1. Arbeit mit dem Gesetzestext 

Das Arbeit mit dem Gesetzestext ist essenziell und wird überaus positive honoriert. Die gestellten Problembereiche sollten immer aus dem Gesetz herausgearbeitet werden und nicht mit abstrakt auswendig gelerntem Wissen versucht werden zu lösen. Das Gesetz ist unser Handwerkszeug und muss angewendet werden.
 
 

2. Struktur der Klausur

Die Prüfer sind überaus erfreut, wenn sie in einer zu korrigierenden Klausur die Struktur der Musterlösung fast 1:1 wiederfinden, zumindest jedoch sollte ein logischer, stringenter und konsequenter Aufbau im Rahmen der Klausurbearbeitung gewählt werden. Ein unstrukturierter Aufbau zeugt von unstrukturierten Gedankengängen und wird dementsprechend hart abgestraft.
 
 

3. Fertigschreiben der Klausur 

Jeder Prüfer freut sich über eine vollständige Bearbeitung aller Aufgabenbereiche. Ein kluges und intelligentes Zeitmanagement, sowie die richtige Schwerpunktsetzung sind hierfür eine essenzielle Voraussetzung.

 

4. Sauber schreiben

Sehr ärgerlich ist es für einen Prüfer, wenn die Handschrift nicht zu lesen ist. Im Gegenzug wird eine saubere, klare und gut leserliche Anschrift sehr positiv berücksichtigt. Dies hilft auch dem Prüfer schneller durch die Korrektur zu kommen, was auch am Ende des Tages mit einer besseren Punktzahl belohnt wird.
 
 

5. Unproblematische Punkte kurz fassen

Viele Prüfungskandidaten übersehen oft, dass es nicht darum geht das erlernte Wissen „abzuladen“.  Vielmehr ist es essenziell sich an den unproblematischen Punkten sehr kurz zu fassen. Auch dies zeichnet einen hervorragenden Juristen aus, eben nicht nur Probleme zu sehen und diese ausführlich zu behandeln, sondern sich kurz fassen zu können.
 
Wir hoffen, mit diesem Beitrag ein wenig Hilfestellung für ein erfolgreiches Examen gegeben zu haben. Viel Erfolg!

Das Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie

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