Weiterbildung für Juristen: Doktor, LL.M. oder Fachanwalt?

02.02.2024 | von Dr. Robert König

Von den vielen Weiterbildungsmöglichkeiten nach dem 1. oder 2. Examen sind Promotion, LL.M. und Fachanwaltstitel die sinnvollsten.

Juristische Weiterbildung

Examensvorbereitung, 1. Examen, 2. Examen und dann nie wieder lernen? Das geht als Jurist nicht. Auch im Job, sei es als Anwalt, Richter oder Staatsanwalt, muss man sich ständig weiterbilden, da sich das Recht laufend verändert.
Jura ist außerdem ein Massenstudium und die begehrtesten Jobs hart umkämpft. Daher liegt es nahe, Deine Chancen auf Deinen Wunschjob durch eine Zusatzqualifikation zu erhöhen. Von den vielen möglichen Zusatzqualifikationen wollen wir Euch heute die drei wichtigsten mitsamt ihren potentiellen Vor- und Nachteilen vorstellen:

Die Promotion

Gründe für eine Doktorarbeit

Wenn Du wissenschaftliches Arbeiten liebst und Spaß daran hast, Dich in ein bestimmtes Thema zu vertiefen sowie bisher unbekannte Forschungsfelder neu zu erschließen, könnte die Doktorarbeit das Richtige für Dich sein.
Voraussetzung ist (in persönlicher Hinsicht) hierbei natürlich, dass man einen Professor findet, der einen betreut. Mit einem Prädikatsexamen ist dies in der Regel kein Problem. Ohne Prädikatsexamen ist es ebenfalls möglich, jedoch insgesamt schwieriger, einen Betreuer zu finden. Auch sehen viele Prüfungsordnungen vor, dass Promovierende ohne Prädikat ihre Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten anderweitig beweisen. An der Freien Universität Berlin muss man ohne ein Vollbefriedigend mindestens 13 Punkte in der Seminararbeit erzielt haben. Die Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultäten variieren im Detail, so dass man sich vor Bewerbung bei einem Doktorvater oder einer Doktormutter vorab über die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen im Klaren sein muss.
Eine Doktorarbeit ist in jedem Fall gut für die eigene juristische Karriere, egal in welche Richtung diese letztlich führt. Das wird in Großkanzleien häufig auch unmittelbar durch eine deutliche Gehaltssteigerung gegenüber Kandidaten ohne Doktortitel gewürdigt, und zwar bereits ab Berufseinstieg.
In jeglicher Großkanzlei ist der Doktor also gern gesehen, in einigen wenigen sogar de facto eine Zugangsvoraussetzung.
Auch wenn ein Doktortitel z.B. für einen Job als Staatsanwalt oder Richter nicht elementar wichtig ist, fällt es aber trotzdem auf, dass auf den höheren Karrierestufen (z.B. Leitender Staatsanwalt oder Vorsitzender Richter) sehr viele Juristen einen Doktortitel besitzen.
Des Weiteren kann ein Doktortitel für Juristen ohne Prädikatsexamen der Türöffner für eine Karriere in einer Großkanzlei sein und die Examensnote insofern ausgleichen.
Schließlich genießen promovierte Personen egal welcher Fachrichtung in Deutschland nach wie vor ein hohes soziales Ansehen. Anders als in vielen anderen Ländern, wird der Dr. Titel sogar in Ausweis und Reisepass eingetragen und Du wirst im gesellschaftlichen Leben mit Frau oder Herr Doktor angesprochen. In diesem Kontext amüsiert mich bei Praxisbesuchen immer die Frage von Ärzten, ob ich Kollege sei, und die Erleichterung in Ihrem Gesicht, wenn ich dies verneine.

Gründe gegen eine Doktorarbeit

Promovieren erfordert besonderen Fleiß, Sorgfalt und langes Durchhaltevermögen. Das bedeutet, dass Du, wenn Du eine Promotion anstrebst, im Normalfall zwei bis drei Jahre einplanen musst. Das sollte Dir auch im Hinblick auf Deine privaten Ziele bewusst sein.
Für die Anfertigung der Promotion als solcher bekommt man im Übrigen keine Bezahlung. Eine reine Promotionsstelle ist – anders als bei vielen naturwissenschaftlichen Fächern – nicht vorgesehen. Mithin muss man, sofern die Eltern einen nicht unterstützten, gut kalkulieren, eins der wenigen Stipendien ergattern und/oder einen Nebenjob annehmen. In Betracht kommt hierbei eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität oder in einer Kanzlei. Die Bezahlung ist in Kanzleien durchaus gut, was nicht wenige Doktoranden dazu verleitet, zu viel zu arbeiten. Als Richtlinie sollte hier gelten: Arbeite nur so viel, wie Du zum Leben brauchst und nicht mehr. Andernfalls verzögert sich die Doktorarbeit um Jahre.

Der LL.M. (Master of Laws)

Gründe für einen LL.M.

