Frühzeitige Entlassungen von Straftätern vor Weihnachten

Allein in Berlin sind über 160 Gefangene seit Ende Oktober 2022 frühzeit entlassen worden, um die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern. Die Betroffenen wären ohnehin bis zum Anfang Januar 2023 wieder freigekommen, sie hatten als Straftäter vorwiegend wegen Diebstahls- und Körperverletzungsdelikten eingesessen. 


Außer in Bayern wird die Weihnachtsgnade auch in den meisten anderen Bundesländern erwiesen. Warum sollen mit Ausnahme von Bayern Straftäter schon im Herbst aus dem Gefängnis entlassen werden, sofern sie ohnehin keine lange Haft mehr vor sich gehabt hätten? Von dieser Tradition profitieren immerhin rund 800 Gefangene jährlich bundesweit. 

In Berlin beginnen die Entlassungen schon früh: Bereits am dem 20. Oktober dürfen Häftlinge freigelassen werden, die die Bedinungen für die Weihnachtsamnestie erfüllen. Den Häftlingen werden hier weit über zwei Monate Haft erlassen. Dies variiert unter den verschiedenen Bundesländern stark. In den meisten können Häftlinge im Laufe des Monats November frühzeitig entlassen werden. 
 



Was steckt hinter der frühzeitigen Entlassung von Häftlingen zu Weihnachten?

Entlastung von Gefängnisbeamten

Das vorzeitige Entlassung von Straftätern entlastet die Gefängnisbeamten, die um den Jahreswechsel herum und in der Weihnachtszeit arbeiten müssen.

 

Erleichterung der Resozialisierung von Entlassenen

Zugunsten der Häftlinge beugt es der Situation vor, zwischen den Monaten November und Januar in die Freiheit entlassen zu werden, wo in den Sozialämtern nur eingeschränkt Ansprechpartner erreichbar und eine Resozialisierung (Wohnungssuche, Arbeitsplatzssuche) daher für Betroffene deutlich komplizierter sein würde. 




Wo ist die Weihnachtsamnestie gesetzlich geregelt?

Die Weihnachtsamnesie ist eine Tradition, die willkürlich solche Häftlinge begünstigt, deren Strafe in der Weihnachtszeit ausläuft. Formal gesehen ist es ein Gnadenerweis und keine Amnesie. Gesetzlich geregelt ist die Weihnachtsamnesie nicht.


 

Kritik 

Verschiedene Justizpolitiker stehen der Tradition skeptisch gegenüber. Die Höhe einer Freiheitsstrafe wird von einem unabhängigen Gericht festgesetzt und sei einzuhalten. Sofern eine verhängte Strafe rechtskräftig wird, sei eine Ausnahme aus Gnade nur in engen Ausnahmefällen zu gewähren. Solche Ausnahmefälle könnten nicht willkürlich dann anerkannt werden, wenn eine Strafe zwischen Ende Dezember und Anfang Januar enden würde (Glück), und dann nicht, wenn eine Strafe um einen anderen Feiertag herum enden würde (Pech).


Was denken Sie über die Weihnachtsamnestie? Sollten Straftäter vor Weihnachten entlassen werden, um ihnen einen Wiedereinstieg in das normale Leben zu erleichtern, oder sollten sie ihre Strafe bis zum letzten Tag absitzen müssen? 

Ihr Team der Akademie Kraatz und der Assessor Akademie

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