskizzen in Erinnerung hat, gelöst werden. Es kann sogar schaden, wenn nicht sogar verheerende Auswirkungen haben, wenn man sich einbildet, man müsse nur sorgfältig genug Theoriewissen anhäufen und könne dieses dann pauschal auf vermeintlich gleichlaufende Fälle anwenden. Beschränken Sie sich daher darauf, die Dogmatik gut zu beherrschen und die wichtigsten Streitstände zu kennen.
Arbeiten mit dem Gesetz
Etliche Anmerkungen an Examensoriginalklausuren lauten: Bearbeiter arbeitet nicht ausreichend mit dem Gesetz. Vergessen sie bei aller Komplexität der Fälle nicht, dass die Kernkompetenz des Juristen darin besteht, geschriebenes Recht adäquat anzuwenden. Die Lösung ihres Falles lässt sich nur anhand der einschlägigen Gesetze lösen, nur wenn Sie dieses lesen, kennen und anzuwenden wissen, kann ihre Leistung als gute bewertet werden. Sehen Sie davon ab, reine Besinnungsaufsätze zu verfassen, denen nicht zu entnehmen ist, wo sie überhaupt ans Gesetz rückgekoppelt werden können. Im Staatsexamen ist jederzeit ein konkreter Normbezug erkennbar zu machen!
Ihr Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie
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