Ein Masterstudiengang bringt, insbesondere wenn man die Möglichkeit hat, ihn im Ausland zu absolvieren, Abwechslung und ist gleichzeitig für die Persönlichkeitsentwicklung wertvoll. Ein LL.M. im Ausland schult im Umgang mit fremden Kulturen und zeugt so gegenüber zukünftigen Arbeitgebern von Weltoffenheit und Eigenständigkeit.
Ein Master im Inland kann dagegen zu einer guten fachlichen Vertiefung in einem bestimmten juristischen Bereich, z.B. im Steuerrecht, führen. Aktuell findet sich ein passendes Masterstudium in fast allen Rechtsgebieten. Außerdem ist bei einem LL.M. in Deutschland auch ein Studium in Teilzeit oder sogar ein Fernstudium möglich.
Des Weiteren dauert ein Masterstudium – im Gegensatz zu der Doktorarbeit – im Normalfall nur ein Jahr. Daher eignet es sich auch perfekt, um die Wartezeit bis zum Referendariat zu überbrücken.
Zudem führt ein LL.M. häufig im Vergleich zu Juristen ohne LLM-Titel zu einem etwas höheren Einstiegsgehalt. Es ist dabei unerheblich, wo der LL.M. erworben wurde. Allerdings ist es bei international operierenden Kanzleien von Vorteil, wenn ein „Auslands-LL.M.“ vorgewiesen werden kann.
Schließlich kann ein LL.M. (wie auch der Doktor) für Juristen ohne Prädikatsexamen der Türöffner für eine Karriere in einer Großkanzlei sein und die Examensnote insofern ausgleichen.

Gründe gegen einen LL.M.

Die beliebtesten Masterstudiengänge im Ausland, insbesondere den USA, sind mit einem enorm hohen finanziellen Aufwand verbunden. Sie stehen daher in erster Linie denjenigen offen, die die Möglichkeit haben, diese Mittel privat aufzubringen. Daneben ist es jedoch auch möglich, sich auf Stipendien, z.B. vom DAAD, zu bewerben.
Anzumerken ist auch, dass ein LL.M. Studium kein Urlaub ist. Man sollte es daher nicht unterschätzen oder mit einem Erasmus-Kurs an einer auswärtigen Universität vergleichen. Der LL.M. ist anspruchsvoll und fordernd.

Ausbildung zum Fachanwalt

Die allermeisten Volljuristen werden Anwälte. Daher wollen wir uns noch eine weitere, nur für Anwälte interessante Weiterbildung ansehen: den Fachanwalt. Hierzu muss man einen Fachanwaltslehrgang besuchen und außerdem eine gewisse Anzahl von bearbeiteten Mandaten in dem jeweiligen Fachgebiet nachweisen.

Gründe für einen Fachanwalt

Durch einen Fachanwaltstitel kann man gegenüber den Mandanten eigene Expertise nachweisen. Bei kleinen bis mittelständischen Kanzleien ist ein Fachanwaltstitel ein wesentlicher Erfolgsfaktor und macht sich in der Regel mit einer signifikanten Steigerung der Kanzleiumsätze bemerkbar. Kurz gesagt: Fachanwälte verdienen besser.
Die Wichtigkeit eines Fachanwaltstitels hängt dabei allerdings vom Rechtsgebiet ab. So ist es im Familienrecht, Arbeitsrecht und auch im Strafrecht inzwischen schwierig, sich am Markt ohne Fachanwaltstitel zu behaupten, da die Mandanten diesen erwarten. 
Nachdem man den Fachanwaltstitel erlangt hat, muss man obendrein die Fortbildungspflicht gem. § 15 FAO beachten. Man hat also regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen, um die Qualität der eigenen Arbeit laufend zu gewährleisten. Dies kann z.B. in Form eines Seminars geschehen.

Gründe gegen einen Fachanwalt

In international tätigen Großkanzleien spielt der Fachanwalt keine große Rolle. Daher sollte man, wenn man in einer internationalen Wirtschaftskanzlei arbeiten will, lieber einen Doktortitel oder einen LL.M. ins Auge fassen.
Im Übrigen spricht wenig gegen einen Fachanwaltstitel. Selbst für Anwälte in Großkanzleien ist er „nice to have“. Der Arbeitsaufwand für den notwendigen Fachanwaltslehrgang hält sich auch in Grenzen. Im Grunde muss man nur Seminare besuchen und eher einfache Klausuren schreiben. Hierbei ist die Note letztlich ohne Belang, so dass man lediglich bestehen muss. Einzig das Erreichen der für den jeweiligen Fachanwalt notwendigen Fallzahlen kann im Einzelfall problematisch sein.

Weitere Fortbildungsmöglichkeiten für Juristen: Mediation und MBA

Neben den drei wichtigsten jura-spezifischen Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten gibt es natürlich noch eine Vielzahl anderer Fort- und Weiterbildungen, die für Juristen infrage kommen. Wer sich stärker wirtschaftlich aufstellen will, um beispielsweise in einer Unternehmensberatung zu arbeiten, kann über einen MBA (Master of Business Administration) nachdenken. Außerdem ist auch die Weiterbildung zum zertifizierten Mediator bei Juristen beliebt.

Fazit zur Weiter- und Fortbildung für Juristen

Doktortitel, LL.M. oder Fachanwalt. Alle drei juristischen Zusatzqualifikationen haben Ihre Berechtigung und sind in jedem Fall förderlich für die eigene juristische Karriere. Letztlich kann die Frage nach der besten Weiterbildung nicht allgemein beantwortet werden, da sie stark von den individuellen Umständen abhängt. Prädikatsjuristen stehen nach Ihren Examina jedenfalls alle drei Optionen offen. Und es muss ja nicht immer nur eine der drei sein. Insbesondere in Großkanzleien sieht man einige Anwälte mit dem sog. „Bug- und Heckschutz“, also einem Dr.-Titel vor und einem LL.M hinter dem eigenen Namen.
Damit Du zu Deinem Prädikatsexamen kommst, stehen Dir unsere erfahrenen und hoch motivierten Dozenten zur Seite. Vom ersten Semester (Akademie Kraatz) bis zum zweiten Staatsexamen (Assessor Akademie) hilft Dir die Kraatz Group, Deine juristischen Ziele zu erreichen. Melde Dich gern bei uns für ein kostenloses Beratungsgespräch oder eine kostenlose Probestunde.
 
Dr. Robert König
 

 

RSS Feed abonnieren